TF5000PVR reagiert nicht mehr (auf Fernbedienung)

Bugs & Fehler zum TF5x00PVR/Masterpiece
The Crusher
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#21

Beitrag von The Crusher » Fr 9. Feb 2007, 14:05

[quote=""Twilight""] :patsch: manchmal kommen einen wirklich zweifel warum man das alles hier macht :patsch:

twilight[/quote]

Verstehe ehrlich gesagt nicht was Du willst!! DU hast doch gefragt, ob die Tasten am Frontpanel noch reagieren würden! Und das taten sie ja nun mal auch nicht mehr, also wird es wohl kaum nur an der Diode gelegen haben ... :X

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#22

Beitrag von Twilight » Fr 9. Feb 2007, 14:37

ok.....dann hast du gewonnen :thinker: :D

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#23

Beitrag von Mandelatz » Fr 9. Feb 2007, 15:30

[quote=""Sigittarius-E""]Ich vermute aber auch daß du einem Irrtum aufsitzt. :wink:

Hier geht es doch um Garantie. ... [/quote]

Hm, nicht unbedingt: Die Garantie mag ja eingeschränkt worden sein wie auch immer der Hersteller oder Händler es wollen. Garantien gibt im Regelfall ohnehin nur der Hersteller.

Der Weg zum Hersteller führt aber in den allermeisten Fällen nur über den Händler und nicht direkt über die nationale Niederlassung; so auch bei Topfield. Die Gewährleistung hingegen müsste der Händler aber in jedem Falle (selber) geben.

Aber dafür möchte er aber auch nur in den seltensten Fällen gerade stehen (ist ja schliesslich der gleiche unbezahlte Aufwand für die Abwicklung wie bei der Garantie: Kundengespräch, Karton einpacken, Rapport schreiben, Gerät versenden, Porto zahlen etc.). Und dafür gibt ihm (auch) die neue Rechtslage die passende Hintertüre der Beweislastumkehr.

Kurzgefasst: Wenn der Händler nicht will, so sind Garantie und Gewährleistung meist ziemlich gleichwertig: Ohne Wert.


Gruss
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#24

Beitrag von Sigittarius-E » Fr 9. Feb 2007, 15:44

[quote=""Mandelatz""]Hm, nicht unbedingt: Die Garantie mag ja eingeschränkt worden sein wie auch immer der Hersteller oder Händler es wollen. Garantien gibt im Regelfall ohnehin nur der Hersteller.
[/quote]

Wie gesagt, Garantie ist ja eine freiwillige Leistung der Hersteller. Was meinst du mit "eingeschränkt worden"? :thinker:
Der Weg zum Hersteller führt aber in den allermeisten Fällen nur über den Händler und nicht direkt über die nationale Niederlassung; so auch bei Topfield. Die Gewährleistung hingegen müsste der Händler aber in jedem Falle (selber) geben.

Trifft meist so zu - je nach Hersteller ob man auch direkt Geräte zum Hersteller zur Reparatur schicken/vorbeibringen kann

Aber dafür möchte er aber auch nur in den seltensten Fällen gerade stehen (ist ja schliesslich der gleiche unbezahlte Aufwand für die Abwicklung wie bei der Garantie: Kundengespräch, Karton einpacken, Rapport schreiben, Gerät versenden, Porto zahlen etc.).
Zum Einen verständlich, zum Anderen: Was unterscheidet dann einen Händler noch vom meist billigeren Onlineshop, wenn nicht der Service. Die sofortige Verfügbarkeit?

Und dafür gibt ihm (auch) die neue Rechtslage die passende Hintertüre der Beweislastumkehr.
Kurzgefasst: Wenn der Händler nicht will, so sind Garantie und Gewährleistung meist ziemlich gleichwertig: Ohne Wert.

Wie gesagt: Ein großer Unterschied ist, daß Gewährleistung nur Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bestehen, behandelt.

Da meist mind. 1 Jahr Garantie auf Geräte gegeben wird und Gerantie auch meist Mängel, die beim Betrieb des Geräts entstehen abdeckt, ist die Gewährleistung in (diesem Beispiel mit 1 Jahr Garantie) in den ersten 12 Monaten eigentlich nebensächlich. Und vom 13.-24. Monat der Gewährleistung mußt du erst mal beweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Also meist aussichtslos bzw. keine Sache (wie in diesem Thread), die die Gewährleistung abdeckt (da ja die FB mind. einige Monate korrekt funktioniert hat.)
Grüsse
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#25

Beitrag von Mandelatz » Fr 9. Feb 2007, 16:51

[quote=""Sigittarius-E""]Wie gesagt, Garantie ist ja eine freiwillige Leistung der Hersteller. Was meinst du mit "eingeschränkt worden"? :thinker:

[/quote]


An Bedingungen geknüpft: Z. B. "Öffnungsverbot" des Gerätes.

Das hat mal bei uns an der Uni damals ein Händler versucht, der die HD mit Kreppband festgeklebt hat (man staune!, der hatte wohl keine der damals noch seltenen US-Gewindeschrauben).

Die rumpelte bei Transport des PCs natürlich in- und her; das sah man dann beim Öffnen. Und daraufhin wollte der Händler die Garantie/Gewährleistung ablehnen (von wegen Öffnen etc.). Das sah unser Institutsdirektor halt anders und übergab den Fall dem Hochschuljuristen :D

Aber die meisten von uns haben keinen Gratis-Juristen in der Familie.


[quote=""Sigittarius-E""] Zum Einen verständlich, zum Anderen: Was unterscheidet dann einen Händler noch vom meist billigeren Onlineshop, wenn nicht der Service?
[/quote]

Nichts. Leider. Aber vor dem Gesetz auch nichts. :D



[quote=""Sigittarius-E""]
Wie gesagt: Ein großer Unterschied ist, daß Gewährleistung nur Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bestehen, behandelt.

Da meist mind. 1 Jahr Garantie auf Geräte gegeben wird und Gerantie auch meist Mängel, die beim Betrieb des Geräts entstehen abdeckt, ist die Gewährleistung in (diesem Beispiel mit 1 Jahr Garantie) in den ersten 12 Monaten eigentlich nebensächlich. Und vom 13.-24. Monat der Gewährleistung mußt du erst mal beweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Also meist aussichtslos bzw. keine Sache (wie in diesem Thread), die die Gewährleistung abdeckt (da ja die FB mind. einige Monate korrekt funktioniert hat.)
[/quote]

Hm, das stimmt zumindest für D und CH nicht mit meinem Kenntnisstand überein. Die Gewährleistung gilt in D zwei Jahre, in CH 1 Jahr. Sie deckt alle Mängel (ausgenommen dem artbedingten Verschleiss) des Produktes ab.

Nach 6 Monaten gilt in D allerdings die Beweislastumkehr: Der meist aussichtlose Nachweis, das der Mangel schon von Anbeginn "drinne war".

Die Rechtsprechung geht allerdings dahin, dass der Händler zuerst auf die Garantieleistungen des Herstellers verweisen darf - wenn der Hersteller diese auch tatsächlich im Heimatlande des Händelers (kostenfrei) erbringt.

Erst danach muss er die Gewährleistung erbringen. Dafür wiederum kann er sich im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeiten ja seinerseits an den Hersteller wenden, denn der muss ihm ja auch die (unter Kaufleuten eingeschränkte) Gewährleistung erbringen.

Der Aufwand des Einpackens, Rapport schreibens, des Versandes etc. bleibt allerdings dann wieder an ihm hängen als Teil seines Geschäftrisikos. Dafür hat er im übrigen ja auch die Handelsspanne.
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#26

Beitrag von Harvey » Mo 12. Feb 2007, 10:11

[quote=""The Crusher""]So, Thema hat sich erledigt. Habe bei Topfield ein neues Frontpanel für 60,- einbauen lassen, jetzt klappt wieder alles.[/quote]
In dem Fall hätte ich das Upgradekit für 99€ (ggf. +Einbau für Doppellinkshänder) genommen.
Gruss
Harvey

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