[quote=""Bonni""]In dem angegeben Paragraph §5 , Abs. 3 steht das nicht.
Ich glaube, Dein Link ist falsch, das ist nämlich der Staatsvertrag 2005, da kann das noch gar nicht drinstehen...
Und den Satz "Wenn Sie einen Notebook nutzen, fällt die Gebühr i.H. v. 5,52€ an" ganz oder in Teilen kenn google nicht. Ich denke, dieser Satz ist eine (falsche) Interpretation des §5, Abs. 3. Da steht nämlich "[...] die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind" und da hat irgendjemand das mit den Notebooks draus gebastelt. Womöglich sowas wie "gez-nein-danke".
Daher bitte ich um genaue Angabe der Quelle für diesen Satz. Musst auch die Quelle in dem Link mal lesen...[/quote]
Den Satz findest du deshalb nicht, da es in einem Firmenrundschreiben (meiner Firma), steht. Dieses darf ich aber nicht Veröffentlichen.
Wie aber weiter oben schon erwähnt trifft dies auf rein privater Nutzer wohl nicht zu und das dürfte für die Mehrheit hier gelten.
Warum ich für den Home PC, auch beruflich Nutzung, nicht zahlen muß, für den Laptop aber schon, verstehe ich dennoch nicht.
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canarias
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Na gut, weil das bei uns auch reichlich Leute betreffen würde (vor allem wohl solche wie mich mit HomeOffice), aber bei uns diesbezüglich noch nix kam ... seltsam.
Gruß Bonni
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- TomPro
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AW: neues von der GEZ! hier: PC-Gebühr
Generell gilt (schon die ganze Zeit):
Für Geräte die es möglich machen Rundfunkübertragungen zu enpfangen ist eine Gebühr zu entrichten. Unterschiedliche Gerätegattungen haben unterschiedliche Preise.
Privatpersonen (mit eigenem Einkommen) zahlen nur einmal den höchsten Preis und alle anderen Gräte sind automatisch inbegriffen.
Geräte die in geschäftlich genutzten Räumlichkeiten oder Fahrzeugen vorhanden sind müssen jeweils einzeln abgerechnet werden.
NEU ist lediglich die Tatsache das die bis jetzt geltende Befreiung von der Gebür für PC, Laptop oder Handy abgeschafft worden ist.
Gruß TomPro
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