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Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 09:28
von Bonni
Moin,

das Thema kam ja schon öfter auf: Ob man seinen Topf aufmachen darf, wenn ein kleines Siegel am Gehäuse angebracht ist. Man darf.

Mir fiel gestern in der Stadtbücherei ein Buch mit dem Titel "Lexikon der Rechtsirrtümer" von einem Dr. Höcker in die Hand.

In dem Buch stellt er die Volksmeinung der wirklichen Rechtsituation gegenüber, begründet das und liefert auch noch die dazugehörigen Paragraphen. So nach dem Motto "Eltern haften für Ihre Kinder" (falsch), "Wer auffährt hat immer Schuld" (falsch), "Für Garderobe kein Haftung" (nur bedingt richtig), usw.

Interessant war dabei für uns der Abschitt "Aufschrauben defekter Geräte".

Falsch: "Wer ein defektes Gerät aufschraubt, kann es anschließend nicht mehr reklamieren".

Richtig: "Gewährleistungansprüche bestehen auch bei aufgeschrabuten Geräten."

Die dazugehörige Begründung ist zwei Seiten lang und sagt im Prinzip, dass der Händler sich von Gewährleistungsansprüchen nicht zurückziehen kann, wenn das Siegel aufgebrochen ist.
"Wenn er meint, der Käufer habe den Defekt verursacht, dann muss er das hieb- und stichfest beweisen. Die bloße Tatsache, dass ein Gerät schon einmal aufgeschraubt wurde, dürfte in aller Regel kein Beweis dafür sein, dass es gerade dadurch kaputtging. Aus diesem Grund verliert natürlich niemand seine Gewährleistungansprüche, wenn er einen Computer oder einen sonstigen Artikel aufschraubt, um zunächst einmal selbst das Innenleben zu inspizieren".
Auch so ist das Buch äußest interessant und räumt wirklich mit vielem auf, was man so meint.

"Lexikon der Rechtsirrtümer" und "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer".

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:15
von bernhard71
Obige Aussagen sind vollkommen korrekt. Durch das Öffnen eines Geräts erlischt nicht automatisch der Gewährleistungsanspruch.

Aber man muss hier auch unterscheiden zwischen
  • dem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler und
  • der freiwilligen Herstellergarantie.
Gegenüber dem Händler hat man bei Neukauf zwei Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch für Sachmängel. Bis zu einem halben Jahr nach Kaufdatum wird bei einem Defekt angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorlag. Bei einem späteren Defekt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.

Wenn also das Gerät nachweislich nicht geöffnet wurde (Siegel), fällt dem Käufer dieser Nachweis deutlich leichter. Wenn ich z.B. in den Topf eine neue Festplatte einbaue und ein Jahr später ist das Netzteil defekt, könnte es schon sein, dass sich der Händler darauf beruft, ich hätte die Leistungsspezifikation des Netzteiles nicht beachtet und dieses ist erst nachträglich durch die zu leistungshungrige Festplatte kaputt gegangen.

Zusätzlich zur Gewährleistungspflicht des Händlers gibt es dann noch die freiwilligen Garantieleistungen durch den Hersteller, die teilweise bis zu drei bis fünf Jahre betragen. Diese freiwilligen Leistungen kann der Hersteller jederzeit an die Unversehrtheit eines Garantiesiegels knüpfen.

Diese Ausführungen nützen einem in der Praxis jedoch nichts, wenn die werkseitig installierte Festplatte zu laut ist. Wenn ich den Topf nicht zurückgegen will, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Gerät aufzuschrauben und die Festplatte auszutauschen.
Ob ich dann noch eine Herstellergarantie habe, ist eine Kulanzfrage. Und bzgl. der Händlergewährleistung kommt es eben dann darauf an, was genau kaputt gegangen ist und wie gut ich argumentieren kann.

So wie ich einige Forumsbeiträge hier verständen habe, sollen Reparaturen bei Topfield-Receivern ohnehin grundsätzlich über den Händler koordiniert werden. Ein direktes Einsenden zu Topfield scheint gar nicht möglich zu sein.

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:22
von Doktor Bob
Moin, Moin,
auch wenn ich das Problem mit dem Siegel nicht mehr habe, hat mich doch dieses Lexikon sehr interessiert! Ich habe mir beide Bücher bestellt und bin sehr gespannt. Ein wirklich guter Tipp.

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 10:28
von Bonni
[quote=""bernhard71""]So wie ich einige Forumsbeiträge hier verständen habe, sollen Reparaturen bei Topfield-Receivern ohnehin grundsätzlich über den Händler koordiniert werden. Ein direktes Einsenden zu Topfield schein gar nicht möglich zu sein.[/quote]
Darüber gibt's in dem Buch auch ein Kapitel.

[quote=""Doktor Bob""]Ich habe mir beide Bücher bestellt.[/quote]
Das war kein Fehler. Hab ich auch gemacht. Der Mann räumt wirklich einigen Sachen auf, von denen ich fest überzeugt war. Und er meint in der Einleitung, dass sogar Jura-Studenten manchmal vom Hocker fallen, wenn sie die wirkliche Rechtssituation hören :wink: .

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:05
von Beppo
[quote=""bernhard71""]
So wie ich einige Forumsbeiträge hier verständen habe, sollen Reparaturen bei Topfield-Receivern ohnehin grundsätzlich über den Händler koordiniert werden. Ein direktes Einsenden zu Topfield scheint gar nicht möglich zu sein.[/quote]


Das ist auch so ein Punkt, den ich persönlich an Topfield kritisiere. Defekte Geräte sollen zum Händler gebracht werden. Was ist, wenn es den Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht mehr gibt?. M.E. erstreckt sich der Gewährleistungsanspruch auch gegen den Hersteller. Hier macht es sich Topfield zu einfach und zieht sich nur zurück.

Wenn ich eine Digitalkamera kaufe und diese defekt ist, schicke ich sie doch lieber gleich zu Canon, Nikon u. Co.. Denn der Händler schraubt diese ja auch nicht auf und schickt die lediglich weiter.

Es wäre schön, wenn Topfield hier mal etwas in Sachen Kundenorientierung tun würde. Das beginnt schon im Manual, wo eine Anschrift des Herstellers - wie bei jedem Staubsauger selbstverständlich - vermerkt sein solllte. Dann wäre es dem Kunden freigestellt im Garantiefalle zu entscheiden, ob er die Kiste zum Händler bringt oder direkt zu Topfield schickt.

Und noch eines:
Kunden, die sich für einen Topfield-Receiver entscheiden, entscheiden sich bewußt für ein qualitativ hochwertiges Produkt. Für dieses Produkt sind sie auch bereit, mehr zu zahlen als für ein "billigeres" Produkt. Insofern sollte kann man als Kunde dieser hochwertigen Produkte auch erwarten, dass man sich bei Problemen innerhalb der Garantiezeit direkt an den Hersteller wenden kann.

So, das musste mal raus. Nichts desto trotz sind die Topfield-PVRs Spitzen-Geräte.

Gruß
Beppo

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:22
von Bonni
[quote=""Beppo""]Das ist auch so ein Punkt, den ich persönlich an Topfield kritisiere. Defekte Geräte sollen zum Händler gebracht werden. Was ist, wenn es den Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht mehr gibt?. M.E. erstreckt sich der Gewährleistungsanspruch auch gegen den Hersteller. Hier macht es sich Topfield zu einfach und zieht sich nur zurück.[/quote]
Da gibt es nichts zu kritisieren, das ist die aktuelle Rechtslage.

Was machst Du denn, wenn Dein innerhalb der Gewährleistungsfrist Fernseher kaputt geht und der Händler ist pleite? Schickst Du den Fernseher dann zu Sony, Panasonic, Loewe, ... ? Bestimmt nicht, die würden sich nämlich bedanken.

Oder stellt Dir vor, Dein Auto geht innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt und Du bist inzwischen von Flensburg nach Garmisch gezogen. Dann musst Du ihn auch nicht nach Flensburg zu Deinem Händler bringen.

Nein, wenn es den Händler nicht mehr gibt, bringst Du ihn zu einem anderen, der die Geräte auch führt. Die Gewährleistung ist händlerunabhängig. Aber es muss innerhalb der Frist ein Händler der Marke sein oder z.B. ein Distributor, der für den verschwundenen Händler einspringt.

Hersteller sind NIE der Ansprechpartner für Reparaturen, egal wann. Das ist nun mal die Gesetzeslage und hat mit Topfield absolut nichts zu tun.

[quote=""Beppo""]Es wäre schön, wenn Topfield hier mal etwas in Sachen Kundenorientierung tun würde. Das beginnt schon im Manual, wo eine Anschrift des Herstellers - wie bei jedem Staubsauger selbstverständlich - vermerkt sein solllte.[/quote]
Wie oft soll denn da ein Update kommen? Beim Staubsauger sind auch keine Händler aufgelistet, sondern Vertriebspartner oder Niederlassungen. Da gibt es schon mal den Fall, dass eine Niederlassung auch repariert, aber das ist 1. freiwilig, weil z.B. Spezialwerkzeug benötigt wird, das ein Händler nicht hat und 2. auch immer nur nach der Gewährleistungsfrist.

Erster Ansprechpartner ist immer der Händler, auch beim Staubsauger.

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:25
von hansi99999
[quote=""Beppo""]Defekte Geräte sollen zum Händler gebracht werden. Was ist, wenn es den Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht mehr gibt?. [/quote]

Das wäre in den meisten Fällen unsinnig, da die Hersteller die Raparatur häufig an Subunternehmer outgesourct haben und selbst überhaupt nicht reparieren. Deiun Gerät würde also noch einen zusätzlichen Umweg machen....

Wenn es deinen Händler nicht mehr gibt, dann gehst du eben zu einem anderen :-). Doofmärkte gibts ja überall.

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:59
von Beppo
[quote=""Bonni""]Da gibt es nichts zu kritisieren, das ist die aktuelle Rechtslage.

Was machst Du denn, wenn Dein innerhalb der Gewährleistungsfrist Fernseher kaputt geht und der Händler ist pleite? Schickst Du den Fernseher dann zu Sony, Panasonic, Loewe, ... ? Bestimmt nicht, die würden sich nämlich bedanken.

Oder stellt Dir vor, Dein Auto geht innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt und Du bist inzwischen von Flensburg nach Garmisch gezogen. Dann musst Du ihn auch nicht nach Flensburg zu Deinem Händler bringen.

.... Beim Staubsauger sind auch keine Händler aufgelistet, sondern Vertriebspartner oder Niederlassungen. Da gibt es schon mal den Fall, dass eine Niederlassung auch repariert, aber das ist 1. freiwilig, weil z.B. Spezialwerkzeug benötigt wird, das ein Händler nicht hat und 2. auch immer nur nach der Gewährleistungsfrist.

Erster Ansprechpartner ist immer der Händler, auch beim Staubsauger.[/quote]

Beim Staubsauger sind aber immerhin Distributer oder Vertriebspartner im Manual aufgelistet, wo ich die Geräte hinschicken kann. Und die Automobilfirmen haben immerhin ein Servicenetz mit Werkstätten aufgebaut, an die ich mich im Schadenfall wenden kann.

Genau das fehlt bei Topfield. Mag sein, dass das juristisch Ok ist, das bestreite ich nicht. Aber kundenfreundlich ist das mit Sicherheit nicht.

Aber andere Hersteller sind auch nicht besser oder was nützt mir die Angabe einer Service-Stelle, wenn der PVR nichts taugt. Mein erster PVR war ein Finepass 5000. Im Manual war eine Firma angegeben, wo ich das Gerät im Schadensfalle hätte hinschicken können. Hat mir aber nichts genützt, weil die software Schrott war. Genau das fehlt bei Topfield (natürlich nicht die Schrott-software, sondern die Servicestelle).

Gruß
Beppo

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:16
von Bonni
Naja, das Hauptproblem ist, dass das Geschäft mit Distributoren bei nicht so großen Firmen wie Miele, Bosch, Braun oder was weiß ich recht schnelllebig sein kann. Und daher gibt Topfield vielleicht keinen an - anstatt eines falschen. Den aktuellen kann man ja immer bei Topfield nachfragen.

Als ich den Topf kaufte, gab es noch nicht mal Topfield selbst in Deutschland!

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:16
von aledoe
[quote=""Bonni""]
Was machst Du denn, wenn Dein innerhalb der Gewährleistungsfrist Fernseher kaputt geht und der Händler ist pleite? Schickst Du den Fernseher dann zu Sony, Panasonic, Loewe, ... ? Bestimmt nicht, die würden sich nämlich bedanken.
[/quote]
Also als damals mein Videorecorder kaputt war, habe ich den persönlich bei Sony vorbei gebracht, die waren damals noch in Köln. Das war überhaupt kein Problem. :wink:

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:30
von Bonni
[quote=""aledoe""]Also als damals mein Videorecorder kaputt war, habe ich den persönlich bei Sony vorbei gebracht, die waren damals noch in Köln. Das war überhaupt kein Problem. :wink: [/quote]
Das ist aber nicht der Normalfall. Ausnahmen gibt's immer.

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:52
von Beppo
[quote=""Bonni""]Das ist aber nicht der Normalfall. Ausnahmen gibt's immer.[/quote]

Ich sehe das genau anders rum:
Topfield bildet da eher die Ausnahme, indem sie nicht sagen, an wen man sich im Schadensfalle wenden kann. Es wird halt immer nur auf den Händler verwiesen. Und die Frage "Was ist, wennd er Händler inzwischen pleite ist", bleibt unbeantwortet. Das ist bei den meisten anderen Produkten in dieser Preisklasse nicht üblich.

Wie gesagt, jeder Staubsaugerhersteller sagt, an wen ich mich im Garantiefall wenden kann. Jeder Discounter legt seinen technischen Produkten eine Garantiekarte mit einer Service-Anschrift bei. Dinge, die in meinen Augen selbstverständlich sind.

Im Topfield-Manual steht noch nicht einmal die Anschrift von Topfield.

Also da gibt es schon noch einiges zu verbessern.

Gruß
Beppo

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:34
von jk
also sony und garantie oder reperatur ist ne eigene sache...
ich mag gar nicht dran denken wie ich mich mit denen schon herumgeärgert habe, vor allem mit notebooks, grausam!

kennt jemand von den össis hier ein adequades werk für unsere gesetze?
so etwas such ich schon länger!

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:52
von aledoe
[quote=""Bonni""]Das ist aber nicht der Normalfall. Ausnahmen gibt's immer.[/quote]
Das kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen. Gott sei Dank hatte ich noch nicht so oft Garantiefälle. Es wäre aber schon wenn es immer so problemlos ginge. :wink:

[quote=""jk""]also sony und garantie oder reperatur ist ne eigene sache...
ich mag gar nicht dran denken wie ich mich mit denen schon herumgeärgert habe, vor allem mit notebooks, grausam![/quote]
Mag, sein das ich einfach Glück hatte. Nach nur einem Garantiefall kann man sowas natürlich nicht pauschalisieren. Mein Eindruck ist allerdings auch, dass Service und Notebook ein Problem ist. Unsere Firmennotebooks kommen von einer Firma die mit Reparaturpauschale arbeitet. Da kostet dann eine fehlende Schraube 150€.... :mad:

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 15:07
von emarzinkowski
[quote=""aledoe""]Mein Eindruck ist allerdings auch, dass Service und Notebook ein Problem ist. [/quote]

Den Eindruck habe ich momentan bei Acer auch :mad:

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 15:23
von em_zwei
[quote=""Beppo""]Wie gesagt, jeder Staubsaugerhersteller sagt, an wen ich mich im Garantiefall wenden kann. Jeder Discounter legt seinen technischen Produkten eine Garantiekarte mit einer Service-Anschrift bei. Dinge, die in meinen Augen selbstverständlich sind.
[/quote]

Zum Glück funktioniert sowohl mein Topfield wie auch mein Staubsauger noch einwandfrei.

Ich habe es übrigens auch schon bei anderen Unternehmen erlebt, dass sie eine Service nur über Händler abwickeln. Dann liegt es am Händler, sich mit den Kunden herumzuschlagen und vorab irgendwelche Bedienungsfehler schonmal auszuschließen.

Ein Beispiel, das sicher hinkt: Hier im Forum wird ja auch oft auf die Suche und das Wiki verwiesen.

Und was nützen beigelegte Serviceadressen, wenn der Service vielleicht mal umzieht? Im Zeitalter der 0180 / 0800 Telefonnummern ist ja auch manches einfacher. Aber ich habe einmal von jemanden gehört, die hatte eine Telefonnummer bekommen, die vorher zu so einer Servicezetrale gehört hat.

Noch eine kleine Anekdote zum eigentlichen Thema:
Hatte mir mal einen Computer bestellt, der leider mit einem defekten Netzteil geliefert wurde. Als ich beim Händler anrief und erwähnte, dass ich ich schon ins Innere gesehen hatte, ob alle Kabel richtig sitzen, wollte er die Gewährleistung ablehnen, da ich das Gehäuse geöffnet hatte.
Allerdings war auch der Schlüssel für den Schlüsselschalter im Inneren des Geräts festgeklebt. An den wäre man gar nicht rangekommen, ohne das Gehäuse zu öffnen...

Grüßle, M2

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 15:25
von Gerti
Hi!

[quote=""Beppo""]Es wird halt immer nur auf den Händler verwiesen. Und die Frage "Was ist, wennd er Händler inzwischen pleite ist", bleibt unbeantwortet.[/quote]

Das stimmt so zu 100% nicht!
Wir verweisen erstmal an den Händler, denn der ist grundsätzlich Ansprechpartner für den Kunden (immerhin hat er dafür ja auch am Verkauf des Gerätes verdient). Zudem ist er der Händler, der weiss, über welchen Distributor er das Gerät bezogen hat und genau dieser Distributor führt auch die Reparaturen durch.
Wenn der Händler nicht mehr existiert, dann gilt festzustellen, über welchen Distributor dieser das Gerät bezogen hat, damit er sich ggf. direkt an den Distributor wenden kann.

Gruß,
Gerti

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 15:29
von jk
bei acer hatten wir außer einem gerät das mal unrepariert zurückgeschickt wurde nie ein problem.

egal ob garantie oder danach.

bei sony ist das mit notebooks regelmäßig krieg.
gerade eben ist meines da zur reperatur, der spannungswandler für die hintergrundbeleuchtung ist defekt, kostenpunkt 60 euro von dem teil.

vor 18 tagen wurde das ding geholt, mir wurde versprochen nach 5 tagen einen kostenvoranschlag zu bekommen...
nach 10 tagen hab ich angerufen und mir wurde gesagt er wäre pünktlich per fax rausgegangen, die haben mir sogar brav unsere faxnummer gesagt...
ich also journal angeschaut, nix von sony...
wieder angerufen und es mir per mail schicken lassen, nach 2 tagen noch immer nix da, ich also noch einmal angerufen und urgiert, zum schluß hab ich dann gemeint ich würde mich nicht länger damit herumärgern und das unserer rechtsabteilung übergeben, der CCA hat dann einfach aufgelegt...

heute, nach 17 tagen (!!!) ist der kostenvoranschlag dann per fax aus belgien (und nicht frankreich wo das laptop ist) gekommen nicht an mich sondern an eine ganz andere person die vor jahren mal ein schleppi reparieren ließ, das ganze kostet plötzlich über 200 euro, aber die serial passt wenigstens zum aktuellen fall....

wir haben gleich nach dem einsenden des notebooks ein kundenkonto bei sony gemacht, damit wir auf rechnung reparieren lassen können, in dem kostenvoranschlag gibt es die möglichkeit per kreditkarte (dauert 3 tage) oder per vorab-überweisung (dauert bis zu 3 wochen) zu bezahlen, von einem kundenkonto weiß niemand an der überteuerten 0900er hotline etwas, auch nachdem ich vorhin 10 minuten um 0.73euro die minute gewartet habe...

AW: Siegelbruch beschränkt Gewährleistung nicht

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 16:41
von emarzinkowski
was du da so schreibst könne Acer in meinm Fall sein... :?
Ich hab auch 1,5 Wochen auf den KVA gewartet (trotz, dass ich eigentlich Garantie hab).
Zig mal per Tel. angefragt und noch einen per mail angefordert, der nie kam etc.
Ich soll 230,- Euro für ein gebrochenes Mainboard zahlen, wo ich nichtmal weiss, wie ein Mainboard im normalen Betrieb brechen kann. Acer beharrt jedenfalls darauf, dass das kein Garantiefall ist, da ungebührliche, mechanische Beanspruchung zum Bruch führte. Nur, woher kam die denn??? Ich hab die Schn... voll :mad: