Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
ad Thema:
Wenn Premiere etwas gegen die Schwarzseher unternehmen möchte, dann sollten sie die Vertreiber von *piep und wie sie alle nach ihren bunten Aufklebern genannt werden (die Hardware ist zu 99% ident), sowie die mit Linux und *piep betriebenen Receiver der Firma einmal genauer anschauen.
"In der Szene" gibt es allerdings schon lange das Gerücht, bei dieser verträumten Firma würde Premiere aufgrund der Preise und der Exklusivität ohnehin bei jedem Verkauf mitschneiden und deshalb genieße der Verein offensichtlich speziellen Schutz.
Anscheinend haben die Baumarktreceiververtriebler um die es hier geht schlichtweg nicht gezahlt!
Wenn Premiere etwas gegen die Schwarzseher unternehmen möchte, dann sollten sie die Vertreiber von *piep und wie sie alle nach ihren bunten Aufklebern genannt werden (die Hardware ist zu 99% ident), sowie die mit Linux und *piep betriebenen Receiver der Firma einmal genauer anschauen.
"In der Szene" gibt es allerdings schon lange das Gerücht, bei dieser verträumten Firma würde Premiere aufgrund der Preise und der Exklusivität ohnehin bei jedem Verkauf mitschneiden und deshalb genieße der Verein offensichtlich speziellen Schutz.
Anscheinend haben die Baumarktreceiververtriebler um die es hier geht schlichtweg nicht gezahlt!
Zuletzt geändert von Töppi am Sa 10. Mai 2008, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
- RolandG
- Topfazubi
- Beiträge: 40
- Registriert: Mo 12. Dez 2005, 11:01
- Receivertyp: TF SRP 2410; TF 5500PVR
- Receiverfirmware: TF SRP 2410: September 2011; TF 5500PVR: Januar 2007
- Wohnort: Niddatal
AW: Premiere Mitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
jk hat geschrieben:keine chance, ein solches richterliches verfügen gibt es nur bei dringendem tatverdacht und gefahr im verzug für leib und leben.
in solchen fällen hab ich in meiner aktiven rotkreuzzeit auch schon türen eingetreten usw, aber wie gesagt, "gefahr im verzug für leib und leben" und nicht "möglicher tatverdacht der umgehung von zugangsvorrichtungen zum zwecke der eigenen belustigung" oder so.
gewerbsmäßig schaut das dann allerdings anders aus, das möchte ich nicht unerwähnt lassen..!
Sorry, aber das ist nicht richtig!

Wer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtigt wird, bei dem sind nach § 102 StPO Durchsuchungen zulässig. Eines dringenden Tatverdachts bedarf es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken sind nach § 103 StPO sogar Durchsuchungen bei nicht der Tat Verdächtigen zulässig.
Bei einer richterlichen Durchsuchungsanordnung muss nach § 105 Abs. 1 StPO auch keine Gefahr im Verzug bestehen. Diese ist lediglich Voraussetzung bei einer Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungsbeamten (also die Polizei). "Gefahr im Verzug" hat übrigens nichts mit "Leib und Leben" zu tun. Hier geht es um die Gefahr, dass ein Verdächtiger flüchten oder Beweise vernichtet werden könnten.
Und jetzt zurück in die angeschlossenen Funkhäuser zur laufenden Übertragung...
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Roland
- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Mitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
RolandG hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht richtig!
Wer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtigt wird, bei dem sind nach § 102 StPO Durchsuchungen zulässig. Eines dringenden Tatverdachts bedarf es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken sind nach § 103 StPO sogar Durchsuchungen bei nicht der Tat Verdächtigen zulässig.
Bei einer richterlichen Durchsuchungsanordnung muss nach § 105 Abs. 1 StPO auch keine Gefahr im Verzug bestehen. Diese ist lediglich Voraussetzung bei einer Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungsbeamten (also die Polizei). "Gefahr im Verzug" hat übrigens nichts mit "Leib und Leben" zu tun. Hier geht es um die Gefahr, dass ein Verdächtiger flüchten oder Beweise vernichtet werden könnten.
Und jetzt zurück in die angeschlossenen Funkhäuser zur laufenden Übertragung...
Wobei noch anzumerken wäre, daß es sich, zumindest bei der GEZ-Geschichte, um eine Ordnungswidrigkeit und mitnichten um eine Straftat handelt.
Edit:
PS: Und wieso bist du sicher, daß deine schönen deutschen Paragraphen auch genauso in Österreich gelten?
Zuletzt geändert von JayTee am Di 6. Mai 2008, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Premiere Mitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
[quote="JayTee"]PS: Und wieso bist du sicher, daß deine schönen deutschen Paragraphen auch genauso in Österreich gelten?[/quote]
Darum geht es doch gar nicht.
Fakt ist, es gibt ein Urteil vom LG Hamburg. Daran haben sich die Beteiligten, bis es möglicherweise mal ein anderes Urteil gibt, zu halten.
So locker, wie der eine oder andere Kommentar, sehe ich die Sache nicht. Selbst wenn bei der strafrechtlichen Bewertung am Ende nicht viel herauskommt bleibt immer noch die zivilrechtliche (Schadensersatz) Seite.
Man bedenke nur den Aufwand den die Industrie betreibt wenn sich jemand illegal eine MP3-Datei aus dem Internet besorgt.
Ich kann mir in diesem Fall nicht vorstellen, dass sich Premiere mit 50 Euro-Vergleichen zufrieden gibt.
Jupp
Topfield TF 5200PVCr mit 400GB HDD, , Alphacrypt light 1.4,
UM02, Sky Bundesliga
TAP: 3PG
UM02, Sky Bundesliga
TAP: 3PG
- jk
- BoardSprenger
- Beiträge: 8844
- Registriert: Do 8. Dez 2005, 19:00
- Receivertyp: SRP-2100 (Küchengerät)
- Receiverfirmware: uralt aber stabil
- Wohnort: Jennersdorf/Österreich
- Kontaktdaten:
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
in österreich kann die GIS (=GEZ) auskunft über bestehende empfangsanlagen verlangen und diese muß auch "wahrheitsgemäß" gegeben werden wie es im gesetz heißt.
wenn berechtigte zweifel bestehen (sat-schüssel und kein fernseher o.ä.) kann beim zuständigen richter vorgesprochen werden wegen einer durchsugung (dringender tatverdacht).
was premiere betrifft, in österreich ohne verdacht auf gewerbsmäßig? keine chance...
wenn berechtigte zweifel bestehen (sat-schüssel und kein fernseher o.ä.) kann beim zuständigen richter vorgesprochen werden wegen einer durchsugung (dringender tatverdacht).
was premiere betrifft, in österreich ohne verdacht auf gewerbsmäßig? keine chance...

- berlin69er
- Kabel-Kenner und OT-Anstifter
- Beiträge: 8365
- Registriert: Do 30. Aug 2007, 20:55
- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
Ex: Topfield TF5200PVRc - Wohnort: Spandau
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Naja, das Urteil muss aber erstmal rechtskräftig & alle Instanzen müssen ausgeschöpft sein! Erst dann kann Premiere einen Gerichtsvollzieher beauftragen...! 

Gruß
- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Mitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
JoFu hat geschrieben:Darum geht es doch gar nicht.
Fakt ist, es gibt ein Urteil vom LG Hamburg. Daran haben sich die Beteiligten, bis es möglicherweise mal ein anderes Urteil gibt, zu halten.
So locker, wie der eine oder andere Kommentar, sehe ich die Sache nicht. Selbst wenn bei der strafrechtlichen Bewertung am Ende nicht viel herauskommt bleibt immer noch die zivilrechtliche (Schadensersatz) Seite.
Man bedenke nur den Aufwand den die Industrie betreibt wenn sich jemand illegal eine MP3-Datei aus dem Internet besorgt.
Ich kann mir in diesem Fall nicht vorstellen, dass sich Premiere mit 50 Euro-Vergleichen zufrieden gibt.
Jupp
Darum ging es mir schonmal gar nicht.
Mir ging es um den

PS: und dafür, daß du mein Zitat so schön aus dem Zusammenhang gerissen hast gibts den von mir:

Zuletzt geändert von JayTee am Di 6. Mai 2008, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
- Erlefranz
- BoardSprenger
- Beiträge: 8803
- Registriert: Fr 9. Dez 2005, 09:35
- Receivertyp: 5500PVR
- Receiverfirmware: 5500 = 03.Jan 2007
- Wohnort: Weschnitztal / Odenwald in Südhessen
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Fakt ist, dass ein GEZler auf meinem Grundstück nichts zu suchen hat.
Auch wenn Er in Begleitung eines Grünen (Pardon jetzt eines Grauen) Mannes ist.
Hier kann Nachgelesen werden.
Auch wenn Er in Begleitung eines Grünen (Pardon jetzt eines Grauen) Mannes ist.
Hier kann Nachgelesen werden.
Gruß
Erlefranz "Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen."
PVR 5500; HDD80; FW 03.Januar 2007;
TAPs: noch keine im Einsatz
Mitglied seit: 02.06.2005
TV: Samsung GQ65Q60R;
Rundumkrach: Yamaha RX- V350
Topf-Wiki
Erlefranz "Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen."

TAPs: noch keine im Einsatz
Mitglied seit: 02.06.2005
TV: Samsung GQ65Q60R;
Rundumkrach: Yamaha RX- V350
Topf-Wiki
- berlin69er
- Kabel-Kenner und OT-Anstifter
- Beiträge: 8365
- Registriert: Do 30. Aug 2007, 20:55
- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
Ex: Topfield TF5200PVRc - Wohnort: Spandau
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
GEZ & dieses Urteil sind verschiedene Paar Schuhe! Bei GEZ geht's um reine Ordnungswidrigkeiten, während bei den Schwarz-Receivern schon ein Straftat-Sachverhalt vorliegen könnte...! Da sind andere Maßnahmen durchaus erlaubt! Natürlich muss ich niemanden von der GEZ rein lassen, aber das schützt mich trotzdem nicht vor einer Anzeige...!
Gruß
- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Hast du natürlich vollkommen Recht.
Bei der GEZ ist ja auch wohl mehr das Problem, daß die auftreten wie eine Drückerkolonne.
Ich bezahl meine Gebühren, das ist nicht das Thema, nur der rechtsfreie Raum den die GEZ zu schaffen versucht ist so nicht akzeptabel.
Bei der GEZ ist ja auch wohl mehr das Problem, daß die auftreten wie eine Drückerkolonne.
Ich bezahl meine Gebühren, das ist nicht das Thema, nur der rechtsfreie Raum den die GEZ zu schaffen versucht ist so nicht akzeptabel.
- berlin69er
- Kabel-Kenner und OT-Anstifter
- Beiträge: 8365
- Registriert: Do 30. Aug 2007, 20:55
- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
Ex: Topfield TF5200PVRc - Wohnort: Spandau
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
JayTee hat geschrieben:Hast du natürlich vollkommen Recht.
Bei der GEZ ist ja auch wohl mehr das Problem, daß die auftreten wie eine Drückerkolonne.
Ich bezahl meine Gebühren, das ist nicht das Thema, nur der rechtsfreie Raum den die GEZ zu schaffen versucht ist so nicht akzeptabel.
Vor allem die Rentner mit ihrer "Nebenbeschäftigung"...!


P.S. ich zahle natürlich auch...!


Gruß
- Steven
- Super-Duper-Guru
- Beiträge: 2901
- Registriert: Mo 10. Apr 2006, 20:51
- Receivertyp: TF5500 PVR, Dream 500-S, Opticum HD 9600
- Receiverfirmware: 03.01.2007
- Wohnort: 41844 Wegberg
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
JoFu hat geschrieben:Fakt ist, es gibt ein Urteil vom LG Hamburg.
Falsch!
berlin69er hat geschrieben:Naja, das Urteil muss aber erstmal rechtskräftig & alle Instanzen müssen ausgeschöpft sein!
Wieder falsch.

berlin69er hat geschrieben:GEZ & dieses Urteil sind verschiedene Paar Schuhe!
Dreimal dürft ihr raten.

Also nochmal, ihr müsst den Unterschied zwischen einer Einstweiligen Verfügung und einem rechtskräftigem Urteil beachten.

Da liegen Welten zwischen.

Gruß Steven.
Autostart- Taps: AutoReboot 2.2, PowerRestore V0.7.6, QuickTimer 1.0.2, ImproBox V2.5, NiceDisplay V2.1beta10, AutoExtender 02.08.57 (1), FastSkip 1.1u, Filer v2.30, Stirf 1.3 Beta D3, Overfly 0.74.6, RecCopy 4.3, SDS V1.3d, 3PG 1.28
Program Files: TAP Commander 1.34, HDDInfo V2.1, HDFW V2.2, SCE V3.09 beta, ScanDisk 1.4, Screencapture with OSD V2.10a
Firmware Patches
Program Files: TAP Commander 1.34, HDDInfo V2.1, HDFW V2.2, SCE V3.09 beta, ScanDisk 1.4, Screencapture with OSD V2.10a
Firmware Patches
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver

eigentlich muß sich premiere doch selbst anzeigen, oder wer hat die dbox2 in umlauf gebracht ?
BO
- berlin69er
- Kabel-Kenner und OT-Anstifter
- Beiträge: 8365
- Registriert: Do 30. Aug 2007, 20:55
- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
Ex: Topfield TF5200PVRc - Wohnort: Spandau
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
O.K.! Wenn es ein Prozess/Urteil wäre, dann müsste es erst rechtskräftig werden & das passiert erst nach Ausschöpfen der Instanzen...! Mich hat nur die Aussage "Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver" irretiert! Da hätte ich besser lesen sollen...! 
Eine einstweilige Verfügung kann natürlich jeder erwirken & es wird aber erstmal nichts passieren, wenn Widerspruch eingelegt wird...! Dann ist erstmal die Frage, ob es überhaupt zum Prozess kommt...!

Eine einstweilige Verfügung kann natürlich jeder erwirken & es wird aber erstmal nichts passieren, wenn Widerspruch eingelegt wird...! Dann ist erstmal die Frage, ob es überhaupt zum Prozess kommt...!
Gruß
- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen wohin das führen sollte?
Was heißt denn "patchbarer" Receiver?
Doch nichts anderes, als das der Receiver durch einen Eingriff in seine Programmierung Premiere empfangen kann.
Da kann doch erstmal der Hersteller nichts dafür.
Das würde ja bedeuten, daß in Deutschland keine PCs mehr verkauft werden dürfen, weil man die ja auch "patchen" kann.
Was heißt denn "patchbarer" Receiver?
Doch nichts anderes, als das der Receiver durch einen Eingriff in seine Programmierung Premiere empfangen kann.
Da kann doch erstmal der Hersteller nichts dafür.
Das würde ja bedeuten, daß in Deutschland keine PCs mehr verkauft werden dürfen, weil man die ja auch "patchen" kann.
- berlin69er
- Kabel-Kenner und OT-Anstifter
- Beiträge: 8365
- Registriert: Do 30. Aug 2007, 20:55
- Receivertyp: Aktuell: VU+ Ultimo
Ex: Topfield TF5200PVRc - Wohnort: Spandau
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Ich denke Premieres Presseabteilung verwechselt da selbst den Unterschied zwischen einstweiliger Verfügung & Urteil...! Die schreiben von einer EV & zitieren aus einem angeblichen Urteil, dabei stammt der Text bei einer EV doch von ihren eigenen Anwälten...!
Das Gericht prüft doch, wenn überhaupt nur die Zulässigkeit!

Gruß
- steve
- Notorischer Anheizer,
nachgerückter Boardputzmeister,
neugieriger Naseweis und Generalvertreter - Beiträge: 10265
- Registriert: Fr 9. Dez 2005, 07:30
- Receivertyp: 2x VU UNO 4k SE
- Receiverfirmware: die Neueste!
- Wohnort: Oberland
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
LG
Steve
SRP-2100 (FW: ) + WD EARS an TX-37LZD85F;
Autostarttaps:
TF 5500 (FW: 13.09.2005DGmHPTUUu) + Samsung HD103SI an TX-37LZD85F; SX-2000U2;
Autostarttaps: Powerrestore V0.7.3c, SDS, Standby v1.8, Goldfish V0.2, Improbox V2.5, Automove V1.9 (60), TapZone V1.3, Filer V2.10RC3, Nice Display V2.1b8, TapCommander V1.34
Taps manuell: UsbReset, Pip

Steve
Autostarttaps:
TF 5500 (FW: 13.09.2005DGmHPTUUu) + Samsung HD103SI an TX-37LZD85F; SX-2000U2;
Autostarttaps: Powerrestore V0.7.3c, SDS, Standby v1.8, Goldfish V0.2, Improbox V2.5, Automove V1.9 (60), TapZone V1.3, Filer V2.10RC3, Nice Display V2.1b8, TapCommander V1.34
Taps manuell: UsbReset, Pip


- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
steve0564 hat geschrieben:In diesem Zusammenhang (leider nicht ganz frei von Schreibfehlern...):
Klick!
Super, sollte ich mir an die Tür kleben

AW: Premiere Mitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
JayTee hat geschrieben:Darum ging es mir schonmal gar nicht.
Mir ging es um denohne zu Wissen mit wem man redet.
PS: und dafür, daß du mein Zitat so schön aus dem Zusammenhang gerissen hast gibts den von mir:![]()
Sorry,
das das ging nicht gegen Dich persönlich.
Mit ging es nur darum, dass wir es hier mit einem deutschen Fall zu tun haben, der von einem deutschen Gericht verhandelt wurde. Was vielleicht in Österreich passiert ist eine andere Sache.
Die "Kommentare" wollte ich Dir nicht zuschreiben !!!
JoFu
Topfield TF 5200PVCr mit 400GB HDD, , Alphacrypt light 1.4,
UM02, Sky Bundesliga
TAP: 3PG
UM02, Sky Bundesliga
TAP: 3PG
- JayTee
- Fürsorglicher Putzgeselle mit feuerfestem Besen
(freundliche Spende von FF) - Beiträge: 25530
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 13:17
- Receivertyp: VU+ Duo 4K SE
SRP-2401/TFIR
SRP-2100 im Ruhestand - Receiverfirmware: immer die Aktuellste
- Wohnort: linker Niederrhein
AW: Premiere Miitteilung: LG Hamburg verbietet bundesweit patchbare Receiver
Alles klar, Ich habs nicht so heiß gegessen wie es sich angehört hat 
Und schon gar nicht hab ichs persönlich genommen.

Und schon gar nicht hab ichs persönlich genommen.