Erlefranz hat geschrieben:Und dann was solls, wenn das doch hin und wieder mal vorkommt, ist doch IMHO nicht so schlimm um einen Aufstand zu machen.
Ich schaue hauptsächlich Fernsehen und nur gaaaanz selten auf die Anzeige am Receiver.
Dann hättest Du ja auch gleich Geld sparen können, indem Du Dir nur einen 5000er kaufst.
Nein, mal ganz ehrlich. Das Gerät hat einen festgestellten Fehler, also kann man verlangen, das Topfield diesen behebt. Punkt, Ende, Aus.
Wenn Du Dir ein Auto kaufst und hin und wieder fallen die Anzeigen Instrumente oder das Radio aus, dann sagst Du Dir ja auch nicht, "wenn das doch hin und wieder mal vorkommt, ist doch IMHO nicht so schlimm...", das Auto fährt ja trotzdem von A nach B.
Es geht nicht darum, das der Fehler nicht sooo schlimm ist, es geht darum das es egal ist, wie schlimm ein Fehler ist. Wenn ein Fehler da ist, hat Topfield ihn zu beheben.
Wenn man ein Gerät kauft, kann man ein voll funktionstüchtiges Gerät, ohne Macken verlangen und wenn es dann doch Macken aufweisst, kann man verlangen, das diese abgestellt werden. Wenn diese dann nicht in angemessener Zeit abgestellt werden, hat man das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Eine Wertminderung ist auch möglich, wenn der Hersteller einverstanden ist. Dies kann dann der Käufer entscheiden, der Käufer hat auf jeden Fall das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung gibt es seit 1.1.2002 nicht mehr).
Info zu Rücktritt vom Kaufvertrag