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Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?

Verfasst: So 21. Aug 2011, 20:17
von Tobi Boy
Hallo,

demletzt kam mir folgende Frage in den Sinn:

Zahlt die Versicherung überhaupt Schäden, die durch den Topf entstanden sind (Brand o.ä.), wenn ich ihn in irgend einer Weise modifiziert habe? ( hab' die Festplatte im externen Wechselrahmen, sonst eigentlich nichts).

Ist zwar bisher nie was passiert, aber fragen tu ich trotzdem mal...

Gruß
Tobi

AW: Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?

Verfasst: So 21. Aug 2011, 21:35
von Schrokla
Tobi Boy hat geschrieben:Hallo,

demletzt kam mir folgende Frage in den Sinn:

Zahlt die Versicherung überhaupt Schäden, die durch den Topf entstanden sind (Brand o.ä.), wenn ich ihn in irgend einer Weise modifiziert habe? ( hab' die Festplatte im externen Wechselrahmen, sonst eigentlich nichts).

Ist zwar bisher nie was passiert, aber fragen tu ich trotzdem mal...

Gruß
Tobi


...ich denke, diese Frage solltest du eher einem Versicherungsfachmann stellen... :u:

AW: Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?

Verfasst: Sa 27. Aug 2011, 11:06
von nilssohn
Auch der Versicherungsfachmann kann die Frage nicht ohne weiteres beantworten. Das hängt nämlich zunächst von den Versicherungsbedingungen des Hausrat- oder Wohngebäude-Tarifs ab, im Speziellen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist oder nicht. Falls nicht, stellt sich die Frage, in welcher Weise das Gerät verändert wurde. Es ist sicher unterschiedlich zu bewerten, ob eine Festplatte fachgerecht ausgetauscht wurde oder ob z.B. hitzeentwickelnde Teile zum Zweck der Geräuschdämmung mit einem leicht brennbaren Material beklebt wurden, das außerdem noch von stromführenden Kabeln berührt wird.

Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist ein juristischer und damit interpretationsgeeignet, daher landen solche Fälle öfter mal vor Gericht. Ganz allgemein meine ich: Wer Sorgfalt walten lässt bei dem, was er tut, sollte auch im Schadenfall wenig zu befürchten haben.