[quote=""mmfs001""]Genau das ist rechtlich nicht der Fall. Hier hat der eigentliche Besitzer Pech. Nur wenn der neue Käufer offensichtlich gemerkt haben muss, dass etwas nicht stimmt (zu billig) muss er die Ware wieder abgeben.
Wir hatten den Fall letztens bei uns in der Firma. Die Ware die uns gestolen wurde, ist woanders wieder aufgetaucht. Der Käufer der Ware wusste nicht dass sie gestohlen war und hatte auch einen "normalen" Preis bezahlt. Er durfte die Ware behalten und wir haben in die Röhre geschaut.
![:patsch: :patsch:](./images/smilies/patsch.gif)
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Grundsätzlich kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben, vgl. § 935 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber hat gewollt, dass der Bestohlene sein Eigentum nicht verliert. Es ist dann Sache des Käufers, an sein Geld zu kommen. Das wird zwar möglicherweise recht schwer sein, aber einer muß halt in dieser Situation zwangsläufig bluten. Ausserdem wäre das perfekt für Diebe, ihre Beute zu sichern - sie verkaufen das Diebesgut einfach an Kumpel weiter, und schon gehört es ihnen? So eine Regelung wäre also sehr widersinnig. Also was der Käufer wußte, dachte, denken mußte, denken wollte, denken konnte oder nicht hätte wissen/denken können, ist völlig irrelevant. Wenn die Sache (objektiv) abhanden gekommen war, kann man daran nicht gutgläubig das Eigentum erwerben. Es kann sein, dass es in Österreich eine andere Regelung gibt.