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Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 19:45
von ametzler
1. 2410er bestellen.
2. Großes Paket bekommen.
3. Auspacken.
4. Äh. Es findet sich ein Tefal 78117 Raclette Ambiente Luxe 10plus. :oa: Jemand in NRW versucht wohl gerade den Lüfter an meinem TF zu deaktivieren, damit der Käse endlich schmilzt.

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 19:47
von AtomicDog
Das ist mal hart.

Habe heute einen offensichtlich sogar mehrfach retournierten 2410 bekommen. Scheint aber soweit alles in Ordnung. Schlechtes Gefühl bleibt trotzdem.

Gruß

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 19:48
von Wolfman
:rotfl:
(sorry, vermutlich ist Dir jetzt nicht nach Lachen zumute - aber das erinnert mich an den Geiger, der beim Konzert seinen Koffer öffnet und dann murmelt "Mist, jetzt steht Papa mit der Geige in der Bank" :D )

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 20:00
von Töppi
[quote="AtomicDog"]Das ist mal hart.

Habe heute einen offensichtlich sogar mehrfach retournierten 2410 bekommen. Scheint aber soweit alles in Ordnung. Schlechtes Gefühl bleibt trotzdem.

Gruß[/quote]


was glaubst du was sie mit den Geräten machen, die hier viele Dank des Gesetzes zum Wiederruf zurücksenden?
Testen just for fun.... Das sind die Folgen....

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 20:53
von AtomicDog
Ja, das geht mir auch aufn ******!

Gruß

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:47
von BluField62
:oops:ich hatte mit meinen "Testgeräten" immer Glück, die waren alle neu! :u: :und_weg:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:48
von Wolfman
Zumindest wissen wir dann, warum die weiter verkauften Rückläufer dann nicht funktionieren ;)

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:50
von AtomicDog
Mach mir keine Angst. Wenn Blu den schon hatte schwant mir nichts Gutes... :D

Gruß

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:54
von BluField62
wieso, ich hab meinen 2410 doch noch :wink:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:56
von Wolfman
Ich dachte, Du hättest schon mal einen gehabt :thinker:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 22:14
von BluField62
nop :wink:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 23:31
von John_Jenkins
ametzler hat geschrieben:1. 2410er bestellen.
2. Großes Paket bekommen.
3. Auspacken.
4. Äh. Es findet sich ein Tefal 78117 Raclette Ambiente Luxe 10plus. :oa: Jemand in NRW versucht wohl gerade den Lüfter an meinem TF zu deaktivieren, damit der Käse endlich schmilzt.


N1, nicht das mir dass auch noch passiert meiner ist unterweges. :hello: :hello:

Jenkins

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 03:49
von berlin69er
Töppi hat geschrieben:was glaubst du was sie mit den Geräten machen, die hier viele Dank des Gesetzes zum Wiederruf zurücksenden?
Testen just for fun.... Das sind die Folgen....


Ob das Widerrufgesetz nun immer sinnvoll ist oder nicht: Der Händler ist dazu verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein Neugerät handelt, da er sich sonst strafbar macht! Aber schwarze Schafe gibts halt immer... :u:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 10:02
von Töppi
den Begriff Neuware legen solche Händler aber weitläufig aus. Man sieht es ja hier....

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 11:48
von berlin69er
Töppi hat geschrieben:den Begriff Neuware legen solche Händler aber weitläufig aus. Man sieht es ja hier....


Jepp... Im TV gabs letztens mal nen Test im Supermarkt: ein Tester hatte ne Haarspraydose gekauft & diese auch ausgiebig genutzt, dann vom Nichtgefallen-Rückgabangebot des Supermarktes Gebrauch gemacht & die Dame an der Kasse noch darauf hingewiesen, dass man den Spray schon benutzt hatte. Am nächsten Tag stand die mit einem Punkt auf dem Boden markierte Dose wieder im Regal, bei den Neuen... :shock:
Also, wenn ich merke, etwas wurde schonmal gebraucht oder geöffnet, gehts umgehend zurück, mit nachdringlicher Bitte um Tausch gegen Neuware...hat bisher immer geholfen... :u:

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 12:19
von Bernhard75045
Mein Sohn hat im Sommer eine "Tischkreissäge für Badezimmerfliesen" gekauft. Wir haben sie ausgepackt, zusammengeschraubt und ausprobiert.

Nach fünf oder sechs Schnitten war klar, dass das nicht das war, was wir erwartet hatten. (Vielleicht sind 50,- Euro für sowas einfach zu wenig!?) Trotz Diamantscheibe waren die Kanten zu sehr ausgefranst.

Also haben wir statt dessen die alte Maschine seines Schwiegervaters ausgeliehen und damit bessere Ergebnisse erzielt.

Die Neue wurde wieder auseinandergeschraubt, verpackt und zurückgebracht mit dem Vermerk, dass sie keinesfalls die versprochene Schnittqualität liefern würde. Ich hab die Mängel sogar auf ein Blatt Papier geschrieben und mitgegeben.
Ganz klar, dass man sofort sah, dass die Maschine schon in Gebrauch war, allein an der Sägescheibe sieht man das ja schon nach dem ersten gesägten Zentimeter. Auch der Karton war an einer Stelle ausgerissen, da man ihn ansonsten gar nicht hätte öffnen können.

Man wollte die Rückgabe erst nicht so richtig akzeptieren und versprach statt dessen, die Maschine "zu reparieren" (Wollten wir allerdings nicht, aber leider hatten wir zur Rückgabe jemand anderen verpflichtet, waren also selbst nicht vor Ort) und man wollte sich dann bei uns melden. Als wir nach drei Wochen noch nichts gehört hatten rief mein Sohn dort an und man erklärte sich bereit (da es schon so lange ghedauert habe), dass er statt der "reparierten Maschine" eine Gutschrift erhalten würde.

Die Maschine selbst stand übrigens wieder im Regal zum Verkauf - was anhand des Kartons gut zu sehen war. Mit der benutzten Scheibe, als Neugerät ...

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 12:36
von hgdo
Da war der Händler aber sehr kulant. Er hätte hier einen erheblichen Abschlag bei der Kaufpreiserstattung geltend machen können. Und dann das Gerät mit Preisnachlass als Gebrauchtgerät verkaufen müssen.

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Mi 19. Jan 2011, 19:18
von ametzler
Wolfman hat geschrieben: :rotfl:
(sorry, vermutlich ist Dir jetzt nicht nach Lachen zumute - aber das erinnert mich an den Geiger, der beim Konzert seinen Koffer öffnet und dann murmelt "Mist, jetzt steht Papa mit der Geige in der Bank" :D )


:D :

Immerhin läuft mein 4000er plötzlich wieder wie am Schnürchen, seit Ersatz bestellt ist.

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Do 20. Jan 2011, 07:31
von AtomicDog
ametzler hat geschrieben:Immerhin läuft mein 4000er plötzlich wieder wie am Schnürchen, seit Ersatz bestellt ist.


Der Feigling ;)

Hat wohl Angst das er dauerhaft durch einen Raclette-Grill ersetzt wird... Wünsch dir diesmal alles Gute - der 2410 ist ein tolles Gerät!

Gruß

AW: Die Definition von Enttäuschung ...

Verfasst: Do 20. Jan 2011, 09:15
von Bernhard75045
[quote="hgdo"]Da war der Händler aber sehr kulant. Er hätte hier einen erheblichen Abschlag bei der Kaufpreiserstattung geltend machen können...[/quote]
Sehe ich hier nicht so.

Wir haben das Gerät zurück gegeben weil es in unseren Augen nicht funktionierte. Wenn ich eine Fliesenschneidmaschine kaufe will ich damit Fliesen schneiden, und zwar so, dass man mit dem Ergebnis zufrieden sein kann.

Und genau das konnte man mit dieser Maschine nicht.

Ergo hat sie nicht funktioniert.

Dass der Händler dann sein Recht auf Ersatz geltend machen wollte (mit der Reparatur) mag OK sein. Aber dass wir dann auf diese Maschine drei Wochen hätten warten müssen eben nicht. (Drei Wochen Verzögerung bei einem Umbau? Du weißt sicherlich, was das bedeutet.)

Egal, wie teuer du irgend ein Werkzeug einkaufst: es MUSS den Zweck, für den es konstruiert ist, erfüllen. Auch wenn du einen Schraubenzeiher für nur 20 Cent erwirbst und bei der ersten Schraube, die du eindrehst, bricht die Klige ab - das DARF nicht sein du hast einen Ersatzanspruch. (Ist jetzt nur ein Beispiel, ich hab auch schon auf'm Flohmarkt für zwei, drei Euros Werkzeug mitgenommen und musste später einsehen, dass ich das Teil heillos überbezahlt hatte, weil es nicht mal zum Gelegentlichen Notfall-Einsatz (wenn das bessere Werkzeug gerade nicht greifbar war) taugte.)