KabelBW, Topfield und Kündigung ->NDS-CI-Modul?

Spezielle Fragen zur DVB-C Version
Rolf Haas
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KabelBW, Topfield und Kündigung ->NDS-CI-Modul?

#1

Beitrag von Rolf Haas » Mi 21. Mai 2008, 15:03

Hallo zusammen,
um es kurz zu machen:
KabelBW hat am 15.5.2008 den "alten" Veschlüsselungsstand" vollens abgeschalten und auf NDS umgestellt. Damit sind die Töpfe mit Alphacrypt für diesen Kabelnetzbetreiber unbrauchbar geworden.
Nachdem ich mich mehrfach an KabelBW gewandt hatte (schriftlich, per Fax, per Telefon, per EMail) - am Schluß sogar mit Einschreiben und Rückschein hat mir KabelBW nie schriftlich geantwortet. Sie konnten mir ebenfalls keine Lösungsvorschläge anbieten wie ich Premiere und Kabel Digital Home weiter empfangen kann. Die einzigste Lösung wäre gewesen (telefonisch) ich hätte meinen Topf (mein Eigentum) an KabelBW gesendet, die hätten mir dann einen HUMAX Festplattenrecorder zugesendet der ca. 2x weniger Wert ist und ich hätte mich - da es dann auch noch ein subventioniertes Gerät gewesen wäre für 2 Jahre binden müssen. Welch ein Schwachsinn.
Kurz um: Ich habe vergangene Woche einen Rechtsanwalt eingeschalten, den Verbraucherschutz in Baden-Württemberg informiert und auch diverse andere Einrichtungen (wie Frontal bei ZDF) darüber informiert.
Das Resultat war, das mich KabelBW innerhalb von 26h reagiert hat und mir einseitig das Vertragsverhältnis Rückwirkend gekündigt hat und wörtlich im Schreiben meinte "wir möchten abschließend festhalten ,dass vor dem Hintergrund der Abwicklung eines Massengeschäfts es leider nicht möglich ist eine Lösung für alle im Umlauf befindlichen Decoder zu finden"..."Weitere Lösgungsalternativen gibt es nicht und werden aus Kostengründen auch nicht angedacht. Da es sich bei dem von Ihnen vorgetragenen Fall um einen von wenigen Einzelfällen handelt ,kommt hier nur eine Einzelfalllösung in Betracht".
Im Übrigen ist mir bekannt das ich im Falle von Premiere keine Chance habe, da in ihren AGBs nur von Premiere-Zertifizierten Geräten gesprochen wird. Bei KabelBW sieht das jedoch anderst aus. Dort ist nicht von KabelBW-zertifizierten Geräten (es gibt ja auch kein Zertifikat) die Rede.
Denke der Verbraucherschutz wird sich nun dieser Sache annehmen. Aus gut informierten Kreisen sind 3% der KabelBW-Kunden betroffen.
Denke eine Sammelklage macht Sinn, da hier eine Monopolstellung seitens KabelBW (es gibt kein Kabel-Deutschland in Baden-Württemberg) massiv auf kosten der Kunden ausgenutzt wird.

Da ich den Topf immer noch als das Beste auf dem Markt befindliche Gerät halte würde mich folgendes Interessieren:
a) Wer hat schonmal mit TREX und anderen Karten erfolgreich NDS im Topf zum laufen gebracht?
b) Wo kann ich das am einfachsten schnellsten beziehen? (In England gibt es scheinbar eine NDS-CI-Karte für Sky - legal)
c) wer kennt ein Forum wo man sich schlauer machen kann - scheinbar darf und will hier keiner was zu CI-Modulen für NDS was sagen?!?

Ihr könnt mir auch direkt ne private Nachricht mailen oder an topfield@haas.ws
Danke für Eure Hilfe. Ein gefrusteter KabelBW-Kunde (der sich nix gefallen läßt).

Gruß
Rolf

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#2

Beitrag von Klaus » Mi 21. Mai 2008, 15:48

Rolf Haas hat geschrieben:Kurz um: Ich habe vergangene Woche einen Rechtsanwalt eingeschalten, den Verbraucherschutz in Baden-Württemberg informiert und auch diverse andere Einrichtungen (wie Frontal bei ZDF) darüber informiert.

Sehr lobenswert


Rolf Haas hat geschrieben:Im Übrigen ist mir bekannt das ich im Falle von Premiere keine Chance habe, da in ihren AGBs nur von Premiere-Zertifizierten Geräten gesprochen wird. Bei KabelBW sieht das jedoch anderst aus. Dort ist nicht von KabelBW-zertifizierten Geräten (es gibt ja auch kein Zertifikat) die Rede.

Leider kann sich KabelBW beim Home-Paket auf das deutsche Jugendschutzgesetz berufen, nach dem kein FSK18 Film vor 22:00 ohne Jugendschutz-Einrichtung ausgestrahlt werden darf. Da z.B. Silverline solche Filme vor 22:00 ausstrahlt kann sich KabelBW (und wird es sicher tun) auf das deutsche Jugendschutzgesetz berufen um ihren Receiver zu gerechtfertigen. Beim 5200PVRc läßt sich der JS ja permanent ausschalten und das ist juristisch gesehen das K.O. Somit sehe ich leider keine Chance daß beim Home-Paket juristisch irgendwas erreicht werden kann.

Anders wäre die Situation für jemand der nur ein Premiere Sport Abo hat. Hier wird kein FSK18 Material ausgestrahlt und somit könnte sich Premiere/KabelBW nicht auf das Jugendschutzgesetz berufen. In diesem Szenario sehe ich eine realistische Chance daß man juristisch etwas erreichen könnte. Sobald aber Sender ins Spiel kommen die FSK18 Filme tagsüber ausstrahlen dürften die Chancen leider gleich Null sein.

Im Grunde genommen müßte man zuerst in der EU oder im Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen das unzeitgemäße deutsche Jugendschutzgesetz klagen. Und erst im zweiten Schritt dann gegen KabelBW und/oder Premiere klagen.


P.S.: Zu Deinen drei Fragen a), b), c) darf man hier nichts sagen (das würde gegen die Forumsregeln verstossen)
Zuletzt geändert von Klaus am Mi 21. Mai 2008, 17:03, insgesamt 9-mal geändert.
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#3

Beitrag von buko » Mi 21. Mai 2008, 16:44

Rolf Haas hat geschrieben: . Ein gefrusteter KabelBW-Kunde (der sich nix gefallen läßt).

Gruß
Rolf


... einfach klasse ! :up:
gruß
buko
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#4

Beitrag von Katalyt » Mi 21. Mai 2008, 17:14

Klaus hat geschrieben:
Leider kann sich KabelBW beim Home-Paket auf das deutsche Jugendschutzgesetz berufen, nach dem kein FSK18 Film vor 22:00 ohne Jugendschutz-Einrichtung ausgestrahlt werden darf. Da z.B. Silverline solche Filme vor 22:00 ausstrahlt kann sich KabelBW (und wird es sicher tun) auf das deutsche Jugendschutzgesetz berufen um ihren Receiver zu gerechtfertigen. Beim 5200PVRc läßt sich der JS ja permanent ausschalten und das ist juristisch gesehen das K.O.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man beim Alphacrypt im 5200PVRc den Jugenschutz nur permanent ausschalten, wenn man die PIN kennt, weil man sonst gar nicht in das Menü kommt. Also mit der überall angesprochenen Eigenverantwortung kann ich als 55jähriger selbst entscheiden was hier läuft.
Im Grunde genommen müßte man zuerst in der EU oder im Karlsruher Bundesverfassungsgericht gegen das unzeitgemäße deutsche Jugendschutzgesetz klagen. Und erst im zweiten Schritt dann gegen KabelBW und/oder Premiere klagen.
Wahrscheinlich hilft da nur Druck auf die Politiker, die wiedergewählt werden wollen. Also so wie die das in den USA machen, seinen Abgeordneten immer wieder anrufen und auf das Problem aufmerksam machen und um Abhilfe bitten und dazu auch Freunde und Bekannte auffordern.
Gruß,
Karl-Heinz


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#5

Beitrag von Klaus » Mi 21. Mai 2008, 17:35

[quote="Katalyt"]Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man beim Alphacrypt im 5200PVRc den Jugenschutz nur permanent ausschalten, wenn man die PIN kennt, weil man sonst gar nicht in das Menü kommt. [/quote]
Ja, richtig.

[quote="Katalyt"]Also mit der überall angesprochenen Eigenverantwortung kann ich als 55jähriger selbst entscheiden was hier läuft.[/quote]
Es geht halt darum daß Du als Erwachsener den JS permanent ausschaltest und dann zappt Dein 10jähriger Sohn und gelangt aus Versehen auf einen FSK18 Film. Wegen solche Szenarien soll das permanente Ausschalten unterbunden werden. Das eine Eigenart des deutschen Jugendschutzgesetzes. In andere Länder sieht das anders aus: In Spanien z.B. wird die Verantwortung den Eltern überlassen, d.h., die müßen/können entscheiden ob sie den JS permanent ausschalten oder nicht. Falls sie sich für das permanente Ausschalten entscheiden dann müßen sie natürlich dafür sorgen daß die Kinder im Haushalt nicht auf FSK18 Filme kommen können. In Spanien kommt übrigens noch dazu daß im normalen Fernsehen echte Pornos gezeigt werden, insofern ist das permanente Ausschalten des JS in Spanien eigentlich kritischer als bei uns wo solche Filme nur im PPV zu sehen sind. Denoch darf man den JS in Spanien permanent ausschalten (alle zertifizierten Receiver des spanischen Pay-TV-Anbieters Canal+ bieten eine solche Funktion).
Zuletzt geändert von Klaus am Mi 21. Mai 2008, 17:46, insgesamt 5-mal geändert.
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#6

Beitrag von berlin69er » Mi 21. Mai 2008, 17:48

Der andere Quatsch ist ja ach sooo wichtige Kopierschutz, der ja angeblich von den Rechteinhabern verlangt wird! Aber ganz ehrlich: die Filme, die auf Premiere laufen interessieren doch einen "Profi-Kopierer" nicht mehr! Wenn man die kopiert erntet man immer ein müdes Lächeln bei denen, selbst wenn sie jetzt parallel zur DVD-Verwertung auf Direkt laufen! Ich glaube hier gehts nur um Politik & Marktbeherrschung! Nichts anderes...!
Gruß

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#7

Beitrag von Bonni » Mi 21. Mai 2008, 17:48

Ich meine, das Management bei Kabel-BW ist ja nicht doof und wird sich dieselben Gedanken gemacht haben wie ihr (so was macht man, bevor man neue Technik einführt). Aber:

* Entweder sehen sie sich juristisch auf der sicheren Seite oder
* wenn nicht, sagen sie sich "Lass doch jemand klagen".

Das können sie guten Gewissens tun. Wenn KBW eine erste Klage verlieren sollte, setzen sie in Revision/Berufung den Streitwert des Verfahrens so hoch (was er ja auch ist, denn bei einem eventuellen Totalverlust haben sie irre Kosten) an, dass der Privatmann-Kläger, sollte er die zweite Verhandlung verlieren, Pleite ist. Wenn das nicht schon nach der ersten Klage der Fall ist.

Glaubt wirklich einer, dass er gegen so eine Firma ankommt? Was ist denn Recht in diesem Fall? Gibt es irgendwo ein Gesetz in dem steht, dass KBW das nicht machen darf was es macht? Und selbst wenn irgendwelche (europäischen) Gesetze schlussfolgern lassen möchten, dass KBW mit jedem CI-Receiver zu empfangen sein muss, wird Recht hier zu einer finanziellen Aktion.
Gruß Bonni


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#8

Beitrag von Katalyt » Mi 21. Mai 2008, 18:58

[quote="Klaus"]Ja, richtig.
Es geht halt darum daß Du als Erwachsener den JS permanent ausschaltest und dann zappt Dein 10jähriger Sohn und gelangt aus Versehen auf einen FSK18 Film. Wegen solche Szenarien soll das permanente Ausschalten unterbunden werden. Das eine Eigenart des deutschen Jugendschutzgesetzes. [/quote]

In meinem Haushalt gibt es keine Minderjährigen mehr. Weshalb soll ich mich deshalb mit dieser PIN Eingabe herumärgern. Überall wird Eigenverantwortung von den "Bürgern" verlangt nur hier wird man bevormundet. Aber ändern kann man das nur über die Politik.
Ich möchte nicht wissen, in wievielen Haushalten die PIN auf einem Aufkleber auf der Fernbedienung steht und somit von den Kindern auch benutzt wird.
Gruß,
Karl-Heinz


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#9

Beitrag von Rolf Haas » Mi 21. Mai 2008, 20:17

Ich kann nur soviel sagen. KabelBW hat die Monopolstellung hier massiv ausgenutzt. Die einseitige Kündigung gegen mich ist nicht zuläßig, da es keinen anderen Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg gibt. Die wollten nach meiner Ankündigung mit ReA, Presse und Verbraucherschutz erstmal loswerden. Wir warten die Zusage der Rechtschutzversicherung ab und dann ist mir der Streitwert so ziemlich s***ss egal. Das Thema FSK ist hier nicht maßgeblich entscheidend und es geht auch nicht um Topfield. Sondern es geht um die Monopolstellung auch mit Herstellergeräten das ist ein ganz anderes Thema ;-)
Außerdem hätte ich kein Problem 20k in einen eigenen ReA zu investieren - hier gehts mir ums Prinzip.
cheers
R.
PS: Mein ReA ist übrigens vom selben Problem wie ich betroffen :-)

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#10

Beitrag von Klaus » Do 22. Mai 2008, 00:52

[quote="Katalyt"]Aber ändern kann man das nur über die Politik.[/quote]
Ja. Leider.

[quote="Rolf Haas"]Ich kann nur soviel sagen. KabelBW hat die Monopolstellung hier massiv ausgenutzt. Die einseitige Kündigung gegen mich ist nicht zuläßig, da es keinen anderen Kabelnetzbetreiber in Baden-Württemberg gibt. Die wollten nach meiner Ankündigung mit ReA, Presse und Verbraucherschutz erstmal loswerden. Wir warten die Zusage der Rechtschutzversicherung ab und dann ist mir der Streitwert so ziemlich s***ss egal. Das Thema FSK ist hier nicht maßgeblich entscheidend und es geht auch nicht um Topfield. Sondern es geht um die Monopolstellung auch mit Herstellergeräten das ist ein ganz anderes Thema ;-)[/quote]
Ok, ich merke gerade daß wir hier zwei verschiedene Themen durcheinander gebracht haben:

a) Die Frage ob die Kündigung seitens KabelBW rechtsmäßig war
b) KabelBW bzw. Premiere zu zwingen freie Receiver für ihre Abos zu akzeptieren

Meine Erläuterungen weiter oben bezogen sich natürlich auf b). Das gleiche gilt sicher für die anderen die sich zu Wort gemeldet haben.
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#11

Beitrag von berlin69er » Do 22. Mai 2008, 06:40

Was das Thema Jugendschutz & spezielle Receiver bei PayTV angeht, gibt es schon Urteile, die den Sendern in der Hinsicht völlig freie Hand lassen, da es wie gesagt um Pay-TV geht...! Da wird auch keine Klage nützen, da ja, wie im Fall von KabelBW der Empfang von z.B. Premiere sichergestellt wurde! Da der Jugendschutz in diesem Fall sogar gesetzlich geregelt ist, sind die Sender dazu sogar verpflichtet, sonst dürfen sie tagsüber keine FSK16/18-Filme ausstrahlen!

Ein ganz anderer Punkt, ist die "plötzliche" Verschlüssellung von vormaligen "Free-TV", mit einer Grundverschlüssellung, so dass man diese Sender jetzt nur noch mit seziellen Receivern empfangen kann! Mit meinem naiven Rechtsempfinden würde ich behaupten, dass in diesem Fall der Anbieter verpflichtet ist, den Empfang weiter sicher zu stellen, so wie er zu Vertragsbeginn vorhanden war (z.B. mit dem Anbieten eines geeigneten Receivers)! Kann er das nicht, muss er ein außerordendliches Kündigungsrecht einräumen!

Die nächste Frage wäre dann natürlich, was einem die Kündigung bringt, wenn es keinen anderen Anbieter gibt (träfe ja auch bei Rolf zu)! Habe ich das Recht einer freien Auswahl eines Anbieters? Muss z.B. KabelBW, ähnlich wie bei Telefonanbietern oder Stromleitungen andere Anbieter in ihr Netz lassen, um einen freien Zugang zu gewähren? Mich würde es z.B. treffen, wenn ich innerhalb Berlins umziehen würde & von meinem Anbieter, der mit einem Programm ohne Grundverschlüssellung wirbt zu z.B. Kabel Deutschland mit Grundverschlüssellung kommen würde: Hätte ich das Recht "meinen" Anbieter mit zu nehmen, um meinen Receiver weiter zu verwenden können? Das wäre ja mal ein Klagegrund!
Gruß

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#12

Beitrag von JensF » Sa 24. Mai 2008, 23:47

[quote="berlin69er"]
Ein ganz anderer Punkt, ist die "plötzliche" Verschlüssellung von vormaligen "Free-TV", mit einer Grundverschlüssellung, so dass man diese Sender jetzt nur noch mit seziellen Receivern empfangen kann! Mit meinem naiven Rechtsempfinden würde ich behaupten, dass in diesem Fall der Anbieter verpflichtet ist, den Empfang weiter sicher zu stellen, so wie er zu Vertragsbeginn vorhanden war (z.B. mit dem Anbieten eines geeigneten Receivers)! Kann er das nicht, muss er ein außerordendliches Kündigungsrecht einräumen!
[/quote]


Genau das trifft bei Kabel-BW (noch) nicht zu..

Bei Kabwl-BW gibt es noch keine Grundverschlüsselung..

Ich hänge selbst an einen Kabel-BW Kabel und kann mit meinem TF5200 problemlos mehr als 200 "freie" Kabel-Kanäle empfangen...

Insofern zieht dieses Argument (noch) nicht.

Gruß. Jens

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#13

Beitrag von jola » Mi 4. Jun 2008, 22:24

Ich mag/ mochte den 5200er auch. Jetzt steht er bei meinen Eltern. Die sind - wie ich - KabelBW-Kunden. Allerdings habe ich Premiere, meine Eltern nicht.

Bei mir werkelt jetzt eine 7025 Dreambox mit 250 GB. Auch ein schönes Gerät. :D

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#14

Beitrag von Atticus » Mi 4. Jun 2008, 22:37

Hi Jola!

Das heisst Dreambox geht mit NDS à la KabelBw?

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#15

Beitrag von Maliboy » Mi 4. Jun 2008, 22:41

Auf diese Frage wirst Du hier keine Antwort bekommen. Es geht offiziell nicht. Und alles andere wird hier nicht erleutert.
Tschau,
Kai

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#16

Beitrag von Atticus » Mi 4. Jun 2008, 23:15

Tja, Antwort habe ich schon bekommen. Wurde im "Premiere setzt auf Videoguard" Thread ja auch schon erläutert (wo Du ja auch mitdiskutiert hast, Maliboy, Du Superaufpasser).

jolas Hinweis hat schon gereicht.

An jola ein kräftiges "Dankeschön!".

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