Gerichtsverhandlung um Time-Shifting Patent durch TIVO?

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imax-freak
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Gerichtsverhandlung um Time-Shifting Patent durch TIVO?

#1

Beitrag von imax-freak » So 2. Dez 2007, 12:17

www.satundkabel.de hat geschrieben: von Freitag, 30. November 2007, 19:52 Uhr

(pk) Im Streit mit dem Satelliten-Pay-TV-Anbieter Echostar (Dish Network) hat der als Erfinder moderner Festplatten-Rekorder geltende Anbieter TiVo seine juristische Position verbessert.

Nach einer Mitteilung des Herstellers am Donnerstagabend (Ortszeit) bestätigte das US-Patent- und Markenamt das Schutzbedürfnis einer technischen Funktion mit dem Namen "Time Warping". Diese umschreibt die hinlänglich bekannte Funktion, digitale Aufnahmen per Pausentaste zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. In Deutschland hat sich der Begriff "Time-Shifting" durchgesetzt. TiVo hatte sich das Patent mit der Nummer 6.233.389 im Mai 2001 eintragen lassen.

Das Unternehmen hatte im vergangenen Jahr vor einem texanischen Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Geräte von Echostar bei Kunden innerhalb von 30 Tagen abgeschaltet und die Produktion von Festplatten-Receivern sofort eingestellt werden müsse. Das Urteil wurde zunächst ausgesetzt, um zu klären, ob das fragliche Patent durchsetzbar ist (SAT+KABEL berichtete). Echostar bietet für die Kunden seines Pay-Services Dish Network eigene Receiver an. Der Anbieter zeigte sich von der neuen Entwicklung "tief enttäuscht" und kündigte in einer Mitteilung an, sich von dem juristischen Rückschlag nicht beirren zu lassen. Man habe das Patent nicht verletzt, hieß es. Die Geräte des Bezahlsenders wurden im Zuge der Streitigkeiten modifiziert, um Patentproblemen aus dem Weg zu gehen.

TiVo ist nach eigenen Angaben im Besitz von 87 Patenten, über 100 warten noch auf eine Eintragung. Das Unternehmen ist noch immer defizitär, kämpft mit sinkenden Abonnentenzahlen seines intelligenten EPGs, der eigentlichen Einnahmequelle (SAT+KABEL berichtete).

Gilt deren Patent nur für die USA oder Weltweit? :thinker:
Gruß
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#2

Beitrag von macfan » So 2. Dez 2007, 14:16

In der Tat, das könnte Ärger geben! :(

Gruß, Horst

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Skimble
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AW: Gerichtsverhandlung um Time-Shifting Patent durch TIVO?

#3

Beitrag von Skimble » So 2. Dez 2007, 14:22

Klingt nach SCO, wenns nicht mehr so läuft wie es soll, werden Trivialpatente aus der Schublade gezogen und geklagt was das Zeug hält.

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#4

Beitrag von mvordeme » So 2. Dez 2007, 15:36

Da man sich in USA jeden Blödsinn patentieren lassen kann - etwa die Art und Weise, sich die Schuhe zu binden - kommt da potenziell sowieso eine Menge Ärger auf uns zu. Solange sich aber niemand hinreißen lässt, zu zahlen, erledigen sich diese Dinge im Laufe der Zeit hoffentlich von alleine.

Keine Softwarepatente
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#5

Beitrag von hagge » Mo 3. Dez 2007, 12:24

Was ich hier nicht ganz verstehe: Das oberste Gericht in den USA hatte doch kürzlich entschieden, dass ein Patent eine gewisse Mindesthöhe an Neuigkeit/Idee haben muss, so dass es ein Fachmann aus der entsprechenden Branche nicht als gängige Praxis bezeichnen kann.

Die Tatsache, einen Datenstrom vorne zu speichern und hinten wieder auszulesen, ist aber ein ganz trivialer Vorgang, der in der Informatik als FIFO oder Queue bezeichnet wird. Dass das nun auf einer Settop-Box mit Filmdaten stattfindet, ist doch nur die Übertragung eines theoretisch schon lang bekannten Sachverhalts auf ein technisches Gerät. Dieser Schritt kann aber nicht patentierbar sein, da sonst jede Umsetzung eines altbekannten mathematischen Rechenverfahrens oder Algorithmus auf einem PC patentierbar sein würde. Das ist aber definitiv nicht der Fall.

Stellt sich also die Frage, wo hier die technische Neuigkeit im "Time-Warping"-Verfahren liegt, so dass das Patent Bestand haben kann.

Gruß,

Hagge

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#6

Beitrag von mvordeme » Mo 3. Dez 2007, 12:44

FastSkip verletzt ja auch ein Patent, obwohl es nur ein binäres Sprungverfahren auf einem Filmdatenstrom implementiert, und das sogar in Deutschland.

Grüße,
-- mvordeme
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#7

Beitrag von hagge » Mo 3. Dez 2007, 15:06

[quote=""mvordeme""]FastSkip verletzt ja auch ein Patent, obwohl es nur ein binäres Sprungverfahren auf einem Filmdatenstrom implementiert, und das sogar in Deutschland.[/quote]
Also in Deutschland würde ich es ja glatt mal auf einen Prozess ankommen lassen. Denn da sind offiziell gar keine Software-Patente erlaubt. Und das wissen auch die Patenthalter und halten sich deshalb mit Klagen vornehm zurück.

Was anderes ist, wenn das europäische Patentgericht in der Form wie momentan geplant etabliert wird. Dann kann es sein, dass die illegal praktizierte Patentvergabe des europäischen Patentamts im Nachhinein legalisiert wird, weil damit die gleichen Leute, die die Patente erteilt haben, künftig zum Richter werden. Denn dass die ihre eigenen Patente als illegal erklären, erscheint mir als sehr unwahrscheinlich.

Darum: Stoppt ein europäisches Patentgericht, bei dem die Richter aus der Riege der Patentämter kommen! Nur ein Patentgericht, das aus unabhängigen Richtern besteht, kann funktionieren.

Gruß,

Hagge

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