Auftragskopien - rechtens?

Plaudern über TAPs und Receiver, nach Lust und Laune - im Café.
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#21

Beitrag von Wheeljack » Do 20. Mär 2008, 23:22

[quote=""Bonni""]@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen?[/quote]
In diesem Fall hätte ich gleich noch eine Frage:
kann man im Auftrag von George Lucas abgemahnt werden, wenn man sich in einem Forum "yoda" nennt? :und_weg:
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#22

Beitrag von Wolfman » Do 20. Mär 2008, 23:25

gut die Frage ist ;)
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Der Fehler sitzt zwar meist vor dem Bildschirm, aber
Bitte nicht alles, was ich verzapfe tierisch ernst nehmen :o

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#23

Beitrag von yoda » Do 20. Mär 2008, 23:36

[quote=""Wheeljack""]Aus technischer Sicht würde sich da Bittorrent anbieten.
Aus rechtlicher Sicht verlassen wir dann aber wohl den Grauzonenbereich... :( [/quote]
ein Teil des Traffics läuft tatsächlich über Bittorrent - aber auch damit wird der "Grauzonenbereich" noch nicht einmal tangiert :

Wie auch bei OTR werden die Aufnahmen verschlüsselt - per Bittorrent wird also im Prinzip nur ein nutzloser Bithaufen transportiert. Lediglich die Auftraggeber erhalten (als einzig berechtigte Nutznießer) das Passwort für die Enschlüsselung ...

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#24

Beitrag von yoda » Fr 21. Mär 2008, 00:15

[quote=""hagge""]Ja, aber jeder nur seinen eigenen Auftrag. Das heißt jeder Auftrag muss auch einzeln und für sich abgearbeitet werden.[/quote]
wie kommst Du denn darauf ? Kannst Du das mit Gesetzes- oder Urteils-Texten belegen ?

[quote=""hagge""]Was ihr aber macht ist ein Portfolio bereit stellen (siehe Deine Liste oben) und dann aus dieser Gruppe bestellen zu lassen. Das ist eben nicht im Auftrag, sondern eine gezielte Bestellung aus einem Sortiment.[/quote]
ja und ? Auch eine Bestellung aus einem Sortiment ist ein Auftrag im Sinne des §53 Abs. 1 Satz 2 UrhG ...


[quote=""hagge""]Und damit seid Ihr Anbieter von Material, für das Ihr aber kein Vertriebsrecht habt.[/quote]
Wir brauchen (ausnahmsweise) ja auch gar kein Vertriebsrecht, da wir uns im Rahmen einer Schranke des Urheberrechtes bewegen ...

[quote=""hagge""]Außerdem sind eure Kunden keine guten Bekannten und Verwandetn, sondern euch wildfremde Leute. Insofern zieht das Argument mit der privaten Vervielfältigung auch nicht.[/quote]
der Begriff der "privaten Vervielfältigung" ist ohnehin bedeutungslos. Relevant ist allein der Begriff der "Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch" - und diese muss man im Rahmen des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG keineswegs von ausschließlich von "guten Bekannten und Verwandten" erstellen lassen. Dies sieht man schon daran, dass Vervielfältigungen auf Papier (d.h. im wesentlichen Fotokopien) im Rahmen des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG durchaus auch gegen Gebühr erlaubt sind - hier hatte der Gesetzgeber nämlich gewerbliche Kopierunternehmen im Auge.

Leider wird viel zu häufig nicht ausreichend differenziert zwischen dem ersten und zweiten Satz des §53 Abs.1 UrhG :

Satz 1 bezieht sich auf die selbst erstellte Kopie für den privaten Gebrauch - und zum privaten Gebrauch kann auch die Weitergabe an einige wenige enge Freunde und Verwandte gehören (und zwar ohne vorherige Beauftragung)

Satz 2 bezieht sich auf die Erstellung von Kopien (für den privaten Gebrauch) durch eine andere Person. Auch diese Kopien dürfen vom Auftraggeber im Rahmen des privaten Gebrauches an einige wenige enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden - hinischtlich der Person des Auftragnehmers (d.h. der Quelle der Kopien) sind weder im Gesetz noch in der mir bekannten Rechtsprechung zu diesem Thema irgendwelche Einschränkungen formuliert worden.

Aus diesem Grund sind otr und save.tv im Rahmen des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG durchaus befugt, TV-Aufzeichnungen an tausend und abertausende Unbekannte weiterzugeben, sofern diese zuvor einen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben.

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#25

Beitrag von hagge » Fr 21. Mär 2008, 01:26

[quote=""yoda""]wie kommst Du denn darauf ? Kannst Du das mit Gesetzes- oder Urteils-Texten belegen ?[/quote]
Nein, ich habe die Gesetzestexte nicht so intensiv studiert wie vermutlich Du. Mir geht es eher um den gesunden Menschenverstand. Es kann einfach nicht sein, dass durch so eine Lapalie wie eine "Bestellung" oder ein "Auftrag" im Vorfeld das gesamte Vertriebskonzept der Filmindustrie ausgehebelt werden kann. Ich glaube, ihr legt euch die Argumente so hin, dass man eventuell das darunter verstehen könnte, was Du hier so vehement vertrittst. Aber das steht alles auf extrem dünnen Eis.

Das ist in etwa so, als ob jemand sagt, wenn er einen Film auf seinen FTP-Server legt und dann das Passwort dazu in einem Forum bekannt gibt, dass es sich dann noch um private Vervielfältigung handelt, da ja nur seine "Freunde" im Forum an den Film kommen. Aber es *ist* eben was anderes, als eine Privatkopie, die man an echte Verwandte oder Bekannte aus der Nachbarschaft weitergibt. Die Leute im Forum hat man ja noch nicht mal gesehen und es sind eben dann doch deutlich mehr Leute als die oft zugestandenen 5-7 Privatkopien.

Oder wenn jemand glaubt, dass es keinen Unterschied macht, eine kopiergeschützte Musik zu knacken und zu kopieren, weil theoretisch hätte er die Musik ja auch in 1:1-Geschwindigkeit abspielen und über die Soundkarte wieder digitalisieren können. Das Problem ist aber genau diese Umständlichkeit, die dahintersteckt. Ja, man könnte es machen, aber man macht es eben doch nicht, gerade *weil* es deutlich länger dauert. Das heißt die Grundidee für den Fall, der erlaubt ist, ist eben verzerrt worden. Es ist eben *nicht* das Gleiche, die Musik zu knacken und zu kopieren als sie langsam in Echtzeit wieder neu einzuspielen.

Ja, die Unterschiede sind sehr fein, aber nichtsdestotrotz ist das eine erlaubt und das andere nicht.

So stellt sich z.B. für mich die Frage, ob das Material, das Du als "allgemein zugänglich" bezeichnest, es auch wirklich im Sinne des Gesetzes ist. Oder ob dabei nicht vielmehr Material aus dem Public-Domain-Bereich gemeint ist. Ein Fernsehprogramm kann zwar jeder anschauen, aber der Film ist dennoch nicht allgemein zugänglich, denn er kostet Geld, wenn man ihn im Kino anschauen will oder in der Videothek ausleihen will.

Dann legt das Urheberrecht ganz klar fest, dass nur der Urheber über sein Werk verfügen darf. Will jemand anderes dieses Werk weitergeben, so braucht er eine Lizenz zum Vertrieb. Die Ausnahmen sind zwar in den von Dir genannten Paragraphen aufgelistet, aber es kann niemals Ziel der Ausnahme sein, dass ein Film in größerem Stil unentgeltlich und ohne Lizenzabgaben an den Rechteinhaber vervielfältigt wird. Das *kann* einfach nicht sein. Und darum kann man nur schließen, dass man das Gesetz falsch interpretiert, wenn man es so auslegt.

Außerdem ist der Vertrieb meines Wissens an ein Medium gekoppelt. Das heißt wenn die ARD diese Sendungen im Fernsehen ausstrahlt, hat sie das Recht fürs Fernsehen. Aber nicht für DVD und nicht für Internet. Das heißt wenn ihr nun die Vervielfältigung in einem anderen Medium betreibt, seid ihr auch schon wieder angreifbar, da weder ARD noch ihr das Vervielfältigungsrecht für das Internet haben.
Auch eine Bestellung aus einem Sortiment ist ein Auftrag im Sinne des §53 Abs. 1 Satz 2 UrhG ...
Egal, das kann nicht im Sinne des Pargraphen sein. Ich spinne euren Gedanken mal weiter. Angenommen, John Grisham kündigt einen neuen Roman an. Nach eurer Logik würde das bedeuten, dass jetzt nach der Ankündigung sich alle Leute auf der Welt bei euch melden können. Damit haben sie euch einen Auftrag zur Vervielfältigung gegeben. Ihr kauft dann ein Exemplar des Buches (vermutlich das einzige, das jemals verkauft wird), scannt es ein und erstellt ein PDF fürs Internet. Das könenn sich nun alle, die sich vorher bei euch gemeldet haben, unentgeltlich runterladen. Mal ehrlich, das kann weder so funktionieren noch vom Gesetz so gemeint sein.

Wie oben erwähnt werden von den Gerichten auch 5-7 Privatkopien akzeptiert. Was aber wenn nun eine einzelne CD durch fortwährendes Ausleihen "die Runde" macht und sich jeder davon dann 5-7 Kopien zieht? So klappt das Gesetz dann auch wieder nicht. So *kann* die Regelung zur Privatkopie nicht ausgelegt werden, selbst wenn dieses Vorgehen nicht explizit im Gesetz verboten ist.
Wir brauchen (ausnahmsweise) ja auch gar kein Vertriebsrecht, da wir uns im Rahmen einer Schranke des Urheberrechtes bewegen ...
Und das glaube ich nicht. Vermutlich ist diese Auftragsgeschichte für Leute gedacht, die körperlich nicht in der Lage sind, die Kopie für sich selbst zu erzeugen, z.B. weil sie körperlich behindert sind. Oder dass es um zugelassene Dienstleister geht, die wieder irgendwie Abgaben entrichten. Oder es ist als Gefälligkeit gedacht, die aufgrund der dabei entsprechender Kosten schon ganz von selbst nicht in größerem Stile durchgeführt werden wird. Das ist im Fall einer immateriellen Version des Werks wie hier in Form eines Datenfiles eben auch nicht mehr erfüllt, da hier die Vervielfältigungskosten gleich Null sind.

Dass dieses Recht zur Vervielfältigung im Auftrag allgemein für jeden x-beliebigen gilt und somit beliebig viele andere Leute sich eine Kopie über einen derartigen Dienstleister beschaffen können, solange nur alles unentgeltlich vonstatten geht, das *kann* einfach gar nicht sein.
Aus diesem Grund sind otr und save.tv im Rahmen des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG durchaus befugt, TV-Aufzeichnungen an tausend und abertausende Unbekannte weiterzugeben, sofern diese zuvor einen diesbezüglichen Auftrag erteilt haben.
Wie gesagt, da bin ich mir nicht so sicher. Nur weil es noch kein größeres Urteil in diesen Fällen gibt, heißt das nicht, dass nicht schon längst entsprechende Verhandlungen vorbereitet werden oder gar schon am Laufen sind. Auch bei Napster hatte es seinerzeit mehrere Jahre gedauert, bis die Gerichte entschieden haben. Und dennoch war es Unrecht und wurde letztendlich gestoppt und alle Verantwortlichen wurden teuer zur Rechenschaft gezogen.

Also mein Rat: verlasst euch nicht darauf, nur weil *ihr* meint, dass das Gesetz so ausgelegt werden kann. Ein Richter sieht das vielleicht völlig anders. Und Fakt ist nun einmal, dass es bisher *immer* zu Problemen geführt hat, wenn man Musik oder Filme in größerer Zahl vervielfältigt hat und einer größeren Zahl Leute weitergegeben hat.

Sagt also nicht, man hätte euch nicht gewarnt!

Gruß,

Hagge
Zuletzt geändert von hagge am Fr 21. Mär 2008, 02:11, insgesamt 1-mal geändert.

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#26

Beitrag von Bonni » Fr 21. Mär 2008, 09:19

@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen? Oder interpretierst Du die Gesetzestexte laienhaft?
Gruß Bonni


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#27

Beitrag von yoda » Fr 21. Mär 2008, 18:28

[quote=""hagge""]Es kann einfach nicht sein, dass durch so eine Lapalie wie eine "Bestellung" oder ein "Auftrag" im Vorfeld das gesamte Vertriebskonzept der Filmindustrie ausgehebelt werden kann.[/quote]
nunja - §53 Abs.1 UrhG wird für die Filmindustrie wohl durchaus ein Ärgerniss sein - und zwar unabhängig davon, ob man den Spielfilm selber aufnimmt (Satz 1) oder aufnehmen lässt (Satz 2) - daher auch die Einführung von Gegemassnahmen wie HDCP. Andererseits darf man die Krokodilstränen der Filmindustrie durchaus auch hinterfragen :

a) wenn ein Spielfilm im Free-TV ausgestrahlt wird, ist die Vermarktung über Kino, DVD(-Verleih) und Pay-TV ohnehin schon weitgehend ausgeschöpft.
b) das Privileg der Privatkopie vergüten wir alle mit Abgaben auf DVD-Brenner und Rohlinge.

[quote=""hagge""]Ich glaube, ihr legt euch die Argumente so hin, dass man eventuell das darunter verstehen könnte, was Du hier so vehement vertrittst. Aber das steht alles auf extrem dünnen Eis.[/quote]
Da ich mich - im Gegensatz zu Dir - mit Gesetzes- und Urteils-Texten intensiv beschäftigt habe, scheint mir diese Wertung eher auf deine Argumentation zuzutreffen.

Betrachten wir doch einfach ein konkretes Beispiel :

Wie Dir ja bereits bekannt war, hatte RTL im April 2005 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Shift.TV erwirkt. Diese wurde im September 2009 vom Oberlandesgericht Köln jedoch nur teilweise bestätigt ( http://www.jurpc.de/rechtspr/20050133.htm ). Insbesondere wurde dabei vom OLG Köln folgendes festgestellt :
OLG Köln hat geschrieben:Wird dem Internetznutzer der Programmabruf aber unentgeltlich gewährt, greift der Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG, so dass insoweit sowohl die "Widerrechtlichkeit" nach § 97 Abs. 1 UrhG als auch die Unzulässigkeit des Inverkehrbringens i. S. des § 53 Abs. 1 UrhG entfallen.
Mehr als der Gesetzestext ...
§53 UrhG hat geschrieben:§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
... sowie ein diesbezügliches rechtskräftiges OLG-Urteil (s.o.) sollte doch nun wirklich nicht notwendig sein, um meine Position zu bestätigen.

Alles andere hingegen kann man doch nur als haltlose Mutmassungen einstufen ...

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#28

Beitrag von Bonni » Fr 21. Mär 2008, 18:34

@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen?

Da Du diese Frage nicht beantwortest, gehe ich mal davon aus, dass Du es nicht bis. Also sind alle Deine juristischen Aussagen Deine Interpretation und damit wertlos.

Schon in der Einführung des BGB steht: "Gesetze sind Texte von Juristen für Juristen". Also erspar uns Deine laienhaften Interpretationen.
Gruß Bonni


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#29

Beitrag von Maliboy » Fr 21. Mär 2008, 18:50

[quote=""Bonni""]@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen?[/quote]

Nein, er ist Zeitreisender, wie er uns ja hier bestätigt:
[quote=""yoda""]Diese wurde im September 2009 vom Oberlandesgericht Köln jedoch nur teilweise bestätigt[/quote]
:D :D :und_weg:

Von mir aus kann er ja gerne so eine Plattform aufmachen. Ich persönlich werde mich aber weiter darauf beschränken, höchstens mal einen Bekannten ein Kopie zukommen zu lassen. Alles andere ist mir zu schwammig. Außerdem, habe ich auf einen Rechtseminar während meiner OK Zeit einige sehr Haarsträubende Dinge erfahren, so das ich dieses Risiko auf keinen Fall eingehen würde.
Tschau,
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#30

Beitrag von berlin69er » Fr 21. Mär 2008, 19:47

Wenn er die Paragraphen mal weiter lesen würde, hätte er auch den einzeln aufgeführten Bereich für Film- & Bewegtbilder gefunden...!
Der Vergleich mit dem Copyshop hingt auch gewaltig: auf Kopierer gibt's auch beim Kauf eine Urheberrechtsabgabe, aber trotzdem findest du an jedem Kopiergerät einen netten Aufkleber der VG-Wort, denn dafür wird nochmal extra gelönt...!

Außerdem: mit Urheberrechtsabgabe auf Rohlinge, Recorder etc. hast du aber noch kein Recht an einer Weiterverwertung der aufgenommenen Filme, Daten etc. erworben! Ob das nun kostenlos ist oder nicht spielt eben keine Rolle, da du nicht im Auftrag oder mit Genehmigung des Rechteinhabers handelst! Auch wenn die Verwertung ausgeschöpft sein sollte, müssen die Sendeanstalten für das Recht (auch der "kostenlosen") Verbreitung dafür an den Rechteinhaber bezahlen! Und für "privat" soll das dann nicht gelten? Kann ich mir nicht vorstellen!
Gruß

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#31

Beitrag von mmfs001 » Fr 21. Mär 2008, 20:05

[quote=""Bonni""]@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen?

Da Du diese Frage nicht beantwortest, gehe ich mal davon aus, dass Du es nicht bis. Also sind alle Deine juristischen Aussagen Deine Interpretation und damit wertlos.

Schon in der Einführung des BGB steht: "Gesetze sind Texte von Juristen für Juristen". Also erspar uns Deine laienhaften Interpretationen.[/quote]

Bonni, was ist denn Heute mit Dir los?

Es ist doch ein interessantes Thema und wenn wir hier keine Juristen haben ist es doch trotzdem interessant, wenn jemand konkrete Urteile zu einem Sachverhalt heraussucht und hier postet.

Die entsprechenden Online-Videorekorder die unentgeltlich sind dürfen doch Ihren Betrieb beibehalten (und diese werden ja auch gar nicht erst durch RTL angeklagt) also kann die Aussage von yoda zumindest nicht vollständig falsch sein.

Jemandem das Wort zu verbieten finde ich nicht so schön, also diskutiert das doch lieber aus (wie gesagt finde ich das als "Leser" des Threads interessant).

Gruß
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#32

Beitrag von yoda » Fr 21. Mär 2008, 20:29

[quote=""berlin69er""]Wenn er die Paragraphen mal weiter lesen würde, hätte er auch den einzeln aufgeführten Bereich für Film- & Bewegtbilder gefunden...!
Der Vergleich mit dem Copyshop hingt auch gewaltig: auf Kopierer gibt's auch beim Kauf eine Urheberrechtsabgabe, aber trotzdem findest du an jedem Kopiergerät einen netten Aufkleber der VG-Wort, denn dafür wird nochmal extra gelönt...!

Außerdem: mit Urheberrechtsabgabe auf Rohlinge, Recorder etc. hast du aber noch kein Recht an einer Weiterverwertung der aufgenommenen Filme, Daten etc. erworben! Ob das nun kostenlos ist oder nicht spielt eben keine Rolle, da du nicht im Auftrag oder mit Genehmigung des Rechteinhabers handelst! Auch wenn die Verwertung ausgeschöpft sein sollte, müssen die Sendeanstalten für das Recht (auch der "kostenlosen") Verbreitung dafür an den Rechteinhaber bezahlen! Und für "privat" soll das dann nicht gelten? Kann ich mir nicht vorstellen![/quote]
dann belege doch bitte die Relevanz deiner Argumentation für die Anwendung des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG mit entsprechenden Urteilstexten ... die Juristen von RTL & Pro7 werden bei ihren Klagen gegen shift.tv, save.tv und onlinetvrecorder.com doch sicherlich kompetent genug gewesen sein, solch wesentliche Klagegründe vorzutragen ...

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#33

Beitrag von yoda » Fr 21. Mär 2008, 20:40

[quote=""mmfs001""]Bonni, was ist denn Heute mit Dir los?

Es ist doch ein interessantes Thema und wenn wir hier keine Juristen haben ist es doch trotzdem interessant, wenn jemand konkrete Urteile zu einem Sachverhalt heraussucht und hier postet.

Die entsprechenden Online-Videorekorder die unentgeltlich sind dürfen doch Ihren Betrieb beibehalten (und diese werden ja auch gar nicht erst durch RTL angeklagt) also kann die Aussage von yoda zumindest nicht vollständig falsch sein.

Jemandem das Wort zu verbieten finde ich nicht so schön, also diskutiert das doch lieber aus (wie gesagt finde ich das als "Leser" des Threads interessant).
[/quote]
manche Menschen brauchen eben etwas länger, um sich von alten Denkmustern zu trennen - das ist aber auch nicht weiter schlimm ...

Wer offen genug ist, um sich an Fakten (d.h. Gesetzes- und Urteils-Texten) anstelle von Gerüchten zu orientieren ist weiterhin eingeladen, die von uns angebotenen HDTV-Sendungen aus dem Oster-Showcase in Auftrag zu geben - wir sind uns jedenfalls absolut sicher, im Rahmen des §53 Abs.1 Satz 2 UrhG völlig legal zu agieren (und im Gegensatz zu save.tv und onlinetvrecorder.com dabei die volle Qualität der ausgestrahlten Sendungen zu erhalten)

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#34

Beitrag von berlin69er » Fr 21. Mär 2008, 20:48

@yoda:

Ich bin kein Jurist, aber durch das bloße Lesen der Paragraphen, denke ich, dass mit dem was du als Argument nimmst, etwas ganz anderes gemeint wurde:

Schau doch mal hier in die anderen Paragraphen des ganzen Gesetzes, speziell auch mal hier rein...! Einzelne Urteile sind da immer nur relativ & können in nächster Instanz schon wieder ganz anders ausfallen...! Und nicht zuletzt betrifft das ja auch EU-Recht! Wie gesagt: es bleibt ganz dünnes Eis...! Ich werde deinen "Service" jedenfalls nicht in Anspruch nehmen! :u:
Gruß

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#35

Beitrag von Bonni » Fr 21. Mär 2008, 21:05

@yoda: Bist Du Jurist mit 2. Staatsexamen?
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#36

Beitrag von mike_the_spike » Fr 21. Mär 2008, 22:55

Ich dachte, der Thread sollte über dir HDTV Showcase der ARD sein......... vor lauter Juristerei, keine Zeit zum tollen Programm schauen? Leute da habt ihr was verpasst..

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#37

Beitrag von berlin69er » Sa 22. Mär 2008, 14:56

@yoda nur soviel: ein Paragraph (in diesem Fall 53a) bezieht sich immer auf einen übergeordneten, also in diesem Fall Paragraph 53! Es geht also im §53 nicht um Film & Video etc.! Dämmert's jetzt...? :u: Desweiteren mus man nicht straffällig werden, um eine Strafe zahlen zu müssen! Um dem zu entgehen, verzichte ich einfach auf zwielichtige Serviceangebote...! Und deshalb beende ich die Diskussion (für mich) an dieser Stelle!
Gruß

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#38

Beitrag von Bonni » Sa 22. Mär 2008, 15:14

Ein Problem ist ja folgendes (soll schon passiert sein):

yoda erzählt hier irgendwelche juristischen Sachen. Irgendein Leser denkt das wäre alles richtig so, handelt entsprechend und fängt sich eine Abmahnung ein. (Ggf.) vor Gericht sagt er dann: "Das habe ich aber im Topfield-Forum so gelesen", worauf alle beiteiligten Juristen so reagieren: :patsch: .

Und dann?

Nicht umsonst steht bei Wikipedia immer dieser Hinweis zu Rechtsthemen. Daher halte ich solche Themen ohne den Zusatz "Ich meine, dass..." für sehr gefährlich und habe yoda auf die Nichtbeantwortung meiner Frage "gebeten, uns seine laienhaften Interpretationen zu ersparen. Dazu kommt, dass ich vor einiger Zeit (positive) Erfahrungen mit der Juristerei hatte, aber trotzdem alle mich betreffenden Gesetze und Urteile anders (negativer) interpretiert hatte, als es dann in Wirklichkeit war.
Gruß Bonni


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yoda
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#39

Beitrag von yoda » Sa 22. Mär 2008, 19:48

[quote=""berlin69er""]@yoda nur soviel: ein Paragraph (in diesem Fall 53a) bezieht sich immer auf einen übergeordneten, also in diesem Fall Paragraph 53! Es geht also im §53 nicht um Film & Video etc.! [/quote]
Ach ja ? Eigenartig nur, dass in den Verfahren zwischen RTL bzw. Pro7 gegen die verschiedenen Online-TV-Recorder regelmässig und ausführlich die Auslegung des §53 Abs.1 Satz 1 u. 2 UrhG erörtert wird ...

[quote=""berlin69er""]Dämmert's jetzt...?[/quote]
doch ja - in der Tat : allmählich wird mir klar, dass Du dich gar nicht für die Fakten (in Form von Gesetzen und Urteilen) interessierst, sondern Dich eigentlich wohl nur an deinen doch recht eigenartigen Rechtsauslegungen ("Es geht also im §53 nicht um Film & Video") festklammern willst ..

[quote=""berlin69er""]Um dem zu entgehen, verzichte ich einfach auf zwielichtige Serviceangebote...![/quote]
ist in Deinem Fall vermutlich auch besser so ...

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#40

Beitrag von Equinox » Sa 22. Mär 2008, 20:06

Yoda, wenn die Frage erlaubt ist: Warum macht ihr das Ganze eigentlich. Ist nicht böse gemeint, es interessiert mich einfach nur.
Ich meine, ihr dürft dabei kein Geld verdienen, sonst ist es garantiert illegal, und habt wahrscheinlich erhebliche Kosten für den Webspasce und den entstehenden Traffic. Immerhin hat eine Aufnahme von Festival HD fast 5GB/Stunde.
Mal ganz davon abgesehen, dass es, selbst wenn ihr im Recht seid (was ich mangels Hintergrundwissen nicht beurteilen kann), zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen könnte, falls irgendein unterbeschäftigter Anwalt auf die Idee kommt, euch abzumahnen, oder die ARD selbst was gegen eure Seite hat.

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