Erdnussnase hat geschrieben:Ich hasse diesen Sch.
( Im Spiegel gibt es einen Artikel über den Sinn des Zensus in Sachen Glauben. )
Ich auch. Darum war mein erster Gedanke: Die können mich mal.
Ich geb zu, dass ich erst durch (zufällig gelesene) Artikel in unserem örtlichen Mitteilungsblatt von der Sache erfuhr, andere Ankündigungen hab ich wohl verpennt.
Aber egal: ich hab gelesen, dass nur 10 % befragt werden, und dass diese dann aber zur Auskunft verpflichtet sind. Wer sich weigert muss mit einem Bußgeld rechnen.
Da wusste ich aber noch nichts davon, dass es einen sep. Gebäude-/Wohnungsfragebogen gibt. Ich nehme an, dass den automatisch alle Eigentümer bekommen (also nicht nur 10%).
Als ich das Ding gestern erhielt (einen Tag nach dem Stichtag

Nachdem ich die Sache dann online ausgefüllt hab ging ich davon aus, dass mir da bei meiner Bedarfs-Meldung automatisch ein zweites Formular angezeigt wird. (Bei den anderen Antworten ist's ja auch so, dass nur die weiteren Fragen angezeigt werden, die zu den vorherigen Antworten passen, unzutreffende werden gleich ausgeschlossen bzw. weggelassen.)
Aber das wäre zu einfach. Man muss sich da mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. Der zugehörige Link brachte mich aber nicht weiter, weshalb ich den Bedarf über die Kontaktseite meldete.
Ich bin überzeugt, dass ich einen weiteren Bogen per Post erhalten werde.
Ich muss das Porto zwar nicht zahlen, aber wenn ich mir überlege, wieviele Personen sowas zusätzlich anfordern müssen, und das eigentlich ebenfalls online erledigen; das treibt die Portokosten für die ganze Zählung sicher (völlig unnötig!) nach oben.
Ich nehme an, dass solche Bogen immer dann angefordert werden müssen, wenn auf einem einzigen Grundstück zwei (oder mehr) Wohngebäude bestehen. Wenn die Gebäude auf versch. Grundstücken stehen wird der Bogen wohl automatisch zugestellt.
alex hat geschrieben:Wie sieht das im Zweifelsfall mit einem Nachweis aus? Muss man das per Einschreiben schicken? Oder wie weist man nach, dass der Umschlag von der Post verbummelt wurde?
Ich nehme an, dass du dann eben einen neuen Bogen zum nachträglichen Ausfüllen erhältst.
Wenn die deine Antwort nicht erhalten heißt das ja nicht automatisch, dass du dich geweigert hast.
