Originalverpackung
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AW: Originalverpackung
[quote=""sangrie""]
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle jetzt verhalten? Soll ich weiter gegen den Händler angehen?[/quote]
Ist so eine Sache, was verlangt dann dein Händler ? Ich nehme an der will eine Gebrauchswert Abzug machen, richtig ?
Dann ist es jetzt ein Rechenbeispiel, ist das ein Online Händler ? Nur bei einem Onlinekauf hast Du 14 tage Rückgaberecht. Bei kauf vor Ort hättest Du dir das Gerät vorführen lassen konnen und wenn der das nicht gemacht hätte oder kein Vorführgerät hat, dann nicht kaufen.
Bei kauf in einem Laden muss der Händler nichts zurück nehmen. Ausser es ist defekt dann muss er es reparieren lassen, und er hat die möglichkeit es 3 mal nachbessern zu lassen. Dann gibts Kohle zurück.
Bei einem Online kauf kannst du die Sache ohne Gründe nur mit dem Hinweis des Rückgaberechts zurücksenden. In den AGBs der Onlinehändler stehen im Fall eines Rückgaberechts enstandene Gebrauchsspüren die Wert mindernd sind ein Gebrauchswert abzug zulässig. Aber laut Gesetzt steht bei online kauf (privatkaufrecht) eine prüfung der Sache zu. Und das geht eben nicht ohne das gerät ausgepackt zu haben. Natürlich sollte man hier zusehen das man keine schäden dem Gerät zufügt.
Aber ich nehme da immer wieder gerne ein Beispiel aus dem Kleidungsversand. Man muss eben die Sache auspacken und anprobieren. Und bei nicht gefallen packt man es ein und sendet es zurück und da macht auch keiner Probleme.
Eine prüfung der Sache steht jedem zu: beim Händler vor Ort kann man das im Geschäft verlangen aber nur mit Absprache des Verkäufers und vor dem kauf. Online kann man es nicht vorher prüfen also 14 tage Rückgaberecht.
Jetzt halt ein kleines Rechenbeispiel: was will jetzt der Händler , will er es nicht zurücknehmen ? Will er eine Gebrauchswert abzug machen ? Wenn ja und du meins im unrecht zu sein kannst du nur mit einem Anwalt vorgehen und die arbeiten auch nicht umsonst.Wenn du eine privat rechtschutz hast kann die dafür aufkommen. Aber man hat meist eine erst Beratungs kosten oder Selbsbeteiligung dann muss man rechnen ob sich es lohn.Und natürlich einen Anwalt finden der sagt man hat Erfolgsaussichten.
mfg
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle jetzt verhalten? Soll ich weiter gegen den Händler angehen?[/quote]
Ist so eine Sache, was verlangt dann dein Händler ? Ich nehme an der will eine Gebrauchswert Abzug machen, richtig ?
Dann ist es jetzt ein Rechenbeispiel, ist das ein Online Händler ? Nur bei einem Onlinekauf hast Du 14 tage Rückgaberecht. Bei kauf vor Ort hättest Du dir das Gerät vorführen lassen konnen und wenn der das nicht gemacht hätte oder kein Vorführgerät hat, dann nicht kaufen.
Bei kauf in einem Laden muss der Händler nichts zurück nehmen. Ausser es ist defekt dann muss er es reparieren lassen, und er hat die möglichkeit es 3 mal nachbessern zu lassen. Dann gibts Kohle zurück.
Bei einem Online kauf kannst du die Sache ohne Gründe nur mit dem Hinweis des Rückgaberechts zurücksenden. In den AGBs der Onlinehändler stehen im Fall eines Rückgaberechts enstandene Gebrauchsspüren die Wert mindernd sind ein Gebrauchswert abzug zulässig. Aber laut Gesetzt steht bei online kauf (privatkaufrecht) eine prüfung der Sache zu. Und das geht eben nicht ohne das gerät ausgepackt zu haben. Natürlich sollte man hier zusehen das man keine schäden dem Gerät zufügt.
Aber ich nehme da immer wieder gerne ein Beispiel aus dem Kleidungsversand. Man muss eben die Sache auspacken und anprobieren. Und bei nicht gefallen packt man es ein und sendet es zurück und da macht auch keiner Probleme.
Eine prüfung der Sache steht jedem zu: beim Händler vor Ort kann man das im Geschäft verlangen aber nur mit Absprache des Verkäufers und vor dem kauf. Online kann man es nicht vorher prüfen also 14 tage Rückgaberecht.
Jetzt halt ein kleines Rechenbeispiel: was will jetzt der Händler , will er es nicht zurücknehmen ? Will er eine Gebrauchswert abzug machen ? Wenn ja und du meins im unrecht zu sein kannst du nur mit einem Anwalt vorgehen und die arbeiten auch nicht umsonst.Wenn du eine privat rechtschutz hast kann die dafür aufkommen. Aber man hat meist eine erst Beratungs kosten oder Selbsbeteiligung dann muss man rechnen ob sich es lohn.Und natürlich einen Anwalt finden der sagt man hat Erfolgsaussichten.
mfg
Zuletzt geändert von KleinerSchelm am So 9. Dez 2007, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
TF-7700HDPVR mit Enigma2 HDD: WD7500AVVS
DM8000-SST "Gemini GP3" HDD: 1 TB
DM8000-SST "Gemini GP3" HDD: 1 TB
AW: Originalverpackung
@Kleiner Schelm
Der Verkäufer hatte mir folgende Mail gesendet:
Wir haben Ihre Rücksendung erhalten !!!
Wir haben das Gerät geprüft und mussten leider Gebrauchsspuren an Gehäusedeckel, Frontvorder- und -Oberseite, Fernbedienung feststellen. Dort weißt das Gerät Kratzer auf. Leider ist es uns nicht möglich das Gerät zurück zu nehmen, Oder Wertminderung in Abzug zu bringen.
Wie sollen wir verfahren ?
1. Wir senden Ihnen das Gerät wieder zurück
2. Wir erstatten den Kaufpreis - abzüglich Wertminderung
3. Wir versteigern das Gerät als "Kundenrückläufer mit Gebrauchsspuren" und Erstatten Ihnen den Versteigerungspreis.
Wie sollen wir verfahren ??
Schon sehr seltsam, oder?
Der Verkäufer hatte mir folgende Mail gesendet:
Wir haben Ihre Rücksendung erhalten !!!
Wir haben das Gerät geprüft und mussten leider Gebrauchsspuren an Gehäusedeckel, Frontvorder- und -Oberseite, Fernbedienung feststellen. Dort weißt das Gerät Kratzer auf. Leider ist es uns nicht möglich das Gerät zurück zu nehmen, Oder Wertminderung in Abzug zu bringen.
Wie sollen wir verfahren ?
1. Wir senden Ihnen das Gerät wieder zurück
2. Wir erstatten den Kaufpreis - abzüglich Wertminderung
3. Wir versteigern das Gerät als "Kundenrückläufer mit Gebrauchsspuren" und Erstatten Ihnen den Versteigerungspreis.
Wie sollen wir verfahren ??
Schon sehr seltsam, oder?
AW: Originalverpackung
So Leute, nun setzt euch hin und haltet euch fest.
Ich habe nun interessenhalber beim Verkäufer nachgefragt, wie hoch denn die Wertminderung wäre. Hier seine Antwort:
25%
Das ist doch wohl echt ne Frechheit, oder?
Ich habe nun interessenhalber beim Verkäufer nachgefragt, wie hoch denn die Wertminderung wäre. Hier seine Antwort:
25%
Das ist doch wohl echt ne Frechheit, oder?
- B4B
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AW: Originalverpackung
Lange Rede kurzer Sinn: Hast Du einen Rechtsschutz?
Gruss
B4B
TF 5500 FW v. Januar 2007 mit (H).S.T.U.F.M.N.Wf._aXeL, TF 5000MP FW v.21. August 2007 mit (H).S.T.U.F.M.N._aXeL/ TF 5500 mit regelbaren Lüfter u. zusätzlichen digitalen Koax (WBT NG) u. Netzschalter TF 5000MP Lüfter nicht regelbar,zusätzl.digit. Koax (WBT NG), beide Receiver HDD Samsung SP2514N / Monoblock Quad Inverto (Hotbird, Astra), 85cm Schüssel, Samsung 55" Curved LED TV UE55H8090SV
B4B
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[quote=""B4B""]Lange Rede kurzer Sinn: Hast Du einen Rechtsschutz?[/quote]
Wie das immer so ist, habe ich den Rechtschutzantrag (für 01.01.08) laufen, aber habe noch keine Police. Und der Verkehrsrechschutz hilft hier ja auch nicht weiter
Wie das immer so ist, habe ich den Rechtschutzantrag (für 01.01.08) laufen, aber habe noch keine Police. Und der Verkehrsrechschutz hilft hier ja auch nicht weiter
- B4B
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AW: Originalverpackung
außerdem hast Du ab Beginn noch eine 3monatige Wartezeit.
Wenn Du etwas kaufst, hast Du erst ab April Rechtsschutz,
das auch nur im privaten Bereich, solltest Du noch ein Gewerbe angemeldet haben.
Beim Verkehrsrechtsschutz besteht keine 3monatige Wartezeit mit Ausnahme des Verwaltungsrechtsschutz (Führerscheinentzug), da greift auch wieder die 3monatige Wartezeit.
Wenn Du etwas kaufst, hast Du erst ab April Rechtsschutz,
das auch nur im privaten Bereich, solltest Du noch ein Gewerbe angemeldet haben.
Beim Verkehrsrechtsschutz besteht keine 3monatige Wartezeit mit Ausnahme des Verwaltungsrechtsschutz (Führerscheinentzug), da greift auch wieder die 3monatige Wartezeit.
Zuletzt geändert von B4B am Mo 10. Dez 2007, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss
B4B
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Vielen Dank für die Infos. Ist ja interessant dies zu wissen.
- B4B
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AW: Originalverpackung
Ehefrau u. Kinder (wenn vorhanden ) ist natürlich kostenlos mitversichert, Freundin auch wenn 1. selbe Adresse wie der Antragsteller u. 2. muss das im Antrag mit aufgenommen sein.
Gruss
B4B
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Das habe ich jetzt allerdings schon gewußt :-)
- B4B
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AW: Originalverpackung
u. das es im Verkehrsrechtsschutz einen eigenen Vertragsrechtsschutz für Kauf u. Reparatur von Fahrzeugen gibt?
d.h. wenn einer keinen Vollrechtsschutz hat, hat er trotzdem Vertragsrechtsschutz im Fahrzeugbereich.
d.h. wenn einer keinen Vollrechtsschutz hat, hat er trotzdem Vertragsrechtsschutz im Fahrzeugbereich.
Gruss
B4B
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AW: Originalverpackung
Bist Du Versicherungsmakler oder Vertreter?
Ich denke, wir sollten das Forum nun nicht mehr weiter mit versicherungstechnischen Details zustopfen.
Ist schon schlimm genug, dass ich noch keinen Versicherungsschutz habe :-(
Ich denke, wir sollten das Forum nun nicht mehr weiter mit versicherungstechnischen Details zustopfen.
Ist schon schlimm genug, dass ich noch keinen Versicherungsschutz habe :-(
- B4B
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AW: Originalverpackung
Bin Betriebswirt u. ausgebildeter Versicherungsfachmann, aber ok., vielleicht waren ein paar nützliche Tipps dabei.
Gruss
B4B
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AW: Originalverpackung
Rechtschutz oder nicht, wenn ein Artikel Gebrauchsspuren hat kann der Händler Abzüge vornehmen.
Wir haben natürlich auch gelegentlich Rückläufer wegen Widerruf und es ist teilweise unglaublich in welchem Zustand Artikel zurück kommen.
Da ist dann teilweise Streit vorprogrammiert.
Ich möchte aber deutlich erwähnen, dass die meisten Artikel in gutem Zustand zurück kommen und das Kunden bei denen wirklich Gebrauchsspuren entstanden sind, auch einsichtich sind.
Wir veräußern Artikel aus Widerruf preiswerter, meistens an Abholer.
Gruß,
Thomas
Wir haben natürlich auch gelegentlich Rückläufer wegen Widerruf und es ist teilweise unglaublich in welchem Zustand Artikel zurück kommen.
Da ist dann teilweise Streit vorprogrammiert.
Ich möchte aber deutlich erwähnen, dass die meisten Artikel in gutem Zustand zurück kommen und das Kunden bei denen wirklich Gebrauchsspuren entstanden sind, auch einsichtich sind.
Wir veräußern Artikel aus Widerruf preiswerter, meistens an Abholer.
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AW: Originalverpackung
[quote=""ittom22""]Rechtschutz oder nicht,
[/quote]
nichts gegen dich als Verkäufer.
Für den privaten Endkunden ist es immer sinnvoll.
[/quote]
nichts gegen dich als Verkäufer.
Für den privaten Endkunden ist es immer sinnvoll.
Gruss
B4B
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AW: Originalverpackung
[quote=""ittom22""]Rechtschutz oder nicht, wenn ein Artikel Gebrauchsspuren hat kann der Händler Abzüge vornehmen.
Wir haben natürlich auch gelegentlich Rückläufer wegen Widerruf und es ist teilweise unglaublich in welchem Zustand Artikel zurück kommen.
Da ist dann teilweise Streit vorprogrammiert.
Ich möchte aber deutlich erwähnen, dass die meisten Artikel in gutem Zustand zurück kommen und das Kunden bei denen wirklich Gebrauchsspuren entstanden sind, auch einsichtich sind.
Wir veräußern Artikel aus Widerruf preiswerter, meistens an Abholer.
Gruß,
Thomas[/quote]
Hallo Thomas.
Wenn dem so wäre, dass die Gebrauchsspuren oder Kratzer von mir gekommen wären, hätte ich auch kein Problem damit, dazu zu stehen und eine Minderung in Kauf zu nehmen. Da die Gebrauchsspuren aber mit bloßem Auge kaum oder teilweise gar nicht zu erkennen sind, kann ich nicht mal sagen, ob diese nicht schon vorher vorhanden waren. Dann aber 25% Minderung in Betracht ziehen, finde ich schon dreist. Vielleicht war ja mein angeblich neues Gerät ja schon ein Gebrauchtes.
Gruß
Ingo
Wir haben natürlich auch gelegentlich Rückläufer wegen Widerruf und es ist teilweise unglaublich in welchem Zustand Artikel zurück kommen.
Da ist dann teilweise Streit vorprogrammiert.
Ich möchte aber deutlich erwähnen, dass die meisten Artikel in gutem Zustand zurück kommen und das Kunden bei denen wirklich Gebrauchsspuren entstanden sind, auch einsichtich sind.
Wir veräußern Artikel aus Widerruf preiswerter, meistens an Abholer.
Gruß,
Thomas[/quote]
Hallo Thomas.
Wenn dem so wäre, dass die Gebrauchsspuren oder Kratzer von mir gekommen wären, hätte ich auch kein Problem damit, dazu zu stehen und eine Minderung in Kauf zu nehmen. Da die Gebrauchsspuren aber mit bloßem Auge kaum oder teilweise gar nicht zu erkennen sind, kann ich nicht mal sagen, ob diese nicht schon vorher vorhanden waren. Dann aber 25% Minderung in Betracht ziehen, finde ich schon dreist. Vielleicht war ja mein angeblich neues Gerät ja schon ein Gebrauchtes.
Gruß
Ingo
- ittom22
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- Wohnort: Braunschweig
- Kontaktdaten:
AW: Originalverpackung
[quote=""sangrie""]Hallo Thomas.
Wenn dem so wäre, dass die Gebrauchsspuren oder Kratzer von mir gekommen wären, hätte ich auch kein Problem damit, dazu zu stehen und eine Minderung in Kauf zu nehmen. Da die Gebrauchsspuren aber mit bloßem Auge kaum oder teilweise gar nicht zu erkennen sind, kann ich nicht mal sagen, ob diese nicht schon vorher vorhanden waren. Dann aber 25% Minderung in Betracht ziehen, finde ich schon dreist. Vielleicht war ja mein angeblich neues Gerät ja schon ein Gebrauchtes.
Gruß
Ingo[/quote]
Hallo Ingo,
ich kann nur für uns sprechen.
Wir hatten einen 7700 aus Widerruf bei dem EIN Kratzer auf dem Deckel war.
Wir haben uns mit dem Kunden sachlich und für beide Seiten annehmbar geeinigt.
Der Kratzer war oben hinten auf dem Deckel (also von vorn nicht ersichtlich) und ein anderer Kunde hat den Receiver mit Preisnachlass gekauft.
Wir haben zwar etwas wirtschaftlichen Verlust, aber damit musss man als Händler leben.
Gruß Thomas
Wenn dem so wäre, dass die Gebrauchsspuren oder Kratzer von mir gekommen wären, hätte ich auch kein Problem damit, dazu zu stehen und eine Minderung in Kauf zu nehmen. Da die Gebrauchsspuren aber mit bloßem Auge kaum oder teilweise gar nicht zu erkennen sind, kann ich nicht mal sagen, ob diese nicht schon vorher vorhanden waren. Dann aber 25% Minderung in Betracht ziehen, finde ich schon dreist. Vielleicht war ja mein angeblich neues Gerät ja schon ein Gebrauchtes.
Gruß
Ingo[/quote]
Hallo Ingo,
ich kann nur für uns sprechen.
Wir hatten einen 7700 aus Widerruf bei dem EIN Kratzer auf dem Deckel war.
Wir haben uns mit dem Kunden sachlich und für beide Seiten annehmbar geeinigt.
Der Kratzer war oben hinten auf dem Deckel (also von vorn nicht ersichtlich) und ein anderer Kunde hat den Receiver mit Preisnachlass gekauft.
Wir haben zwar etwas wirtschaftlichen Verlust, aber damit musss man als Händler leben.
Gruß Thomas
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- berlin69er
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- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
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AW: Originalverpackung
@sangrie: wenn du es nicht über einen Anwalt laufen lassen kannst, bleibt dir nur der Weg zur Verbraucherzentrale, um dich vielleicht dort beraten zu lassen! Vorher würde ich aber auf jeden Fall schriftlich beim Händler Widerspruch einlegen & ihn auffordern genaue Kostenvoranschlag- oder Rechnungsbelege über den Werverlust zu erbringen, um deine Rückgabefristen zu erhalten! Ich denke, in deinem Fall steht da Aussage gegen Aussage, da wird es schwer nachzuweisen, dass die Kratzer nicht von dir stammen...!
Gruß
AW: Originalverpackung
Das mit dem Abzug der Wertminderung versuchen heute alle Online-Shops.
Ich habe z.b. bei ******-shop de einen Receiver zurück geschickt, an dem die Folie nicht mehr auf dem Display war. Und die FB war in eine Tüte eingeschweißt, die musste ich natürlich zerstören um sie auszuprobieren.
Nach ca. 8 Wochen(!) meldeten die sich heute und wollen mir dafür 20% abziehen....
Das ist schon mehr wie eine Frechheit finde ich.
Ich habe z.b. bei ******-shop de einen Receiver zurück geschickt, an dem die Folie nicht mehr auf dem Display war. Und die FB war in eine Tüte eingeschweißt, die musste ich natürlich zerstören um sie auszuprobieren.
Nach ca. 8 Wochen(!) meldeten die sich heute und wollen mir dafür 20% abziehen....
Das ist schon mehr wie eine Frechheit finde ich.
ehemals:
TF 7700 HD PVR ; ID 23231 ; Loader 1.02
Softw.: 7.00.16; Geräte Vers. 2.06; Seagate DB35 750Gig
TF 7700 HD PVR ; ID 23231 ; Loader 1.02
Softw.: 7.00.16; Geräte Vers. 2.06; Seagate DB35 750Gig
AW: Originalverpackung
Oh, h m sat shop de scheint wohl schon bekannt hier zu sein, wenn die Soft das aus***t
es war allerdings kein Topfield Gerät.
es war allerdings kein Topfield Gerät.
ehemals:
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Softw.: 7.00.16; Geräte Vers. 2.06; Seagate DB35 750Gig
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- Töppi
- TöppiHolic der mit dem h tanzt , Anstifter und Möchtegernstatusaufdecker
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- Registriert: So 27. Aug 2006, 19:22
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- Receiverfirmware: Feb. 2014
- Wohnort: Nähe Mainz
AW: Originalverpackung
korrekt, es gibt eine Liste mit unerwünschten Adressen. Die werden wie du festgestellt hast ausge*rnt.
Gruß
Klaus
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Klaus
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