Keine 4 Jahre SVS Premium Garantie ab Kaufdatum 01.01.2009 mehr!

Neuigkeiten um und von Topfield
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Erlefranz
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#41

Beitrag von Erlefranz » Mo 15. Mär 2010, 10:51

Maliboy hat geschrieben:.... Und im Laden habe ich TOPFIELDs bis jetzt selten gesehen (oder sie sind wieder verschwunden, siehe Saturn Koblenz).


Nicht nur da. :X
Gruß

Erlefranz "Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen."
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jim
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#42

Beitrag von jim » Mo 15. Mär 2010, 10:52

Moin Kai,
Maliboy hat geschrieben:
Zu 2: Das ist Schwachsinn. Garantie und Gewährleistung sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben

nein das ist kein "Schwachsinn". Ich dachte wir hätten den Unterschied zwischen Garantie und "Gewährleistung" inzwischen geklärt. :thinker: Falls nein informier Dich doch bitte darüber.
Garantien sind nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung.
und werden von TOPFIELD über die Distributoren gewährt.
Schön, nur was und über wen gewährt da Topfield? Ich dachte ich hätte in meinen beiden Postings ausreichend um- und beschrieben worum es (mir) geht? Wenn ein Hersteller sagt das er irgendwelche Garantien gibt, im Fall von Topfield angeblich für die Distributoren und diese dann auch die Endkunden betreffen, dann sollte ein Endkunde doch wissen wie diese Garantie(leistungen) aussieht/aussehen, oder nicht. Falls Dich, oder andere, das nicht interessiert ist das ja auch ok, aber bitte laß mich doch diesen Punkt hinterfragen, denn mich interessiert es.
Nochmal: Es geht mir nicht um die gesetzlichen "Gewährleistung", denn diese betrifft erstmal nur das Verhältnis zwischen dem Händler und Endkunden. Mir geht es um die Garantieleistung die Gerti erwähnt hat. Dies kann natürlich auch über den Händler und/oder Distributor abgewickelt werden, aber worin/woraus besteht sie?

Gruß Jim

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Axel
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#43

Beitrag von Axel » Mo 15. Mär 2010, 11:26

Dies kann natürlich auch über den Händler und/oder Distributor abgewickelt werden, aber worin/woraus besteht sie?
Die kann der Händler definieren wie er will. Er kann auch gar keine Garantie geben, wenn er will.
Die Bestandteile der von ihm gewährten Garantie, die in Teilen oder komplett oder sogar über die an ihn vom Distributor bzw. Topfield gewährte Garantieleistung hinausgehen, sind ihm überlassen.

Ich weiß. Keine gute Lösung. klingt komisch , ist aber so.
Axel
Auf viele Fragen gibt es hier im WIKI die ultimativen Antworten

jim
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#44

Beitrag von jim » Mo 15. Mär 2010, 12:54

Hallo Axel,
Axel hat geschrieben:Die kann der Händler definieren wie er will.

eben und weil das so wollte ich ja wissen wie die Garantie(leistungen) von Topfield aussieht/aussehen.

Gerti hatte ja geschrieben: "Unsere Distributoren geben eine zweijährige Garantie auf unsere Produkte." und weiter "Diese Garantie ist aber keine s.g. Herstellergarantie, da die Garantie über den Händler/Distributor abgewickelt wird. Für den Kunden selbst ergibt sich daraus aber kein Nachteil."

Vielleicht sollte man das Ganze mal von der anderen Seite her aufrollen:
1. Topfield selber gibt Endkunden direkt keine Garantie. (siehe Aussage von Gerti: Keine Herstellergarantie)

2. Die Distributoren von Topfield geben lt. Gerti eine zweijährige Garantie, wobei nicht klar ist:
a) wer diese Distributoren sind
b) ob diese Garantie dann auch für Endkunden gilt oder nur für die Händler.
c) Sollte diese Garantie auch für Endkunden gelten ist nicht klar wie sie aussieht.

3. Händler geben ggf. eine Garantie für Topfield Geräte, wobei man da wieder sagen muß:
a) Es gibt leider immer noch Händler die Garantie mit gesetzlicher "Gewährleistung" verwechseln.
b) Ich kenne leider keinen Händler der eine Garantie (nicht gesetzliche "Gewährleistung"!) für Topfield Produkte gibt.
c) Falls es so einen Händler geben sollte: Ist die Garantie dann vom ihm, dem Distributor, oder Topfield, sprich reicht der Händler die Garantie die Topfield ggf. seinen Distributoren gewährt dann einfach weiter, oder handelt es sich dann um seine eigenen Garantieleistungen. Sollte er die Garantie einfach weiterreichen stellt sich wieder die Frage wie die Garantieleistungen aussehen.

Wie man sehen kann bringt die Aussage es gebe eine zweijährige Garantie auf Topfield Produkte erstmal rein gar nichts. Da Topfield die Garantieleistungen offensichtlich anders handhabt als andere (Premium)Hersteller, sollte es doch möglich sein in Erfahrung zu bringen wie es gehandhabt wird.

Auch hier nochmal: Eine Aussage wie z.B. "dafür ist der Händler zuständig" bringt in diesem Zusammenhang nichts. Es geht hier nicht um die gesetzliche "Gewährleistung", sondern um Garantieleistungen! Garantieleistungen können, wie allgemein üblich, umfangreicher als die gesetzliche "Gewährleistung", aber eben auch durch div. Dinge beschränkt sein.
Umfangreicher = Z.B. 3 Jahre Garantie, z.B. Abholung von defekten Geräten, usw.
Beschränkt = Z.B. Garantie nur mit Originalrechnung, keine Garantie nach öffnen eines Gerätes, usw.

Gerade der letzte Punkt (öffnen eines Gerätes) ist doch immer wieder eine "Streitfrage". Sowohl was die gesetzliche "Gewährleistung" betrifft, als auch bei Garantieleistungen.
Bsp.: Man baut in seinen Receiver eine andere Festplatte ein. Irgendwann innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf hat der Receiver einen Defekt und der Händler weigert sich nun, mit Hinweis darauf das eine andere Festplatte eingebaut wurde, irgendwelche Gewährleistungsarbeiten durchzuführen. Dann kann man sich erstmal mit dem Händler rumstreiten inwiefern soetwas die gesetzliche "Gewährleistung" (ggf.) nicht betrifft. Es gibt aber durchaus Hersteller die einem Kunden erlauben eine Festplatte in den Receiver einzubauen und dadurch erlischt nicht die Garantie für den Receiver. In dem Fall gebe es also überhaupt keine Diskussionen mit dem Händler.

Nochmal: Wenn es eine Garantie für Topfield Produkte gibt, dann möchte ich schlicht und einfach wissen wie diese aussieht, sprich wie sind die Garantiebedinungen. So schwer kann das doch nicht sein, oder? :rolleyes:


Hinweis: Ich habe das Wort "Gewährleistung" immer in " " gesetzt, da es dieses Wort, wie ich vorher schon mal erläutert hatte, im BGB nicht gibt. Zumindest nicht in dem Zusammenhang um den es hier geht.

Gruß Jim

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#45

Beitrag von hotte050 » Mo 15. Mär 2010, 17:57

Hallo Jim,
eine Antwort auf die Frage wer ist Distributor oder zertifizierter Händler wirst Du nicht bekommen,ich habe es in anderen Postings versucht.
Für mich hier im Forum ist Gerti der Ansprechpartner für Topfield.
Er zieht sich aber ein Decke über den Kopf und sagt, mich kann keiner sehen ich bin nicht da.
Gruß Horst

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#46

Beitrag von macfan » Mo 15. Mär 2010, 18:18

Von wegen, siehe hier.

Gruß, Horst

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#47

Beitrag von wido » Mo 15. Mär 2010, 18:51

macfan hat geschrieben:Von wegen, siehe hier.

Gruß, Horst

Toll, unser Schrei nach einer Liste der zertifizierten Händler wurde doch noch erhört!
:hello:

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#48

Beitrag von hotte050 » Mo 15. Mär 2010, 19:39

macfan hat geschrieben:Von wegen, siehe hier.

Gruß, Horst


Danke Gerti,so habe ich mir das vorgestellt.
Gruß,Horst

teufel03
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#49

Beitrag von teufel03 » Di 23. Mär 2010, 20:39

hallo
für mich als absoluten laien war es eigentlich immer (dachte ich) klar:
ich kaufe ein produkt beim händler xy, habe ein problem, wende mich dann an händler xy, wie der das regelt ist mir wurscht innerhalb meiner garantieansprüche. sicher wird er sich dann wiederum an seinen großhänler oder wie hier genannt "ditributor" wenden und dieser an den hersteller 'PUNKT' und aus.
soweit erst mal 0-problemo aber was ist nach der garantie/gewärleistung, wie auch immer und wenn dann auch noch mein händler von der bildfläche verschwunden ist????? gut dann greife ich auf die freundliche hilfe von den hier überaus kompetenten "hobbyreparateuren" twilight oder gitarrenschlumpf zurück aber das ist für den privaten nutzer ok! was aber wenn ich die produkte gewerblich nutze und eine reparatur in anspruch nehmen muß? bitte nicht falsch verstehen an die akteure aus Ö + D, ihr macht das klasse hier ohne frage!!!! meine frage dazu was mache ich als gewerblicher kunde, der eine pension, hotel o.ä betreibt und mehrere produkte dieser marke im umlauf hat?

danke schon mal für die antwort!

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