Auftragskopien - rechtens?
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AW: Auftragskopien - rechtens?
@yoda
... wenn ein Kumpel kommt, mir 'nen DVD-Rohling in die Hand drückt und mich bittet, für ihn die Sendung XYZ aufzunehmen und auf DVD zu brennen, dann erteilt er mir den Auftrag für ihn die gewünschte Sendung aufzunehmen und auf DVD zu brennen. Das erledige ich gerne für und solange das unentgeltlich erfolgt, ist das auch vollkommen legal.
Die erste Willenserklärung gibt hier mein Kumpel ab.
Du treibst aber Handel mit den Aufnahmen. Du kündigst an, bestimmte Sendungen aufzuzeichnen, die dann jeder bei dir bestellen kann. Natürlich ist jede Bestellung auch ein Auftrag. Ob das nun gegen Bezahlung oder unentgeltlich erfolgt, spielt in dem Fall aber überhaupt keine Rolle. Du kannst genauso gut die Aufnahmen kostenlos zum Download anbieten.
Es ist zwar korrekt, dass das Urhebergesetz die Anzahl der Privatkopien nicht eingeschränkt ist, aber wenn du von einer Aufnahme 100 Kopien machst und es sollte aufgrund des Verdachtes auf Urgeberrechtsverletzungen zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann wirst du arge Probleme haben, dem Gericht darzulegen, dass die 100 Kopien ausschliesslich zum privaten Gebrauch erstellt wurden.
Wenn du einen kostenlosen Mitschnittservice anbieten willst, dann solltest du nicht ankündigen, welche Sendungen zur Verfügung stehen (werden), sondern du solltest einfach nur den Mitschnittservice anbieten. Wer dann bestimmte Mitschnitte haben möchte benennt die Sendung die aufgenommen werden soll, schickt dir 2 DVD-Rohlinge und einen selbstadressierten ausreichend frankierten Rückumschlag. Du nimmst die benannte Sendung auf, brennst die auf DVD, packst die in den frankierten Rückumschlag und schickst die Aufnahme an den Auftraggeber zurück. Damit verstösst du nicht gegen das Urheberrecht. Sobald du aber auflistest, welche Aufnahmen verfügbar sind oder verfügbar sein werden, bewegst du dich auf sehr, sehr dünnem Eis ...
... wenn ein Kumpel kommt, mir 'nen DVD-Rohling in die Hand drückt und mich bittet, für ihn die Sendung XYZ aufzunehmen und auf DVD zu brennen, dann erteilt er mir den Auftrag für ihn die gewünschte Sendung aufzunehmen und auf DVD zu brennen. Das erledige ich gerne für und solange das unentgeltlich erfolgt, ist das auch vollkommen legal.
Die erste Willenserklärung gibt hier mein Kumpel ab.
Du treibst aber Handel mit den Aufnahmen. Du kündigst an, bestimmte Sendungen aufzuzeichnen, die dann jeder bei dir bestellen kann. Natürlich ist jede Bestellung auch ein Auftrag. Ob das nun gegen Bezahlung oder unentgeltlich erfolgt, spielt in dem Fall aber überhaupt keine Rolle. Du kannst genauso gut die Aufnahmen kostenlos zum Download anbieten.
Es ist zwar korrekt, dass das Urhebergesetz die Anzahl der Privatkopien nicht eingeschränkt ist, aber wenn du von einer Aufnahme 100 Kopien machst und es sollte aufgrund des Verdachtes auf Urgeberrechtsverletzungen zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann wirst du arge Probleme haben, dem Gericht darzulegen, dass die 100 Kopien ausschliesslich zum privaten Gebrauch erstellt wurden.
Wenn du einen kostenlosen Mitschnittservice anbieten willst, dann solltest du nicht ankündigen, welche Sendungen zur Verfügung stehen (werden), sondern du solltest einfach nur den Mitschnittservice anbieten. Wer dann bestimmte Mitschnitte haben möchte benennt die Sendung die aufgenommen werden soll, schickt dir 2 DVD-Rohlinge und einen selbstadressierten ausreichend frankierten Rückumschlag. Du nimmst die benannte Sendung auf, brennst die auf DVD, packst die in den frankierten Rückumschlag und schickst die Aufnahme an den Auftraggeber zurück. Damit verstösst du nicht gegen das Urheberrecht. Sobald du aber auflistest, welche Aufnahmen verfügbar sind oder verfügbar sein werden, bewegst du dich auf sehr, sehr dünnem Eis ...
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- Neuling
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Bitte werft hier nicht ständig die Auftragskopie und die Privatkopie durcheinander.
Privatkopie: Bis zu 7 Kopien an persönliche Freunde und persönliche Bekannte (keine Forumsbekanntschaften)
Auftragskopie: unbegrenzt
Die Auftragskopie beinhaltet folgendes:
- Privatperson geht zum Kumpel mit einer CD und bittet ihn um die Anfertigung einer Kopie dieser CD.
- Privatperson fragt Kumpel, ob er den Film xy aufgenommen hat - und wenn ja - ob er eine Kopie davon erhalten könnte.
(jeweils kostenlos)
Der Vergleich zu den Online-Videorekordern hinkt. Denn hier wird für jede Privatperson eine separate Kopie erzeugt und auch nur dann, wenn Privatperson diese angefordert hat. Jede Kopie wird individuell verschlüsselt und kann nur von der jeweiligen Privatperson entschlüsselt werden. Nur aus diesem Grunde können sich die Online-Videorekorder noch im Netz halten.
z.B.
shift.tv vermietet kostenpflichtig einen Videorekorder. Hier erstellt Privatperson seine Kopien selbst.
OnlineTVrekorder.com bietet kostenlos einen Aufnahmeservice an. Sendungen werden individuell verschlüsselt.
Ein Aufzeichnen von Filmen auf Vorrat, um diese dann öffentlich zu machen, ist illegal. Da nützt auch ein vorheriger *angeblicher* Auftrag nichts.
Ich setze mich bereits seit Jahren mit dem Urheberrecht auseinander und verfolge die laufenden Entwicklungen. Ich beziehe mich hier absichtlich auf keine §§, da ich zum Einen kein Anwalt bin und zum Anderen hier nur einen allgemeinen Überblick geben möchte.
Grüße
pumuckl-online
Privatkopie: Bis zu 7 Kopien an persönliche Freunde und persönliche Bekannte (keine Forumsbekanntschaften)
Auftragskopie: unbegrenzt
Die Auftragskopie beinhaltet folgendes:
- Privatperson geht zum Kumpel mit einer CD und bittet ihn um die Anfertigung einer Kopie dieser CD.
- Privatperson fragt Kumpel, ob er den Film xy aufgenommen hat - und wenn ja - ob er eine Kopie davon erhalten könnte.
(jeweils kostenlos)
Der Vergleich zu den Online-Videorekordern hinkt. Denn hier wird für jede Privatperson eine separate Kopie erzeugt und auch nur dann, wenn Privatperson diese angefordert hat. Jede Kopie wird individuell verschlüsselt und kann nur von der jeweiligen Privatperson entschlüsselt werden. Nur aus diesem Grunde können sich die Online-Videorekorder noch im Netz halten.
z.B.
shift.tv vermietet kostenpflichtig einen Videorekorder. Hier erstellt Privatperson seine Kopien selbst.
OnlineTVrekorder.com bietet kostenlos einen Aufnahmeservice an. Sendungen werden individuell verschlüsselt.
Ein Aufzeichnen von Filmen auf Vorrat, um diese dann öffentlich zu machen, ist illegal. Da nützt auch ein vorheriger *angeblicher* Auftrag nichts.
Ich setze mich bereits seit Jahren mit dem Urheberrecht auseinander und verfolge die laufenden Entwicklungen. Ich beziehe mich hier absichtlich auf keine §§, da ich zum Einen kein Anwalt bin und zum Anderen hier nur einen allgemeinen Überblick geben möchte.
Grüße
pumuckl-online
Zuletzt geändert von pumuckl-online am Mo 7. Apr 2008, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Topfield PVR5000, Improbox, SmartEPG
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- Bonni
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Ich frage mich, was aus dieser ganzen Angelegenheit und z.B. Herrn yoda geworden ist. Heiße Luft?
Gruß Bonni
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- JayTee
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Gaaaaanz kalte Luft 

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OnlineWolfman
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Oder gesiebte ? 

SRP 2410M FW 10.01.2013 FastSkip, SmartEPG, RebuildNav, ND_TMS, Timerdiags, SmartFiler_TMS, lost+found, SmartDecrypter, TMSRemote
TMS , 2410 M SE stille Reserve
SRP 2410 FW 02/13 FastSkip, SmartEPG, RebuildNav, ND_TMS, Timerdiags, dbFit, SmartFiler_TMS
Der Fehler sitzt zwar meist vor dem Bildschirm, aber
Bitte nicht alles, was ich verzapfe tierisch ernst nehmen
TMS , 2410 M SE stille Reserve
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Der Fehler sitzt zwar meist vor dem Bildschirm, aber
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- berlin69er
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AW: Auftragskopien - rechtens?
[quote=""Wolfman""]Oder gesiebte ?
[/quote]
Mit "Vorhängen von Ikea"?


Mit "Vorhängen von Ikea"?


Gruß
- Homer
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AW: Auftragskopien - rechtens?
[quote=""pumuckl-online""]Die Auftragskopie beinhaltet folgendes:
- Privatperson geht zum Kumpel mit einer CD und bittet ihn um die Anfertigung einer Kopie dieser CD.
- Privatperson fragt Kumpel, ob er den Film xy aufgenommen hat - und wenn ja - ob er eine Kopie davon erhalten könnte.
(jeweils kostenlos)[/quote]Das ist auch meine Meinung. Woher kommt die Einschränkung, die yoda und auch OTR machen, dass der Auftrag vor der Sendung erteilt worden sein müsse? In § 53 UrhG habe ich nichts in diesem Sinne gefunden.
Viele Grüße
Homer
- Privatperson geht zum Kumpel mit einer CD und bittet ihn um die Anfertigung einer Kopie dieser CD.
- Privatperson fragt Kumpel, ob er den Film xy aufgenommen hat - und wenn ja - ob er eine Kopie davon erhalten könnte.
(jeweils kostenlos)[/quote]Das ist auch meine Meinung. Woher kommt die Einschränkung, die yoda und auch OTR machen, dass der Auftrag vor der Sendung erteilt worden sein müsse? In § 53 UrhG habe ich nichts in diesem Sinne gefunden.
Viele Grüße
Homer
rettet-das-freetv.de
Project Euler 2401 Urban Priol ist ein smarter Androide und kann keine TAPs.
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TAPs: BootMenu - UsbAccelerator - [thread=49960]acaderc_5k[/thread] - RemoteSwitch - Automove V1.9 final [90] (18.04.2008) - TF5000Display - 3PG - IdleHDD
CRP-2401CI+ (ST3500312CS,MZ-75E500B)
TAPs: XStartTap_TMS - AutoReboot - RemoteSwitch_TMS - RescueRecs - SmartEPG_TMS - RebuildNAV - Automove V2.0 beta 13 (24.05.2011) - StartFTPd - TMSRemote - NiceDisplay
KabelBW Unitymedia (free to air)

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- Neuling
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AW: Auftragskopien - rechtens?
[quote=""Homer""]Woher kommt die Einschränkung, die yoda und auch OTR machen, dass der Auftrag vor der Sendung erteilt worden sein müsse?[/quote]
Du musst dies anders sehen.
Der Auftrag muss natürlich nicht vor der Sendung erteilt werden. Nur woher weiss der Privatmann, dass xy diese Sendung hat? Denn xy darf die Sendung nicht öffentlich anbieten.
Daraus ergibt sich,
1. Privatmann fragt xy, ob er ihm diese Sendung aufzeichnet oder
2. Privatmann fragt xy, ob er die Sendung aufgezeichnet hat
und bittet, ihm davon eine Kopie zu erstellen.
Grüße
pumuckl-online
Du musst dies anders sehen.
Der Auftrag muss natürlich nicht vor der Sendung erteilt werden. Nur woher weiss der Privatmann, dass xy diese Sendung hat? Denn xy darf die Sendung nicht öffentlich anbieten.
Daraus ergibt sich,
1. Privatmann fragt xy, ob er ihm diese Sendung aufzeichnet oder
2. Privatmann fragt xy, ob er die Sendung aufgezeichnet hat
und bittet, ihm davon eine Kopie zu erstellen.
Grüße
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- JayTee
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Also Leute, jetzt mal im Ernst.
Diese ganze Diskussion ist doch sowas von hypothetisch.
Solange ich nem Freund von nebenan mal eine Kopie überlasse kräht da kein Hahn nach.
Sobald irgendeine Intelligenzbestie meint eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben und die Geschichte im I-net groß aufzieht wird ihm mit Sicherheit ganz schnell auf die Finger geklopft. Und sei es per Gesetzesänderung.
Diese ganze Diskussion ist doch sowas von hypothetisch.
Solange ich nem Freund von nebenan mal eine Kopie überlasse kräht da kein Hahn nach.
Sobald irgendeine Intelligenzbestie meint eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben und die Geschichte im I-net groß aufzieht wird ihm mit Sicherheit ganz schnell auf die Finger geklopft. Und sei es per Gesetzesänderung.
AW: Auftragskopien - rechtens?
[quote=""Homer""]Woher kommt die Einschränkung, die yoda und auch OTR machen, dass der Auftrag vor der Sendung erteilt worden sein müsse?[/quote]
nun - wenn Du eine TV-Sendung selber aufzeichnest, musst Du den Videorecorder schliesslich auch vor Beginn der Sendung programmieren. Und wenn Du keinen eigenen Videorecorder hast und deshalb eine andere Person mit der Aufzeichnung beauftragst, tritt (lt. BGH) "der mit der Herstellung des Vervielfaltigungsstücks beauftragte Dritte an die Stelle des Vervielfältigungsgeräts des privilegierten Nutzers".
Ich gehe somit (vorsichtshalber) davon aus, dass auch der Auftragnehmer - genauso wie der Videorekorder, den er "vertritt" - vor der Sendung beauftragt werden muss. Alles andere würde nämlich bedeuten, dass mit der Auftragskopie das Privileg der Privatkopie ganz erheblich ausgeweitet würde - und wenn man (quasi wie mit einer "Zeitmaschine") Sendungen aus der Vergangenheit aufzeichnen lassen kann, warum dann nicht auch Sendung von der anderen Seite der Erdkugel ?
[quote=""Homer""] In § 53 UrhG habe ich nichts in diesem Sinne gefunden.[/quote]
nun - möglicherweise darf man ja tatsächlich im Rahmen der Auftragskopie Sendungen unabhängig von Ausstrahlungsort undd -zeit erstellen lassen - allerdings ist mir keine diesbezügliche Rechtsprechung bekannt.
Bei den Online-TV-Recordern mit deutschen Sendern und Programmierung vor Beginn der Sendung ist die Rechtslage hingegen geklärt ... und ich ziehe es eben vor, mich auf "sicherem Boden" zu bewegen ...
nun - wenn Du eine TV-Sendung selber aufzeichnest, musst Du den Videorecorder schliesslich auch vor Beginn der Sendung programmieren. Und wenn Du keinen eigenen Videorecorder hast und deshalb eine andere Person mit der Aufzeichnung beauftragst, tritt (lt. BGH) "der mit der Herstellung des Vervielfaltigungsstücks beauftragte Dritte an die Stelle des Vervielfältigungsgeräts des privilegierten Nutzers".
Ich gehe somit (vorsichtshalber) davon aus, dass auch der Auftragnehmer - genauso wie der Videorekorder, den er "vertritt" - vor der Sendung beauftragt werden muss. Alles andere würde nämlich bedeuten, dass mit der Auftragskopie das Privileg der Privatkopie ganz erheblich ausgeweitet würde - und wenn man (quasi wie mit einer "Zeitmaschine") Sendungen aus der Vergangenheit aufzeichnen lassen kann, warum dann nicht auch Sendung von der anderen Seite der Erdkugel ?
[quote=""Homer""] In § 53 UrhG habe ich nichts in diesem Sinne gefunden.[/quote]
nun - möglicherweise darf man ja tatsächlich im Rahmen der Auftragskopie Sendungen unabhängig von Ausstrahlungsort undd -zeit erstellen lassen - allerdings ist mir keine diesbezügliche Rechtsprechung bekannt.
Bei den Online-TV-Recordern mit deutschen Sendern und Programmierung vor Beginn der Sendung ist die Rechtslage hingegen geklärt ... und ich ziehe es eben vor, mich auf "sicherem Boden" zu bewegen ...
- Bonni
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AW: Auftragskopien - rechtens?
Gruß Bonni
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