Thorle hat geschrieben:@Poffel: Wie ist denn der aktuelle Sachstand?
VZ sieht das genauso wie ich: Bisher war kein Leihreceiver vereinbart. AGB regelt: Ich kann einen Leihreceiver nehmen, wenn ich das wünsche. Muss aber nicht. Ich stelle das Equipment selbst. Werde ich jetzt zur Nutzung eines Leihreceivers gezwungen, liegt eine Vertragsänderung vor. Schon deshalb weil ich jetzt Haftungsrisiko tragen müsste.
Zwei Möglichkeiten der Forderungsstellung an Sky:
A) Vertragserfüllung wie bisher bis zum Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit. (Sky kann dann kündigen, ich kann kündigen; letzteres habe ich ohnehin schon gemacht.) Reaktivierung der Smartcard. Gutschrift über Zeitraum der deaktivierten Smartcard.
B) Außerordentliche Vertragskündigung rückwirkend zum Zeitpunkt der Deaktivierung.
Ich lasse mich jetzt durch VZ gegenüber Sky vertreten. Kostet mich 44 Euro.
Das 40-minütige Beratungsgespräch bei der VZ hat mich nichts gekostet (außer meinem eigenen Zeitaufwand). Aber das war es mir wert um auf die Machenschaften von Sky aufmerksam zu machen. Das aktive DF-Forum kennt er selbst und war nicht schlecht erstaunt über > 13.000 Postings seit Mai. Der Berater der VZ trägt den Fall den auf Abmahnverfahren spezialisierten Mitarbeitern bei der VZ vor. VZ in anderen Bundesländern sind auch aktiv. Bin gespannt, ob das Ziel einer Abmahnung an Sky erreicht wird.