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#21

Beitrag von chris86 » Mi 18. Jan 2017, 00:03

Und auf der englischen Seite:
Split Notice
Topfield co., Ltd. At the extraordinary shareholders' meeting held on November 7, 2016, Topfield co., Ltd (the "Company") divided the B2C business division ("division target business division") of our digital set- Establishment of Topfield International and the Company resolved to continue the division, which is a simple and material division, and the Company's capital does not decrease in spite of the division.

Topfield International Co., Ltd. only owes its debts related to the divested business segments invested in the Company's debts, and the Company will not bear any solidarity liability for the liabilities incurred by Topfield Co., Ltd. and pay only the liabilities that Topfield International Co., Ltd. does not bear I have decided.

Any creditor who has any objection to such division of the company should submit an objection to our head office within one month from the next day of the announcement.

November 8, 2016

23 (Topfield Building) Jungja Ilro, Bundang-gu, Seongnam-si,

Topfield Co., Ltd.
Representative Director Seomun-dong
CEO Sung Rock

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#22

Beitrag von chris86 » Mi 18. Jan 2017, 14:33

Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: HRB 53943
Bekannt gemacht am: 03.11.2016 10:44 Uhr

Veränderungen

02.11.2016

HRB 53943: Topfield Europe GmbH, Köln, Max-Planck-Straße 39 c, 50858 Köln.
Nicht mehr Geschäftsführer: Lee, Hyunhan - gen. Henry -, Köln, *20.12.1971.
Bestellt als Geschäftsführer: Kim, Tae Ho, Seoul / Republik Korea, *05.01.1974,
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen: HRB 53943
Bekannt gemacht am: 23.12.2016 20:00 Uhr

Veränderungen

23.12.2016

HRB 53943: Topfield Europe GmbH, Köln, Max-Planck-Straße 39 c, 50858 Köln.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.300.000,00 EUR beschlossen. 2.800.000,00 EUR.
Sehr interessant. :thinker:
Die Topfield Europe GmbH wird nun also direkt aus Korea geführt, und ihr Stammkapital ist Ende Dezember von 500.000 € auf 2,8 Mio. € angestiegen.
Das klingt irgendwie nicht nach Insolvenz, oder?

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#23

Beitrag von Hogend » Do 19. Jan 2017, 15:07

Nicht direkt. Das bedeutet erst mal nur, dass die Gesellschafter der GmbH mit einer höheren Summe in die Haftung gegenüber ihren Gläubigern gehen. Würde ich ja nur machen, wenn ich ernstes Interesse habe, dass Geschäft weiterzuführen. Ich weiß nicht, ob es evtl. noch andere trickreiche Motive dafür geben könnte.
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#24

Beitrag von chris86 » Do 19. Jan 2017, 18:08

Das Stammkapital muss doch aber auch in der Firma eingelagert werden, oder nicht?
Womöglich wollten die lieben Koreaner ja ein paar Milliönchen auf diese Weise "in Sicherheit bringen", falls Topfield Korea pleite gehen sollte? :thinker:

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#25

Beitrag von Uwe! » Fr 20. Jan 2017, 08:49

es muss grundsätzlich nur die Hälfte des Stammkapitals als Geld zur Verrfügung stehen, der Rest kann auch Sachwerte sein, also Gebäude, Fahrzeuge, Lager etc.

Und wenn ich mich recht entsinne, kann man das auch noch irgendwie auf ein Viertel drücken.

Außerdem: Wenn TF Korea Geld in Sicherheit bringen wollte, dann wohl eher nicht in ein deutsche GmbH und außerdem müsste man dazu das Stammkapital nicht erhöhen.

Gründe aus meiner Sicht könnten tatsächlich die Fortführung des Geschäfts sein, wobei ich da auch keinen zwingenden Grund für eine Kapitalerhöhung sehe.
Andere Möglichkeit wäre auch die GmbH für einen Verkauf aufzuhübschen, damit sie attraktiv genug für potentielle Käufer ist.

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#26

Beitrag von Hogend » Fr 20. Jan 2017, 08:52

Ja, die Masse des Stammkapitals muss schon nachweislich vorhanden sein. Die Gesellschafter können das Stammkapital zwar auch per Kredit beibringen, haften dann aber gegenüber der Bank dafür persönlich. Und die Bank gibt nur Geld, wenn auch Sicherheiten da sind.

Das wäre auch ein möglicher Grund für eine Kapitalerhöhung, um gegenüber den Geschäftspartnern (Gläubigern) wieder als solventes Unternehmen auftreten zu können um das Geschäft fortzuführen.

Ich glaube nicht, dass Topfield Korea von der Pleite bedroht ist, es geht hier ausschließlich um die Topfield Europe GmbH, die einer besonderen Zuwendung bedarf.
Zuletzt geändert von Hogend am Fr 20. Jan 2017, 08:58, insgesamt 2-mal geändert.
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#27

Beitrag von Alvabal » Mo 23. Jan 2017, 15:49

Hallo,

ich habe anfang Januar etwas im TopField Store bestellt. Nachdem ich das hier nun gelesen habe gehe ich nicht davon aus dass die Lieferung jemals ankommt. Geld habe ich aber bereits Überwiesen....

Irgendeine Idee was man machen kann?

Danke und Gruß
Stefan

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#28

Beitrag von mse » Di 24. Jan 2017, 12:27

Guten Tag zusammen

Habe mich gerade im Forum angemeldet um genau solche Schreckensmeldung zu lesen.
Ich habe mir Anfang Dezember ein Receiver beim Topfield Estore bestellt und bin tatsächlich
in Vorkasse gegangen. Könnte mir den Kopf abreissen.

Bei der angegebenen Adresse im Estore ist niemand zu erreichen. Bin per Einschreiben
vom Kauf innerhalb der angegebenen Frist zurück getreten. Der Brief kam ungeöffnet zurück.

Laut Aussage des Gebäudevermieters sitzen da wohl ab und zu eine handvoll Leute die auch
von Topfield sein sollen. Würde auch am liebsten dahin fahren und mir mein Geld zurück holen.

Bei einer Sammelklage wäre ich auf jeden Fall dabei!!

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#29

Beitrag von Anthea » Di 24. Jan 2017, 14:50

...aber Sammelklagen gibt es in Deutschland immer noch nicht. Egal wie viele Leute da auch mitmachen würden.

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Die sichere Zustellung von Willenserklärungen

#30

Beitrag von Homer » Di 24. Jan 2017, 16:04

Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher. Alle anderen Zustellungsarten weisen zum Teil erhebliche Beweisrisiken bezüglich des Zugangs auf (einfacher Brief, Einwurfeinschreiben, Telefax), haben lediglich eingeschränkte Beweiskraft bezüglich des Inhalts der Sendung (Übergabeeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein) oder sind nicht dauerhaft zum Beweis des Zugangs der Willenserklärung geeignet (Bote).

Es ist daher dringend zu empfehlen, rechtlich wichtige Willenserklärungen nach § 132 BGB über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Diese Methode ist die einzige Möglichkeit, den Zugang einer Willenserklärung beim Empfänger sicher, zuverlässig und dauerhaft beweisen zu können.
Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen

Viele Grüße
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#31

Beitrag von Steffenlight » Di 24. Jan 2017, 17:09

Homer hat geschrieben:Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen



Viele Grüße

Homer




Na ja das ist der schlimmste Fall. Ein unter nicht verwandten Zeugen eingetütetes Einschreiben mit Rückschein sollte reichen.

Wenn man wegen 400? den Gerichtsvollzieher beauftragt liegt das nicht im Verhältnis.

Aber die Post kommt ja nicht mehr bei Topfield an von daher ist die Kiste generell schwierig.

Einfachster Weg aus meiner Sicht ist die Verbraucherzentrale !
Gruß Steffen
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#32

Beitrag von Gody » Mi 25. Jan 2017, 08:45

Meiner Meinung nach, ist der Mahnbescheid die richtige Vorgehensweise.

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#33

Beitrag von Gitarrenschlumpf » Mi 25. Jan 2017, 11:03

Genau. Geht online und ist nicht teuer. Allerdings kann der Gegner widersprechen und dann hat man die Wahl, ob man vor Gericht zieht oder nicht. Nervig.
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#34

Beitrag von chris86 » Mi 25. Jan 2017, 11:19

Vor dem Mahnbescheid musst du allerdings eine schriftliche Mahnung schreiben, mit angemessener Fristsetzung (14 Tage) und Verzugsankündigung.
Ich würde ehrlich gesagt nicht die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingehen.
Entweder die Firma wird weiterbestehen, dann werden sie auch in Kürze den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen, und ihre Verbindlichkeiten erfüllen - oder es kommt die Insolvenz, dann sitzt du mit oder ohne Mahnbescheid auf der Liste der Gläubiger - die meist am Ende nur nen Apfel und nen Ei zurückbekommen.

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#35

Beitrag von FireBird » Mi 25. Jan 2017, 11:20

[quote="Gitarrenschlumpf"]ob man vor Gericht zieht oder nicht. Nervig.[/quote]
Die Entscheidung, ob man das Geld abschreibt, oder möglicherweise vor Gericht zieht, muss jetzt sowieso jeder kurzfristig für sich treffen.

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#36

Beitrag von wolfgang@schermbeck.biz » Do 9. Mär 2017, 10:24

[quote="Hogend"]Nicht direkt. Das bedeutet erst mal nur, dass die Gesellschafter der GmbH mit einer höheren Summe in die Haftung gegenüber ihren Gläubigern gehen. Würde ich ja nur machen, wenn ich ernstes Interesse habe, dass Geschäft weiterzuführen. Ich weiß nicht, ob es evtl. noch andere trickreiche Motive dafür geben könnte.[/quote]

Hallo,
ich habe unter der Bestellnummer 9123012 eine Fernbedienung bestellt und bezahlt. Die Ware wurde nicht geliefert. Nach deutschen Recht wurde ich betrogen. Eine Kontaktaufnahme mit Topfield ist nicht möglich. Ich habe die Verbraucherzentrale NRW informiert. Sollte in den nächsten Tagen nicht geliefert werden, werde ich eine Strafanzeige erstatten.
MfG
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#37

Beitrag von wohliks » Do 9. Mär 2017, 10:35

<EMAIL email= hat geschrieben:wolfgang@schermbeck.biz">[quote="wolfgang@schermbeck.biz"]Sollte in den nächsten Tagen nicht geliefert werden, werde ich eine Strafanzeige erstatten.
Nur zur Klarstellung: Mit dieser Nachricht wirst Du die Firma Topfield nicht erreichen - dies ist ein Forum, in dem sich nur User untereinander austauschen. Das Forum wird zwar (bis jetzt noch) von Topfield bereitgestellt, aber da sich die Firma im kompletten Umbruch befindet, ist nicht zu erwarten, dass hier einer der Verantwortlichen mitliest.

Ich verstehe Deinen Ärger, aber wenn Dein Posting hier als Androhung Deiner Strafanzeige an die Adresse der Firma gerichtet war, um sie vielleicht doch noch zu einer Reaktion zu bewegen, läuft das hier ins Leere.

Falls Du mit PayPal bezahlt haben solltest, hast Du die Möglichkeit, den PayPal-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen.
Zuletzt geändert von wohliks am Do 9. Mär 2017, 10:40, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: sachl. Korrektur
Gruß Bernhard

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#38

Beitrag von audiomusica » Mo 15. Mai 2017, 15:26

Bin auch Geschädigter, habe Anfang April Verschiedenes bestellt und ärgerlicherweise per Vorkasse gezahlt.
Der Shop ist zumindest vom Server genommen, für mich zu spät :mad:

Nach Aussage des Gebäudeverwalters ist das Büro der Topfield Europe GmbH im Hause Max-Planck-Str. 39c im Industriegebiet Köln-Marsdorf schon seit mehreren Wochen geschlossen (genauer konnte er es nicht sagen).
Den ermutlich koreanischen Geschäftsführer, Henry Lee, hat er schon lange nicht mehr zu Gesicht bekommen. Als er zuletzt mit ihm sprach (irgendwann 2016), war wohl davon die Rede, eventuell nach Frankfurt am Main umzuziehen. Viel wahrscheinlicher liegt hier nun aber eine Insolvenz oder Ähnliches vor.
Auch die anderen Firmen, die im selben Gebäude Räume gemietet haben, bestätigen, dass da seit mindestens Mitte März niemand mehr anzutreffen war. Die Räume sind verschlossen, man kann nicht hineinsehen.
Nur die Telefonanlage läuft noch automatisiert ohne dass man jemals einen erreichen kann.
Faxtechnik ist irgendwie auch noch vorhanden, versuchte Faxsendungen werden regelmäßig mit Fehler abgebrochen (Fax sendet "Besetzt"-Flag, obwohl die Leitung nicht besetzt ist).
Zuletzt geändert von audiomusica am Fr 19. Mai 2017, 22:50, insgesamt 2-mal geändert.

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#39

Beitrag von FireBird » Mo 15. Mai 2017, 15:37

Kleines Detail, welches die Sache auch nicht besser macht: Henry ist der Ex-Geschäftsführer, der ungefähr im November letzten Jahres gefeuert wurde. Jetzt ist es wieder ein Kim. (siehe Beitrag #22).

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#40

Beitrag von Homer » Mo 15. Mai 2017, 20:22

Nach so langer Zeit wird das Fax wohl kein Papier mehr haben.

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