wurdet ihr auch von c't angeschrieben?
Spricht etwas dagegen, denen die Zustimmung zu erteilen?
Wenn man dem Link folgt erscheint dieser Text (+weiteren Feldern):Sehr geehrte Programmautorin, sehr geehrter Programmautor,
das c't magazin legt auch 2006 wieder mehrere CD-ROMs der "c't-Software-Kollektion"
bei, die Free- und Shareware-Programme sowie Vollversionen ausgewählter Software für Windows, Mac OS, Linux und PDAs enthalten sollen. In Ausgabe
10/2006 wird es um die Themen "Audio" und "Video" gehen.
Ihr Programm "Filer" ist Teil unserer Vorauswahl.
Jene Programme, die wir letztlich auf CD veröffentlichen, werden wir auch ausführlich im Heft vorstellen.
Um Ihre Software mit aufnehmen zu können, benötigen wir so schnell wie möglich Ihre Genehmigung. Die können Sie uns innerhalb weniger Minuten erteilen. Bitte rufen Sie dazu in Ihrem Web-Browser die Seite
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auf, unter der wir ein Formular für Ihre Daten vorbereitet haben. Alles Weitere wird dort erklärt. Damit das Ganze sicher stattfindet, haben wir Ihnen einen Authentifizierungscode zugeteilt:
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Auf Grund des kurz bevorstehenden Redaktionsschlusses möchten wir Sie um eine schnellstmögliche Antwort bitten! Wir können Ihre Software nur dann noch berücksichtigen, wenn Sie bis _spätestens_ 05.04.2006 antworten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrte Programmautorin, sehr geehrter Programmautor,
das c't magazin legt auch 2006 wieder mehrere CD-ROMs der "c't-Software-Kollektion" bei, die Free- und Shareware sowie Vollversionen ausgewählter Programme für Windows, Mac OS, Linux und PDAs enthalten sollen. In Ausgabe 10/2006 wird es um die Themen "Audio" und "Video" gehen. Ihr Programm "Filer" ist Teil unserer Vorauswahl. Jene Programme, die wir letztlich auf CD veröffentlichen, werden wir auch ausführlich im Heft vorstellen.
Um Ihre Software mit aufnehmen zu können, benötigen wir so schnell wie möglich Ihre Genehmigung. Auf Grund des kurz bevorstehenden Redaktionsschlusses möchten wir Sie um eine schnellstmögliche Antwort bitten! Wir können Ihre Software nur dann noch berücksichtigen, wenn Sie bis spätestens 05.04.2006 antworten.
Die vorgestellten Programme werden möglichst in der Form auf CD-ROM abgelegt, wie wir sie im Internet gefunden haben (ZIP, selbstentpackendes EXE etc.). Dabei gelten mehrere Ausnahmen: Falls nötig, kürzen wir die Archivnamen auf das für den ISO-9660-Standard unumgängliche 8.3-Format. Pakete, die aus mehr als zwei Teilarchiven bestehen, fassen wir in einem einzigen, übergeordneten Archiv zusammen. Archive für MacOS, die mit StuffIt komprimiert und dann in BinHex-Dateien (hqx) verwandelt worden sind, werden wir aus Platzgründen wieder aus dem hqx-Format dekodieren.
Das Ganze ist für Sie kostenlos. Trotzdem möchten wir Sie bitten, uns die Verbreitung Ihrer Software mit diesem Formular zu genehmigen. Bitte füllen Sie die leeren Felder aus oder ergänzen und korrigieren Sie die Angaben, die wir bereits haben. Durch Ankreuzen der Felder unter Ich stimme zu ... und Klicken des OK-Knopfes erteilen Sie uns Ihre verbindliche Genehmigung.
Angesichts des Trends zu Abmahnungen und Gerichtsverfahren in der Computerbranche wollen wir alle rechtlichen Probleme im Vorfeld ausräumen. Probleme, auf die Sie uns hinweisen müssen, wenn auch nur die entfernte Vermutung einer Rechtsverletzung besteht, können vor allem aus folgenden Bereichen stammen:
# Urheberrecht (z.B. unfreie Programmquellcodes, Texte, Bilder, Klänge, Videos)
# Patentrecht (z.B. GIF-Dekompression oder andere LZW-Routinen ohne Genehmigung von Unisys, PhotoMosaics nach R. Silvers' Algorithmus)
# Gebrauchs-/Geschmacksmusterschutz (z.B. Schriftarten ohne Genehmigung des Herstellers)
# Markenrecht (z.B. Name "Memory" ohne Genehmigung)
# Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort, VG Bild)
# Jugendschutz (z.B. Pornografie). Achtung: laut Jugendschutzgesetz, das zum 1.4.2003 in Kraft getreten ist, müssen "Bildträger mit Spiel- und Filmprogrammen" einer amtlichen Prüfung zur Alterskennzeichnung unterzogen werden. Weisen Sie uns deshalb bitte unbedingt darauf hin, sofern Ihre Software Spiele oder Videosequenzen enthält.
Wir möchten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse auf diese rechtlichen Schranken hinweisen. Sobald Sie Ihre Software verbreiten (z.B. per Internet), können Sie für solche Rechtsverletzungen belangt werden. Das gilt auch für GNU-Software oder Freeware. Wir bitten Sie deshalb ebenfalls um Ihre Erlaubnis, wenn Sie Ihre Software im Sinne der GPL (GNU Public License) freigeben. Ist Ihre Software ein Werk mehrerer Programmierer, genügt uns die Genehmigung eines der Beteiligten.
Uns ist klar, dass Sie nicht alle denkbaren rechtlichen Spitzfindigkeiten ausschließen können. Wir bitten Sie deshalb nur um eine Bestätigung nach bestem Wissen und Gewissen. Falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie uns versuchen, die Rechtslage gemeinsam zu klären.