Enigma2 und Herstellergarantie

Unterforum zur Enigma2 Firmware<br>Da es sich hierbei nicht um eine Firmware der Firma Topfield handelt, schliessen wir jeden Support und die Verantwortung für Defekte aus, die durch die Anwendung dieser Firmware entstehen können.
elisa4ani
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Enigma2 und Herstellergarantie

#1

Beitrag von elisa4ani » Di 5. Jan 2010, 23:27

Liebe Enigma2 Freunde,

da ich selbst Linux benutze und Enigma2 einen gewissen Reiz für mich darstellt spiele ich schon länger mit den Gedanken dies auch endlich zu installieren.

Aber da ich erst vor kurzem einen Hardware Defekt hatte und dank meiner Garantie Topfield diesen behoben hat, habe ich nun Angst um meine übrige Garantie von ungefähr 10 Monaten.

In wieweit verfällt diese Garantie bei der Installation von Enigma?

Gibt es eine Möglichkeit den Topfield wieder in den Ursprungszustand zu versetzen (ergo die eg Firmware zu installieren)?
(Hard Reset)


Liebe Grüße,

elisa4ani

schwallobert
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#2

Beitrag von schwallobert » Di 5. Jan 2010, 23:36

[quote="elisa4ani"]
In wieweit verfällt diese Garantie bei der Installation von Enigma?
[/quote]


sie verfällt, da Du eine nicht herstellerkonforme Firmware aufspielst.

[quote="elisa4ani"]
Gibt es eine Möglichkeit den Topfield wieder in den Ursprungszustand zu versetzen (ergo die eg Firmware zu installieren)?
(Hard Reset)
[/quote]


klar, Release Notes der Enigma Firmware durchlesen, da steht drin, wie Du das Original wieder drauf bekommst. Ist kein Reset, sondern ein Reflashen. Geht aber problemlos.

elisa4ani
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#3

Beitrag von elisa4ani » Di 5. Jan 2010, 23:38

[quote="schwallobert"]sie verfällt, da Du eine nicht herstellerkonforme Firmware aufspielst.[/quote]

Ist das denn überhaupt so legal?
Dürfen ja Pc-Hersteller zB auch nicht so einfach machen.
Wenn zB die Festplatte kaputt geht liegt ja ein Hardware und nicht ein Software Schaden vor, oder nicht?

Lg, elisa4ani

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#4

Beitrag von thomas4711 » Di 5. Jan 2010, 23:46

Ich glaub auch nicht, das sie wegen E2 einen Garantiefall ablehen, aber zumindest schreiben tun sie es um sich abzusichern.

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#5

Beitrag von Axel » Di 5. Jan 2010, 23:52

Ist das denn überhaupt so legal?
Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann an beliebige Bedingungen gebunden sein

Wenn du die Gewährleistung meinst, so sieht das natürlich anders aus.
Allerdings bist du nach 6 Monaten in der Beweispflicht (nämlich, daß der Fehler von Anfang an im Gerät war) und nicht mehr der Händler.
Die Beweisführung dürfte dir natürlich bei Installation eines fremden OS schwerer fallen.
Ist kein Reset, sondern ein Reflashen. Geht aber problemlos.
Was allerdings bei einem nicht mehr funktionierenden Gerät schwer fallen dürfte ;)
Axel
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#6

Beitrag von Maliboy » Mi 6. Jan 2010, 06:53

Und, der Vergleich mit einen PC hinkt.

Schau Dir Apple an. Die haben es geschafft, das keine Apple Klones verkauft werden dürfen und das Ihr Betriebssystem nicht auf Fremdsystemen installiert werden darf.

Hier haben wir den umgekehrten Fall.
Tschau,
Kai

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#7

Beitrag von berlin69er » Do 7. Jan 2010, 17:38

Und letzten Endes gibts von Topfield gar keine Garantieleistungen, sondern nur (wenn überhaupt) vom Händler...

Solange du das Gerät wieder in den Ursprungszustand versetzen kannst, geht auch die gesetzliche Gewährleistung NICHT flöten...
Gruß

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