Die Frage ist wer wen auf was verklagt.
Das der Vertrag nichtig ist, darauf würde ich wetten.
Ob aber ein Betrugsversuch nachzuweisen ist steht auf einem anderen Blatt.


TV-Junkie hat geschrieben:Da kennt ihr einen Arbeitskollegen von mir nicht, denn der würde euch allen Ernstes einen Kühlschrank für den Nordpol verkaufen
Und ihr nehmt den, mit Sicherheit.![]()







macfan hat geschrieben:Die Politik hat doch reagiert:
Im Alleingang verbietet Deutschland sogenannte Leerverkäufe.
Gruß, Horst