Topfield 7700HDPVR Reklamation bei S A T F U C H S

Über die HDTV PVRs 7700HDPVR/7750HDPVR
achtungwild
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Topfield 7700HDPVR Reklamation bei S A T F U C H S

#1

Beitrag von achtungwild » Mi 16. Jul 2008, 21:51

Hallo,

ich möchte hier kurz über meine never ending Story mit dem Saftladen S A T F U C H S loswerden.
Seit dem 14.04.2008 besitze ich einen 770HDPVR mit Seagte 500GB SATA ST3500830SCE Festplatte. Nach ein paar Wochen bekam ich Probleme mit ruckeln beim parallelem Aufnehmen (SD oder HD) und gleichzeitigen anschauen eines anderen Programmes. Erst wenn ich einen Ventilator auf den Gerät gerichtet habe, dann hat sich das wieder gefangen.
So nun habe ich bei S A T F U C H S eine RMA beantragt, das war auch keine Problem. Mir wurde eine Bearbeitung von 48h nach Eingang zugesagt. Also am 04.07.08 abgeschickt und bis heute 16.07.08 nicht einmal eine Eingangsbestätigung o.ä. erhalten. Erst auf Nachfrage gab es eine Reaktion, die dann darin endete, das ich 25 Euro für eine Fehlmeldung zahlen soll um mein Gerät zurück zu erhalten.
Also der Fehler ist nach verschiedenen Hinweisen von S A T F U C H S mit verschiedenen Einstellungen immer wieder aufgetreten. Aber die können das in Ihrem Labor nicht nachvollziehen.


habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit S A T F U C H S oder anderen Lieferanten gemacht?


:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
Folgend die letzte Email von S A T F U C H S an mich, eine Frechheit:

Sehr geehrter Herr Hain,

vielen Dank fuer Ihre Info!

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass eine ausreichende
Luftzfuhr zu Ihrem Receiver waehrend des Betriebs
gewaehrleistet ist.

Wer als Kaeufer vom Verkaeufer die Beseitigung eins Mangels verlangt,
bei dem sich spaeter herausstellt, dass er nicht im
Verantwortungsbereich
des Verkaeufers lag, sondern dass der Kaeufer selbst fuer die
Fehlfunktion
der Sache verantwortlich ist, muss der Kaeufer die Kosten tragen,
die der Verkaeufer aufgewandt hat, um den vermeintlichen
Mangel zu beseitigen.

Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL VIII ZR 246/06 vom 23.01.2008:

BGB § 439 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1

"Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Kaeufers nach §
439Abs. 1 BGB
stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte
Vertragsverletzung dar,
wenn der Kaeufer erkannt oder fahrlaessig nicht erkannt hat,
dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für
das Symptom,
hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen
Verantwortungsbereich liegt."

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr http://www.nextilo.de Team

:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

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#2

Beitrag von AZ1 » Do 17. Jul 2008, 00:11

Hab meinen 7700er auch erst nach 6 Monaten zurückgeben können. Bis dahin war es aber ein langer Weg, nach 4 Nachbesserungsversuchen haben Sie den Receiver einfach behalten um wahrscheinlich auf ein neues Firmwareupdate zu warten.
Das war im April, trotz mehrmaligen Anmahnens ist nichts passiert, erst als ich ihnen Ende Juli ein Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung geschickt habe, war das Geld innerhalb eine Woche auf meinen Konto. Die haben haben mir aber auch eine Nutzungspauschale von 40Euro abgezogen. War mir aber dann egal. War aber auch ein andere Händer.

Denke mal das die Händler wissen das das Gerät im Augenblick noch Macken hat und versuchen sich, verständlicher Weise davor zu drücken einen Verlust zu machen den eigentlich Topfield verschuldet hat und nicht der Händler.

Dein Fehler war, das Du selbst eine Lösung vorgeschlagen hast.
Würde so vorgehen:
Lass dir das Gerät zurückschicken auch wenns 25€ kostet,
Such hier nach den diversen BUG- und Fehlerlisten,
teste welche Fehler bei dir vorkommen,
dokumentiere diese einzeln mehrmals (z.B. Aufnahme am 12.7 um 20Uhr programiert aber nicht erfolgt (ggf. in entsprechender Konstellation der Bedingungen) und aufgenommer Film ruckelt bei Minute 35 (Aufnahmen auf Platte lassen) und die weiteren Bugs nennen),
dann nochmals eine Reklamation aufmachen (per Post oder FAX mit Sendeprotokoll) mit dem Protokoll,
Fehlerbeseitung nach deiner Fehlerliste oder Wandlung verlangen,
Frist einräumen (14 Tage),
ggf. Nachfrist einräumen (7Tage) mit Hinweis sich sonst einen Rechsbeistand zu suchen.
Wenn nichts passiert ist dann zum Anwalt gehen, ab der zweiten verstrichenen Frist muß dein Händler dessen Kostennote bezahlen und nicht Du.

Drück dir die Daumen!
Ich bin froh das ich meinen wieder los bin und fast alles Geld zurückhabe. Bin zwar sehr tolerant aber Topf hat mir wirklich viele Nerven geraupt und für Vorhaltungen zu Hause gesorgt.
Hätte gerne einen funktionierenden 7700 gehabt, aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt wohl noch nicht möglich.
Zuletzt geändert von AZ1 am Do 17. Jul 2008, 00:16, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

Beitrag von berlin69er » Do 17. Jul 2008, 06:35

Das Einbehalten des Receivers, quasi als Pfand, stellt für mich eine Nötigung dar! Rechtlich bin ich da allerdings nicht so bewandert! Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ist jetzt der Zeitpunkt diese in Anspruch zu nehmen!
Grundsätzlich ist es aber so, dass in den ersten sechs Monaten der gesetzlichen Gewährleistung der Händler/Werkstatt die Beweispflicht hat! Das heißt, der Händler muss beweisen, dass du das Gerät unsachgemäß behandelt hast! Und das sollte für ihn schwierig sein! Nach den 6 Monaten dreht sich allerdings die Beweislast um & du bist in der Pflicht, quasi deine Unschuld zu beweisen!
Schreib den Händler noch mal an & fordere ihn auf, dir konkret mitzuteilen, worin dein Verschulden liegt & vordere einen Nachweis (steht in der Anleitung des Receivers was von Ventilator daneben stellen?)! Des Weiteren würde ich ihm eine Frist, von sagen wir 10 Werktagen setzen, innerhalb derer er dir das Gerät zurück zuschicken hat! Und wenn das alles nichts fruchtet, schalte einen Anwalt ein! Wie schon geschrieben: in den ersten 6 Monaten bist du auf der sicheren Seite! :u:
Zuletzt geändert von berlin69er am Do 17. Jul 2008, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß

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#4

Beitrag von hagge » Do 17. Jul 2008, 11:09

berlin69er hat geschrieben:vordere

Aua!

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#5

Beitrag von lavirco » Do 17. Jul 2008, 12:24

....

Ich habe meine Eindrücke über diesen Laden raus genommen, weil ich nicht wieder Post von deren Anwalt bekommen möchte :)
Zuletzt geändert von lavirco am Do 17. Jul 2008, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

Beitrag von 77er.ch » Do 17. Jul 2008, 13:16

Hi

Vergiss diese unangebrachten Hinweise auf die 6 Monate - sie haben an dieser Stelle gar nichts damit zu tun. Vergiss auch Deinen Hinweis an den Händler mit der Kühlung - überlasse ihm zu reagieren.

Du solltest einfach nur einen eingeschrieben Brief an ihn schicken und auf die bei dir vorhandenen Fehler hinweisen. Verweise auf Dein Recht nach BGB und erkläre den "Rücktritt vom Kaufvertrag vom 14.04.2008".

Verlange die Nennung eines Datums, wann die gegenseitig erhaltenen Leistungen (Gerät / Kaufpreis) zurückgegeben werden. Setze eine angemessene Frist in Deinem Schreiben (nur so kannst Du bei Versäumnis ihn hinterher unter Verzug setzen, sofern es möglich ist).

Zum vereinbarten Datum fahre hin und wickele den Kauf rück.

Per Post/Paket das Ganze zu organisieren ist komplizierter. Besser hinfahren (und dafür nochmal Geld und Zeit investieren).

Die 6-Monatsfrist ist nur dann relevant, wenn Zweifel über die Herkunft der Fehler eine Rolle spielen. Selbst wenn der Kauf bereits mehr als 6 Monate her ist, kann man (letzten Endes auch gerichtlich) feststellen lassen, mit welchen Mängeln der 7700 behaftet ist, dass diese bereits von Anfang bestehen/bestanden haben und dass eine Abhilfe derzeit nicht möglich ist.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die ofizielle Aussage von Topfield, dass nur Seagate blablabla zertifiziert sind. Hast Du eine Seagate oder Samsung verbaut? Für den Fall, dass eine Samsung verbaut ist, kannst Du es Dir leicht machen und auf die Anweisungen des Herstellers verweisen. Lasse Dich nicht darauf ein, die Platte zu wechseln. Du brauchst dem Händler nicht die Chance zur Nachbesserung geben.

Die Fehler bzw. Mängel zu nennen dürfte relativ leicht sein. LAN-Schnittstelle funktioniert nicht wie erwartet (beeil Dich wegen FW-Update ;) ), PIP gibts nicht (oder hast du bereits einen der neuen Kartons ohne den Hinweis?), keine Ahnung ob dieses DivX mittlerweile funktioniert. Die Rucker sind bekannt, Du musst halt nur eventuell nachweisen.

Gibt es noch andere 100% K.O.-Kriterien, die der Topfield nicht erfüllt? Keine Ahnung, guck hier im Forum nach den Fehlern, die auch bei Dir auftreten.

Gruss
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#7

Beitrag von KleinerSchelm » Do 17. Jul 2008, 14:05

S A T F U C H S scheint ja voll der tolle Laden zu sein.. sind die auch noch offizieller Topfield Händler ?
Die müssen es ja nötig haben die Kunden so einzuschuchtern.
Zuletzt geändert von KleinerSchelm am Do 17. Jul 2008, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

Beitrag von dummfrager » Do 17. Jul 2008, 14:13

Ja man hört&liest so einiges im WWW über die. Kenn den Laden auch und sehe ab und an was da so "abgeht" !!! Aber mehr darf man ja nich schreiben sonst bekomm ich auch noch Post vom Anwalt !! :u:

Würde mir auch ALLES schriftlich bestätigen lassen was du mit denen klärst. Weil am Telefon kann man da viel erzählen wovon man evtl. nachher nix mehr wissen will.


@ achtungwild

Wo kommst du her .....zwecks evtl. Abholung deines Receivers?? Weil Berlin ist ja NICHT das Versandlager bzw. Reparaturannahme!!!
Zuletzt geändert von dummfrager am Do 17. Jul 2008, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

Beitrag von KleinerSchelm » Do 17. Jul 2008, 14:16

dummfrager hat geschrieben:Ja man hört&liest so einiges im WWW über die. Kenn den Laden auch und sehe ab und an was da so "abgeht" !!! Aber mehr darf man ja nich schreiben sonst bekomm ich auch noch Post vom Anwalt !! :u:
....


Ja für einen Anwalt hat man Geld aber für guten Support hat man wohl nichts übrig.
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#10

Beitrag von berlin69er » Do 17. Jul 2008, 17:45

hagge hat geschrieben:Aua!

Hagge


:oops: V liegt gleich unterm F...! :angel:
Gruß

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#11

Beitrag von berlin69er » Do 17. Jul 2008, 17:52

77er.ch hat geschrieben: Lasse Dich nicht darauf ein, die Platte zu wechseln. Du brauchst dem Händler nicht die Chance zur Nachbesserung geben.
Gruss


Wie kommst du darauf? In Deutschland gibt's ein Gesetz, welches dem Händler das zweimalige Nachbessern oder Geld zurück oder Neugerät einräumt! Erst nach dem dritten Auftreten eines Fehlers & erfolgloser "Nacherfüllung des Kaufvertrages" durch den Händler kann der Kunde entscheiden, ob Rückgabe oder Umtausch...!
Gruß

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#12

Beitrag von jim » Do 17. Jul 2008, 18:08


§ 434 Sachmangel
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

3Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) 1Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. 2Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



Ansonsten siehe ab § 433 ff http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Gruß Jim

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#13

Beitrag von Lui » Do 17. Jul 2008, 18:09

Kommt darauf an, was in den ABG steht. Hier muss der Händler sich das Recht auf Nachbesserung einräumen - ansonsten kann nach meinem Wissen der Kunde wählen.

Gruß
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#14

Beitrag von Equinox » Do 17. Jul 2008, 18:09

@achtungwild: Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich, nach dem was lavirco geschrieben hat, direkt einen Anwalt einschalten, bzw. mich von der Rechtsschutzversicherung beraten lassen und die ein Schreiben an den Händler schicken lassen. - Normal scheint man mit dem Händler ja nicht reden zu können und bevor du jetzt irgendwas schreibst, was später im Rechtsstreit gegen dich verwendet werden kann, würde ich da lieber einen Profi ranlassen.

Hast du keine Rechtsschutzversicherung, wäre es vielleicht eine Idee, mal direkt bei SVS anzurufen. Die sind mittlerweile ja recht kulant, was die Rücknahme der Geräte wegen der nicht zu behebenden Mängel angeht. Wenn SVS dem zustimmt, würde ich aber versuchen, dass das Geld direkt zu dir überwiesen wird und nicht erst zum Händler. - Nicht, dass es dann nochmal Probleme gibt, bis du das Geld vom Händler bekommst.
Ehemaliger Besitzer eines TF7700HD PVR - nach anhaltenden Problemen und der Unfähigkeit seitens Topfield eine funktionierende Firmware nachzuliefern nach 3 Monaten zurückgeschickt.

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#15

Beitrag von 77er.ch » Do 17. Jul 2008, 19:25

berlin69er hat geschrieben:Wie kommst du darauf? In Deutschland gibt's ein Gesetz,..


Genau, Berlinerlein. Danke an Jim, der den korrekten § direkt zitiert hat.

Sorry to say, aber gerade bei Gesetzen hilft das alte Sprichwort "Nicht labern, lesen!" Da ändern auch die AGB nichts dran.

Wenn Du, achtungwild, die Möglichkeit zum Vorbeifahren hast, mach das. Weigert sich das Personal vor Ort, würde ich alles auf eine Karte setzen und die Polizei noch im Laden anrufen und herbitten. Bei Anwesenheit die Sache kurz darstellen, Gerät dann und dann gekauft, Gerät mit Mängeln behaftet, Rücktritt vom Vertrag gemäss gesetzlicher Grundlage wird gewünscht, der Händler weigert sich aber.

In letzter Konsequenz wird das nur dann etwas bringen, wenn sich dadurch das Personal unter Druck setzen lässt. Weigern sie sich weiterhin, bleibt Dir nur der Weg über den Rechtsanwalt.

Gruss
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#16

Beitrag von KleinerSchelm » Do 17. Jul 2008, 19:43

Ein Händler darf in den AGB nur das reinschreiben was vom Gesetzgeber rechtens ist und sowieso geregelt ist. Eigenwillige zusammengeschusterte AGB haben eh keine rechtskraft.
Aber als Laie Gesetzes Passagen zu zitieren würde ich nicht machen, das sollte man doch den Experten also Anwälten überlassen.
@77er.ch was willst Du mit der Polizei, die hat in dem Fall auch keine Entscheidungsmacht die sind kein Richter. Sollen die bei nicht Annahme der Reklamation 3 mal in die Luft schiessen ?
@achtungwild in den ersten 6 Monaten muss der Händler dir erstmal beweisen das der Fehler von dir sein sollte ? Erst nach 6 Monaten ist die beweislast beim Kunden. Das läuft dann meisst auch nur mit Gutachten ab.
Einfach so schreiben das Teil funktioniert wäre da etwas zu dünn und dann noch 25 Euro zu verlangen. Und noch ohne die 25 euro zu bezahlen das Teil nicht mehr raus rücken ist schon fast eine Erpressung. Gehe zum Anwalt und lass das über den klären.
Viel Glück.

Hier nochmal die komplette Entscheidung des Gerichtshofes und Urteilsbegründung. Ich mag das leider nicht leiden wenn nur Teile zitiert werden. Man kann da bewusst auch was weglassen, um dich da Vorteile zu verschaffen.
http://www.s190234874.online.de/rws/sei ... idung=3236
Zuletzt geändert von KleinerSchelm am Do 17. Jul 2008, 20:16, insgesamt 3-mal geändert.
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#17

Beitrag von 77er.ch » Do 17. Jul 2008, 20:01

KleinerSchelm, Du verstehst es nicht, hm?

Polizei zur Einschüchterung, dass sie in letzter Konsequenz nichts bringt, habe ich bereits geschrieben.

Das mit den ersten 6 Monaten stimmt nicht so wie Du es schreibts, Du solltest besser nochmal lernen gehen oder das tun, was Du eingangs bereits geschrieben hast...

Gruss
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#18

Beitrag von KleinerSchelm » Do 17. Jul 2008, 20:47

[quote="77er.ch"]Polizei zur Einschüchterung, dass sie in letzter Konsequenz nichts bringt, habe ich bereits geschrieben.[/quote]
Das mit der Polizei war ja echt voll daneben. Vielleicht läuft es ja in der Schweiz anderst.
Wenn es ein reiner Onlineshop ist wirste mit hinfahren nicht viel erreichen.

[quote="77er.ch"]Das mit den ersten 6 Monaten stimmt nicht so wie Du es schreibts, Du solltest besser nochmal lernen gehen oder das tun, was Du eingangs bereits geschrieben hast...

Gruss[/quote]

Ich gehe davon aus das du auch kein Anwalt bist.

Es wird im wohl nur 2 Sachen übrig bleiben 25 Euro zu bezahlen um seine Box wieder zu bekommen. Dann aber wieder eine rückelnde Box zu haben. Wo ich hier kein Verhältnis sehe eine Box von ca. 550Euro zurück zu halten wegen 25 Euro Forderung.
Oder sich einen Anwalt nehmen wobei man da auch die kosten vielleicht abwegen muss ohne Rechtschutz.
Zuletzt geändert von KleinerSchelm am Do 17. Jul 2008, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#19

Beitrag von berlin69er » Fr 18. Jul 2008, 07:46

77er.ch hat geschrieben:Genau, Berlinerlein. Danke an Jim, der den korrekten § direkt zitiert hat.

Sorry to say, aber gerade bei Gesetzen hilft das alte Sprichwort "Nicht labern, lesen!" Da ändern auch die AGB nichts dran.
Gruss


Bitte mal sachlich bleiben ja! :altermotzsack:

Im übrigen sprach ich von einem Gesetz, nicht von einem einzelnen Paragraphen!
Wenn es dich interessiert kannst du das komplette Gesetz (ab § 433) ja hier nochmal nachlesen! Insbesondere auch die Paragraphen 439 & 440...! :u:
Im Fall der Festplatte heißt das, dass es dem Käufer durchaus zuzumuten wäre, wenn der Händler eine neue einbaut! Ist bei der LAN-Schnittstelle denn mehr zugesichert worden, als eine FW-Übertragung? Also ist es unerheblich! PiP (aber nur wenn auf der Packung) wäre der einzige schlagkräftige Grund, eines Rücktritts, ohne Nachbesserung! :u:
Zuletzt geändert von berlin69er am Fr 18. Jul 2008, 07:58, insgesamt 4-mal geändert.
Gruß

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#20

Beitrag von jim » Fr 18. Jul 2008, 09:00

Moin zusammen,

bevor hier noch Streit aufkommt: :) Hier http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeb ... eil-2.html ist alles ausführlich und korrekt beschrieben.

Über irgendwelche "Spitzfindigkeiten", wie z.B. das ein Gericht in xxx, in der Sache yyy, aber mal anders entschieden hat, oder das der Händler auch argumentieren könnte das der Käufer die Mängel ja bereits vorher gekannt hätte (oder haben müßte), braucht man sich hier wohl nicht weiter auslassen.
Wie auch andere schon geschrieben haben sollte der Käufer sich mit einem Anwalt beraten und dann entscheiden was er macht.

Was den Händler und dessen Vorgehensweise betrifft, kann sich ja jeder User seine eigene Meinung bilden. :u:

Gruß Jim

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