Hallo Axel,
Axel hat geschrieben:Die kann der Händler definieren wie er will.
eben und weil das so wollte ich ja wissen wie die Garantie(leistungen) von Topfield aussieht/aussehen.
Gerti hatte ja geschrieben: "
Unsere Distributoren geben eine zweijährige Garantie auf unsere Produkte." und weiter "
Diese Garantie ist aber keine s.g. Herstellergarantie, da die Garantie über den Händler/Distributor abgewickelt wird. Für den Kunden selbst ergibt sich daraus aber kein Nachteil."
Vielleicht sollte man das Ganze mal von der anderen Seite her aufrollen:
1. Topfield selber gibt Endkunden direkt keine Garantie. (siehe Aussage von Gerti: Keine Herstellergarantie)
2. Die Distributoren von Topfield geben lt. Gerti eine zweijährige Garantie, wobei nicht klar ist:
a) wer diese Distributoren sind
b) ob diese Garantie dann auch für Endkunden gilt oder nur für die Händler.
c) Sollte diese Garantie auch für Endkunden gelten ist nicht klar wie sie aussieht.
3. Händler geben ggf. eine Garantie für Topfield Geräte, wobei man da wieder sagen muß:
a) Es gibt leider immer noch Händler die Garantie mit gesetzlicher "Gewährleistung" verwechseln.
b) Ich kenne leider keinen Händler der eine Garantie (nicht gesetzliche "Gewährleistung"!) für Topfield Produkte gibt.
c) Falls es so einen Händler geben sollte: Ist die Garantie dann vom ihm, dem Distributor, oder Topfield, sprich reicht der Händler die Garantie die Topfield ggf. seinen Distributoren gewährt dann einfach weiter, oder handelt es sich dann um seine eigenen Garantieleistungen. Sollte er die Garantie einfach weiterreichen stellt sich wieder die Frage wie die Garantieleistungen aussehen.
Wie man sehen kann bringt die Aussage es gebe eine zweijährige Garantie auf Topfield Produkte erstmal rein gar nichts. Da Topfield die Garantieleistungen offensichtlich anders handhabt als andere (Premium)Hersteller, sollte es doch möglich sein in Erfahrung zu bringen wie es gehandhabt wird.
Auch hier nochmal: Eine Aussage wie z.B. "dafür ist der Händler zuständig" bringt in diesem Zusammenhang nichts. Es geht hier nicht um die gesetzliche "Gewährleistung", sondern um Garantieleistungen! Garantieleistungen können, wie allgemein üblich, umfangreicher als die gesetzliche "Gewährleistung", aber eben auch durch div. Dinge beschränkt sein.
Umfangreicher = Z.B. 3 Jahre Garantie, z.B. Abholung von defekten Geräten, usw.
Beschränkt = Z.B. Garantie nur mit Originalrechnung, keine Garantie nach öffnen eines Gerätes, usw.
Gerade der letzte Punkt (öffnen eines Gerätes) ist doch immer wieder eine "Streitfrage". Sowohl was die gesetzliche "Gewährleistung" betrifft, als auch bei Garantieleistungen.
Bsp.: Man baut in seinen Receiver eine andere Festplatte ein. Irgendwann innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf hat der Receiver einen Defekt und der Händler weigert sich nun, mit Hinweis darauf das eine andere Festplatte eingebaut wurde, irgendwelche Gewährleistungsarbeiten durchzuführen. Dann kann man sich erstmal mit dem Händler rumstreiten inwiefern soetwas die gesetzliche "Gewährleistung" (ggf.) nicht betrifft. Es gibt aber durchaus Hersteller die einem Kunden erlauben eine Festplatte in den Receiver einzubauen und dadurch erlischt nicht die Garantie für den Receiver. In dem Fall gebe es also überhaupt keine Diskussionen mit dem Händler.
Nochmal: Wenn es eine Garantie für Topfield Produkte gibt, dann möchte ich schlicht und einfach wissen wie diese aussieht, sprich wie sind die Garantiebedinungen. So schwer kann das doch nicht sein, oder?
Hinweis: Ich habe das Wort "Gewährleistung" immer in " " gesetzt, da es dieses Wort, wie ich vorher schon mal erläutert hatte, im BGB nicht gibt. Zumindest nicht in dem Zusammenhang um den es hier geht.
Gruß Jim