Originalverpackung

Über die HDTV PVRs 7700HDPVR/7750HDPVR
connorxx
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Originalverpackung

#1

Beitrag von connorxx » So 25. Nov 2007, 22:49

Hallo,
ich habe meinen 7700HDPVR wegen der bereits bekannten Probleme zurückgesand.
Meine Händler will mir jetzt, da ich die Originalverpackung mit Paketband geschlossen und als Versandkarton genutzt habe, 10% vom Kaufpreis abziehen.

Zitat:
Wir nehmen ihren Topfield mit einem Abschlag von 10% des Kaufpreises zurück. Die Rücknahme wir durch den Umstand erschwert, dass sie für den Transport den Umkarton von Topfield genommen haben. Die von Ihnen verwendeten Klebestreifen kann man nicht ohne Rückstände entfernen, so dass der Artikel nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann. Sollte es Ihnen jedoch möglich sein, einen passenden Umkarton zu besorgen und uns zeitnah zukommen zulassen. Können wir Ihnen auch den vollen Betrag rückerstatten.
Warum haben Sie denn die Ware nicht um kartoniert?

Ist das so üblich? Was kann ich jetzt tun?
Warum wird ein nicht funktionierendes Gerät wieder als "Neu" verkauft?
Kann mir jemand im Austausch einen Originalkarton zusenden?

Bitte helft miir, bin solangsam mit meinem Latein am Ende!

Gruß
Connor

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#2

Beitrag von Bonni » So 25. Nov 2007, 23:09

Laut verschiedener Urteile (z.B. hier und hier)brauchst Du nicht mal in der Originalverpackung zurücksenden. Google mal nach "rücksendung originalverpackung", da kommt genug zu dem Thema. Motto des Händlers ist wahrscheinlich: "Man kann es ja mal versuchen":
Gruß Bonni


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#3

Beitrag von connorxx » So 25. Nov 2007, 23:14

Vielen Dank für die Antwort!
Jedoch handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft, da ich den Receiver abgeholt und Bar bezahlt hatte.
Ich war so heiß auf den neuen Receiver, dass ich über eine Stunde Fahrt auf mich genommen habe und jetzt nur noch Probleme.

Gruß
Connor

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#4

Beitrag von Bonni » So 25. Nov 2007, 23:17

[quote=""connorxx""]Jedoch handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft, da ich den Receiver abgeholt und Bar bezahlt hatte.[/quote]
Oh, das könnte natürlich wieder ein Fall für sich sein ... der ist möglicherweise noch gar nicht dokumentiert. 10% ist aber IMHO trotzdem etwas heftig.
Gruß Bonni


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#5

Beitrag von gelatieri » Mo 26. Nov 2007, 00:13

wende dich doch einfach mal an topfield, die werden doch sicher einen originalkarton haben.
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#6

Beitrag von Lui » Mo 26. Nov 2007, 07:29

Bei Abholung vor Ort gilt ja nicht das Fernabsatzgeschäft.

Sicherlich hat der Händler etwas in seinen AGB stehen, zum Fall der Reklamation/Nachbesserung. Diese darf er meistens erst durchführen, bevor er das Gerät überhaupt zurücknehmen muss (natürlich auch ohne Karton). Dass er den Topfield so zurücknimmt ist sicherlich eher als Kulanz zu sehen.

10% ist jedoch heftig - aber sieh auch mal die Situation des Händlers. Wenn Du so einen Karton als nächster Kunde mit Klebestreifen und evtl. altem Adressaufkleber bekommst - was würdest Du dann über diesen Händler denken?

Nimm den Topf doch evtl. wieder zurück, warte auf die neue Firmware, vielleicht ist Dir damit ja geholfen. Ansonsten kannste den Topf ja noch bei ebay mit Garantie verkaufen. Für 10% weniger sollte der allemahl wohl weg gehen.

Gruß

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#7

Beitrag von ittom22 » Mo 26. Nov 2007, 07:41

[quote=""Bonni""]Laut verschiedener Urteile (z.B. hier und hier)brauchst Du nicht mal in der Originalverpackung zurücksenden. Google mal nach "rücksendung originalverpackung", da kommt genug zu dem Thema. Motto des Händlers ist wahrscheinlich: "Man kann es ja mal versuchen":[/quote]

Guten Morgen,

natürlich ist der Widerruf ohne Originalkarton zulässig.
Allerdings ist auch der Abzug für einen beschädigten/ fehlenden Karton zulässig und völlig berechtigt.
10% erscheint mir allerdings auch etwas viel.
Als Händler möchte ich den widerrufenen Artikel wieder als NEU verkaufen.
Ist dies aber aufgrund von Mängeln, die durch den Kunden verursacht wurden nicht möglich, muss der Händler Abzüge vornehmen.
Den Fall mit dem Karton hatten wir auch vor kurzem, allerdings war der Originalkarton mit Tesa zugeklebt (er hat es gut gemeint) und dann nochmal in einen Umkarton gepackt.
Wir konnten das Tesa mit einem Fön :D entfernen und haben dem Kunden 100% erstattet.
Händler und Kunde sollte fair miteinander umgehen. Es ist immer eine schwierige Gradwanderung und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie Artikel teilweise zurück gesendet werden.
Allerdings senden die meisten Kunden Artikel aus einem Widerruf in erstklassigem Zustand zurück, auch das möchte ich hier einmal kunt tun.
Selbst Batterien wurden nicht ausgepackt, die meisten haben das Prinzip des Widerrufs also verstanden.

Gruß Thomas
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#8

Beitrag von stadtmagazin » Mo 26. Nov 2007, 10:28

[quote=""connorxx""]Vielen Dank für die Antwort!
Jedoch handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft, da ich den Receiver abgeholt und Bar bezahlt hatte.
Ich war so heiß auf den neuen Receiver, dass ich über eine Stunde Fahrt auf mich genommen habe und jetzt nur noch Probleme.

Gruß
Connor[/quote]
Das gilt auch für normal im Geschäft gekaufte Dinge. Wurde bei RTL neulich gebracht. Solltest Du aber die Rücknahmezeit von 14 Tagen die von normalen Händlern gewährleistet werden kann (nicht muss- Ausnahme nur Fernabfrage) verpasst haben, dann gilt nur das Übliche, wie Reparatur ....
Beim Händler vor Ort, wenn er tauscht, dann bekommst Du ja einen neuen Karton. Nimm den neuen Receiver raus und packe den defekten in diesen Karton. :D :
So hat er für die Rücklieferung einen sauberen Karton.
Anmerkung: Händler sträuben sich gerne, Geräte ohne Ori-Verpackung entgegen zunehmen, das bedeutet Arbeit. Niemand kann Dich verpflichten Dein Haus mit allen Kartons vollzupacken, die noch Garantie haben. So glaub ich war auch die Rechtsberatung des RTL- Berichtes.

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#9

Beitrag von ittom22 » Mo 26. Nov 2007, 10:43

[quote=""stadtmagazin""]Das gilt auch für normal im Geschäft gekaufte Dinge. Wurde bei RTL neulich gebracht. Solltest Du aber die Rücknahmezeit von 14 Tagen die von normalen Händlern gewährleistet werden kann (nicht muss- Ausnahme nur Fernabfrage) verpasst haben, dann gilt nur das Übliche, wie Reparatur ....
Beim Händler vor Ort, wenn er tauscht, dann bekommst Du ja einen neuen Karton. Nimm den neuen Receiver raus und packe den defekten in diesen Karton. :D :
So hat er für die Rücklieferung einen sauberen Karton.
Anmerkung: Händler sträuben sich gerne, Geräte ohne Ori-Verpackung entgegen zunehmen, das bedeutet Arbeit. Niemand kann Dich verpflichten Dein Haus mit allen Kartons vollzupacken, die noch Garantie haben. So glaub ich war auch die Rechtsberatung des RTL- Berichtes.[/quote]

Auf Karton und Receiver ist die Serienummer!
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#10

Beitrag von connorxx » Mo 26. Nov 2007, 23:34

@gelatieri: Die Idee mit Topfield fand ich super! :hello:
Hier die Antwort vom support:

Sehr geehrter Herr xxxx,

das Gerät muss, nach meiner Auffassung, in einem Zustand retourniert werden, in dem es als "neu" verkäuflich ist. Andernfalls ist der Händler, nach meiner Auffassung, dazu berechtigt, eine Minderung geltend zu machen.
Kartons können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

Mit freundlichem Gruß,
xxxx

Ihr Topfield Europe Team

Das kann ich fast nicht glauben!? Jetzt werden wohl nur noch Gespräche mit dem Händler helfen, oder jemand, der seinen Topf zur Zeit noch behalten will bietet mir seine Verpackung im Tausch gegen meine an. :angel:

P.s. Ich habe auch mit dem Support telefoniert, dort weiß man nichts von Problemen mit dem 7700 HDPVR, und deshalb auch nicht wann es Lösungen geben wird! :u:

Gruß
connor

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#11

Beitrag von hdtwin » Di 27. Nov 2007, 07:15

Ich denke mir bloß so :thinker:
die Preise für den TF 7700HD PVR purzeln :lol:
die 500GB Version wird heute (27.11.07, 7 Uhr morgens ) in Deutschland für 579,99 Euronen angeboten, von Tag zu Tag billiger

denn nach meiner Einschätzung sitzen die Händler auf einer Menge von zurückgesendeten Geräten, die sie immer wieder als „neu“ verkaufen :oa:

Das heißt, Die die jetzt eine „neuen“ TF 7700HD PVR erwerben, bekommen mit großer Wahrscheinlichkeit ein Gerät, welches schon in vielen Wohnzimmern stand, viele Leute haben schon die Fernbedienung benutzt, vielleicht waren es sogar Raucherhaushalte, usw., o graus :w00t:

aber vielleicht bin nur ich so empfindlich :cool:

gruß hdtwin

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#12

Beitrag von tüdelü » Di 27. Nov 2007, 07:18

:lol: na ja, das dürfte wohl nur der Fall sein, wenn in 6 Monaten immer noch dieselben Fehler da wären, aber nach 3 Wochen auf dem Markt... :rolleyes:

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#13

Beitrag von berlin69er » Di 27. Nov 2007, 07:44

Ruf den Händler an & versuche eine gütige Einigung! Vielleicht, wenn du ihm klarmachst, dass du weiter sein Kunde bleiben willst (10% als Gutschein?)! Vielleicht lässt er sich darauf ein!
Gruß

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#14

Beitrag von BigBlue007 » Di 27. Nov 2007, 17:45

Hier geistert mal wieder einiges an ungesundem Halbwissen durch die Gegend... ;)

Richtig ist zunächst einmal, dass bei einem Kauf im Laden grundsätzlich kein Widerrufsrecht besteht. Hiervon kann es allerdings Ausnahmen geben. Wenn ich z.B. in einem Online-Shop etwas bestelle und dieser Shop die Möglichkeit der persönlichen Abholung anbietet, so hat man dann trotzdem ein Widerrufsrecht, da die Widerrufsbelehrung, die ja Bestandteil des zunächst online geschlossenen Kaufvertrags ist, natürlich nicht durch eine bestimmte Art des Transports zum Empfänger außer Kraft gesetzt wird. Ob es rechtens wäre, dass in den AGBs für den Fall der Selbstabholung ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, kann ich jetzt zwar offen gesagt auch nicht sagen, allerdings dürfte sowas extrem selten vorkommen.

Es wäre hier also zunächst mal zu prüfen, ob der Artikel zunächst über das Onlineshopsystem des Händlers geordert und dann eben einfach nur persönlich abgeholt wurde. Wenn das so war, war sehr wahrscheinlich ein Widerrufsrecht gegeben. Wenn nicht, dann allerdings nicht.

Bzgl. eines Abzugs bei Verschlechterung der Ware gilt, dass die Widerrufsbelehrung eine entsprechenden Hinweis enthalten muss, damit der Verkäufer einen solchen Abzug ggf. anwenden kann. Fehlt der Hinweis in der Belehrung, dass ein solcher Abzug vorgenommen werden kann, und vor allem auch, wie der Käufer dies vermeiden kann, dann darf der Händler auch keinen Wertersatz abziehen.

Desweiteren ist der pauschale Abzug von 10% ohnehin nicht statthaft, da sich der Händler bzgl. des tatsächlichen Wertverlusts in der Beweispflicht befindet. Er kann zwar für eine beschädigte Originalverpackung, soweit die Beschädigung nicht auf dem Rücktransport eingetreten ist (was hier ja nicht der Fall ist, aber in einem solchen Fall wäre dann die Transportversicherung ersatzpflichtig), durchaus Wertersatz verlangen, allerdings nur in der Höhe, in der tatsächlich eine Verschlechterung eingetreten ist. Und dies muss er wie gesagt auch beweisen. Dass eine Originalverpackung 10% des Kaufpreises dieses Receivers kosten soll, kann man mit 100%iger Sicherheit ausschließen. Die Tatsache, dass es für den Händler möglicherweise schwierig oder gar unmöglich ist, eine neue, einzelne OVP zu bekommen, ändert an deren geringen Wert nichts und ist für den Kunden irrelevant.

All dies soll natürlich jetzt dumme Kunden nicht in Schutz nehmen - und sorry, aber wer gedankenlos eine OVP mit Paketklebeband verklebt, ist (in diesem Moment jedenfalls) dumm und hat es nicht anders verdient, als dass ihm das in Rechnung gestellt wird. Aber 10% sind absolut inakzeptabel. Da der Händler das Gerät nun einmal zurückgenommen hat, spielt es jetzt im Grunde keine Rolle mehr, ob das Kulanz war, oder ob ein Rückgaberecht bestand. Rücknahme ist Rücknahme - so oder so gilt das oben Gesagte.

Aber genauso, wie manche Kunden die Idee des Rückgaberechts leider noch nicht verstanden haben, haben einige Händler das auch nicht. Dies wird aus der Anmerkung von ittom22 besonders deutlich, der offen sagt, dass er zurückgesandte Geräte als "neu" wieder verkaufen möchte. Dies ist genauso wenig Sinn und Zweck der Sache! Ich persönlich würde ein Gerät, bei dem ich sehe, dass es schon mal ausgepackt war (und egal, wieviel Mühe sich jemand gibt - man sieht es eigentlich IMMER), für das ich aber den vollen Preis gezahlt habe, nicht annehmen, bzw. auf einem nachträglichen Preisnachlass bestehen. Professionelle Händler verkaufen Retourenwaren in eigenen Bereichen als "Vorführgeräte", "geöffnete OVP" o.ä.. Amazon z.B. verloppt sämtliche Retouren über den Marketplace-Verkäuer "avides". Retourenwaren ohne jeglichen Hinweis als Neuware an den nächsten Kunden zu verkaufen ist definitiv nicht in Ordnung! Dass das Ganze möglicherweise kostentechnisch Probleme bereitet, mag so sein, kann aber nicht das Problem des Kunden sein.

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#15

Beitrag von berlin69er » Di 27. Nov 2007, 19:28

@BigBlue007:
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass ittom22 Geräte meint die im eigentlichen Sinne des Widerrufsrecht zurückgegeben wurden, nämlich ungebraucht & originalverpackt! Sonst wäre es ja ein Gewährleistungsfall, bei dem das Gerät immer als gebraucht zu behandeln wäre & nicht als neu wieder verkauft werden darf...!
Gruß

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#16

Beitrag von BigBlue007 » Di 27. Nov 2007, 20:19

[quote=""berlin69er""]@BigBlue007:
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass ittom22 Geräte meint die im eigentlichen Sinne des Widerrufsrecht zurückgegeben wurden, nämlich ungebraucht & originalverpackt![/quote]
Er hat ja eigentlich recht klar gesagt, was er meint. Aber das, was Du beschreibst, ist keineswegs der "eigentliche Sinn des Widerrufsrechts". ;)
Sonst wäre es ja ein Gewährleistungsfall, bei dem das Gerät immer als gebraucht zu behandeln wäre & nicht als neu wieder verkauft werden darf...!
Dass wirklich defekte Geräte, die der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zurückgenommen oder umgetauscht hat, nicht wieder als Neugeräte in den Handel kommen, davon gehe ich mal aus. Darum gings hier aber auch nicht.

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#17

Beitrag von berlin69er » Di 27. Nov 2007, 21:09

@BigBlue007:
Hatte den :wink: vergessen...! Ist eigentlich ironisch gemeint gewesen, da ich mal davon ausgehe, dass sich ittom22 nicht strafbar machen wird & gebrauchte Geräte als neu verkaufen wird...! :altermotzsack:
Gruß

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#18

Beitrag von BigBlue007 » Di 27. Nov 2007, 21:40

Das hat mit "strafbar" nichts zu tun, hier gehts "nur" um Zivilrecht. ;)

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#19

Beitrag von berlin69er » Di 27. Nov 2007, 21:45

[quote=""BigBlue007""]Das hat mit "strafbar" nichts zu tun, hier gehts "nur" um Zivilrecht. ;) [/quote]

Aber nicht, wenn man es als Betrug wertet...!
Gruß

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#20

Beitrag von skywalker76 » Di 27. Nov 2007, 23:04

falls es dir hilft biete ich dir mein Karton an,ich brauche es nicht.
Gruß arthur

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