Hallo,
demletzt kam mir folgende Frage in den Sinn:
Zahlt die Versicherung überhaupt Schäden, die durch den Topf entstanden sind (Brand o.ä.), wenn ich ihn in irgend einer Weise modifiziert habe? ( hab' die Festplatte im externen Wechselrahmen, sonst eigentlich nichts).
Ist zwar bisher nie was passiert, aber fragen tu ich trotzdem mal...
Gruß
Tobi
Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?
AW: Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?
Tobi Boy hat geschrieben:Hallo,
demletzt kam mir folgende Frage in den Sinn:
Zahlt die Versicherung überhaupt Schäden, die durch den Topf entstanden sind (Brand o.ä.), wenn ich ihn in irgend einer Weise modifiziert habe? ( hab' die Festplatte im externen Wechselrahmen, sonst eigentlich nichts).
Ist zwar bisher nie was passiert, aber fragen tu ich trotzdem mal...
Gruß
Tobi
...ich denke, diese Frage solltest du eher einem Versicherungsfachmann stellen...
- nilssohn
- Recht-Schrei-Bär und Genitivpromoter
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- Registriert: Fr 19. Mai 2006, 15:23
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AW: Versicherungsschutz durch Umbauten am Receiver gefährdet?
Auch der Versicherungsfachmann kann die Frage nicht ohne weiteres beantworten. Das hängt nämlich zunächst von den Versicherungsbedingungen des Hausrat- oder Wohngebäude-Tarifs ab, im Speziellen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist oder nicht. Falls nicht, stellt sich die Frage, in welcher Weise das Gerät verändert wurde. Es ist sicher unterschiedlich zu bewerten, ob eine Festplatte fachgerecht ausgetauscht wurde oder ob z.B. hitzeentwickelnde Teile zum Zweck der Geräuschdämmung mit einem leicht brennbaren Material beklebt wurden, das außerdem noch von stromführenden Kabeln berührt wird.
Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist ein juristischer und damit interpretationsgeeignet, daher landen solche Fälle öfter mal vor Gericht. Ganz allgemein meine ich: Wer Sorgfalt walten lässt bei dem, was er tut, sollte auch im Schadenfall wenig zu befürchten haben.
Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist ein juristischer und damit interpretationsgeeignet, daher landen solche Fälle öfter mal vor Gericht. Ganz allgemein meine ich: Wer Sorgfalt walten lässt bei dem, was er tut, sollte auch im Schadenfall wenig zu befürchten haben.
"Was ist die Natur des Universums?" "Das Universum ist eine sphäroide Region mit einem Durchmesser von 705 Metern." (TNG, Das Experiment)