ich möchte hier kurz über meine never ending Story mit dem Saftladen S A T F U C H S loswerden.
Seit dem 14.04.2008 besitze ich einen 770HDPVR mit Seagte 500GB SATA ST3500830SCE Festplatte. Nach ein paar Wochen bekam ich Probleme mit ruckeln beim parallelem Aufnehmen (SD oder HD) und gleichzeitigen anschauen eines anderen Programmes. Erst wenn ich einen Ventilator auf den Gerät gerichtet habe, dann hat sich das wieder gefangen.
So nun habe ich bei S A T F U C H S eine RMA beantragt, das war auch keine Problem. Mir wurde eine Bearbeitung von 48h nach Eingang zugesagt. Also am 04.07.08 abgeschickt und bis heute 16.07.08 nicht einmal eine Eingangsbestätigung o.ä. erhalten. Erst auf Nachfrage gab es eine Reaktion, die dann darin endete, das ich 25 Euro für eine Fehlmeldung zahlen soll um mein Gerät zurück zu erhalten.
Also der Fehler ist nach verschiedenen Hinweisen von S A T F U C H S mit verschiedenen Einstellungen immer wieder aufgetreten. Aber die können das in Ihrem Labor nicht nachvollziehen.
habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit S A T F U C H S oder anderen Lieferanten gemacht?
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Folgend die letzte Email von S A T F U C H S an mich, eine Frechheit:
Sehr geehrter Herr Hain,
vielen Dank fuer Ihre Info!
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass eine ausreichende
Luftzfuhr zu Ihrem Receiver waehrend des Betriebs
gewaehrleistet ist.
Wer als Kaeufer vom Verkaeufer die Beseitigung eins Mangels verlangt,
bei dem sich spaeter herausstellt, dass er nicht im
Verantwortungsbereich
des Verkaeufers lag, sondern dass der Kaeufer selbst fuer die
Fehlfunktion
der Sache verantwortlich ist, muss der Kaeufer die Kosten tragen,
die der Verkaeufer aufgewandt hat, um den vermeintlichen
Mangel zu beseitigen.
Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
BUNDESGERICHTSHOF URTEIL VIII ZR 246/06 vom 23.01.2008:
BGB § 439 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
"Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Kaeufers nach §
439Abs. 1 BGB
stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte
Vertragsverletzung dar,
wenn der Kaeufer erkannt oder fahrlaessig nicht erkannt hat,
dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für
das Symptom,
hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen
Verantwortungsbereich liegt."
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr http://www.nextilo.de Team
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