
Da es hier zu jedem Thema Experten gibt, habe ich eine Frage zu einem kleinen Problem:
Ich habe mir vor etwa einem Jahr eine externe 1TB HDD gekauft. Von dieser ist das Steckernetzteil mit einem lauten Knall kaputt gegangen. Der Festplatte geht es gut, ihr ist nichts passiert. Ich habe also das Netzteil beim Händler reklamiert und sollte dieses einschicken. Das habe ich auch gemacht.
Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Bestätigung, dass mein Netzteil angekommen sei. Da der Kauf aber mehr als 6 Monate her ist, würde man meine Reklamation an den Hersteller weiterleiten. Nunja, ist mir eigentlich egal was der Händler macht. Ich habe meinen Gewährleistungsanspruch an ihn gerichtet.
Danach hörte ich einen Monat nichts, war jetzt auch nicht so schlimm. Die Festplatte läuft mit dem Netzteil einer anderen Platte ohne Probleme. Nur das gelegentliche umstecken ist etwas blöd.
Jetzt schreibt mir der Händler, dass meine Garantie (


Das ist für mich inakzeptabel. Ich müsste mir erst eine neue Festplatte kaufen, die Daten umkopieren, die alte Festplatte sicher löschen und nochmal Porto ausgeben. Für 2x Porto bekomme ich ja schon fast ein Steckernetzteil mit 12V/2A.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Händler sich gemütlich zurück lehnen und meinen Gewährleistungsanspruch ablehnen kann, wenn ich die Festplatte nicht einschicke? Auch wenn "nur" das Netzteil, quasi ein Zubehörteil defekt ist?
Bis denn dann, Grubix.