Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
- Lightning Man
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Sollte eigentlich heißen: Die Drei haben die Tage vorher schon getestet was nicht richtig funktioniert und wollten sich nur noch mal die zusätzlichen Probleme zeigen lassen die uns aufgefallen sind.
- Twilight
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AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
[quote=""mule""]Na, da kann man die Koreaner ja nur beglückwünschen, das sie die Fehler schon kannten. Hätte man einfach mal ein paar Aufnahmen getestet, dann hätte man die Fehler gar auch noch vor der Auslieferung beseitigen können. Sorry[/quote]
sorry, aber dir kann man es echt nicht recht machen....gleich mal alles so hingedreht wie es dir passt und einen entsprechenden komentar abgegeben
ganz dooolllll
ich würde es eher für positiv empfinden das die leute von korea hier vorort sind um sich alles zeigen zu lassen und alles aus erster hand zu erfahren.
das verkürzt die zeit für einen gute firmware erheblich und das ergebnis wird umso besser sein
twilight
sorry, aber dir kann man es echt nicht recht machen....gleich mal alles so hingedreht wie es dir passt und einen entsprechenden komentar abgegeben

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ich würde es eher für positiv empfinden das die leute von korea hier vorort sind um sich alles zeigen zu lassen und alles aus erster hand zu erfahren.
das verkürzt die zeit für einen gute firmware erheblich und das ergebnis wird umso besser sein

twilight
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- Gegen Dummheit kämpfen
Götter selbst vergebens - Beiträge: 255
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AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
[quote=""hooomie""]@Lightning Man
das ist mal eine sehr positive aussage!
habe meinen 7700 gestern von meinem Topf-Händler bekommen und mit ihm vereinbart, das wenn nach der 3. Firmware keine Besserung eintritt ich mein Geld und er sein Gerät wiederbekommt. Das ist im jedenfall eine faire lösung. somit kann ich schon ein wenig rumspielen ohne dabei ein risiko zu tragen.[/quote]
Hoffentlich hast du das auch schriftlich ???!!!
ops:
das ist mal eine sehr positive aussage!
habe meinen 7700 gestern von meinem Topf-Händler bekommen und mit ihm vereinbart, das wenn nach der 3. Firmware keine Besserung eintritt ich mein Geld und er sein Gerät wiederbekommt. Das ist im jedenfall eine faire lösung. somit kann ich schon ein wenig rumspielen ohne dabei ein risiko zu tragen.[/quote]
Hoffentlich hast du das auch schriftlich ???!!!

cu Boardie
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- Gegen Dummheit kämpfen
Götter selbst vergebens - Beiträge: 255
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@Lightning Man,
neben dem ganzen Genöle, und all dem was hier sonst nicht hin gehörte, ist das mal ne positive Nachricht.
neben dem ganzen Genöle, und all dem was hier sonst nicht hin gehörte, ist das mal ne positive Nachricht.

cu Boardie
AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
kenne den laden schon aus mein kindertagen, da brauch ich nichts schriftlich.
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- Topfmeister
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AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
Braucht man sowieso nicht - der Händler haftet im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtungen für alle Fehler, die bei der Übergabe der Ware vorhanden waren, und innerhalb der ersten 6 Monate der 2-jährigen Frist muss der Kunde nicht einmal beweisen, dass ein Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. 

- hagge
- Jung-Guru
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AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
[quote=""mule""]Oh Gott, jetzt räumt man dem Hersteller sogar schon ein dreifaches Nachbesserungsrecht ein.[/quote]
Sorry, aber hier muss ich mich einklinken. Denn dies ist nichts neues, sondern absolut der Normalfall. Wenn man ein Gerät kauft und man ist nicht zufrieden damit, weil es nicht den angegebenen Funktionsumfang oder einen Defekt hat, dann kann man so ein Gerät nicht einfach zurückgeben, sondern man muss dem Hersteller bis zu dreimal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst dann ist man zum Wandel berechtigt.
Etwas anderes ist es, wenn man ein Gerät im Internet oder sonstwo bestellt hat. Dann gilt das Fernabsatzgesetz und dieses erlaubt ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Diese Regel gilt aber *nicht* wenn man das Gerät selbst in einem Laden gekauft hat.
Also lasst bitte mal die Kirche im Dorf! Wenn ein Laden/Händler so ein Gerät trotzdem direkt ohne Nachbesserung zurücknimmt, dann ist das nichts anderes als Kulanz. Er muss es nämlich nicht.
Gruß,
Hagge
Sorry, aber hier muss ich mich einklinken. Denn dies ist nichts neues, sondern absolut der Normalfall. Wenn man ein Gerät kauft und man ist nicht zufrieden damit, weil es nicht den angegebenen Funktionsumfang oder einen Defekt hat, dann kann man so ein Gerät nicht einfach zurückgeben, sondern man muss dem Hersteller bis zu dreimal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst dann ist man zum Wandel berechtigt.
Etwas anderes ist es, wenn man ein Gerät im Internet oder sonstwo bestellt hat. Dann gilt das Fernabsatzgesetz und dieses erlaubt ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Diese Regel gilt aber *nicht* wenn man das Gerät selbst in einem Laden gekauft hat.
Also lasst bitte mal die Kirche im Dorf! Wenn ein Laden/Händler so ein Gerät trotzdem direkt ohne Nachbesserung zurücknimmt, dann ist das nichts anderes als Kulanz. Er muss es nämlich nicht.
Gruß,
Hagge
- Mandelatz
- Topfmeister
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[quote=""hagge""]Wenn man ein Gerät kauft und man ist nicht zufrieden damit, weil es nicht den angegebenen Funktionsumfang oder einen Defekt hat, dann kann man so ein Gerät nicht einfach zurückgeben, sondern man muss dem Hersteller bis zu dreimal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst dann ist man zum Wandel berechtigt.
...
Gruß,
Hagge[/quote]
Hallo zusamen,
davon steht rein gar nichts im BGB (DE) oder OR (CH). Eine bis zu dreimalige Nachbesserung ist lediglich Gewohnheitsrecht und kein zugesicherter Rechtsanspruch des Verkäufers. Im Regelfall wird dies jedoch akzeptiert, da man als Kunde ja an einer einwandfreien Sache interessiert ist - sonst hätte man diese ja nicht erworben.
Dazu gelten übrigens die Grundsätze von "Treu und Glauben": Ich darf darauf vertrauen, dass der Verkäufer einer Sache mir eine einwandfreie Sache ohne Mängel verkauft - wenn der Händler etwaige Mängel bereits kennt und mich nicht darauf hinweist, handelt er unredlich und verstösst gegen diese Rechtsgrundsätze. Dann reduziet sich sein Anspruch auf Nachbesserung erheblich.
Der Nachweis der Kenntnisse über die Mängel ist natürlich schwierig bis unmöglich - aber man kann ihn ja vorher fragen
.
Gruss
KM
...
Gruß,
Hagge[/quote]
Hallo zusamen,
davon steht rein gar nichts im BGB (DE) oder OR (CH). Eine bis zu dreimalige Nachbesserung ist lediglich Gewohnheitsrecht und kein zugesicherter Rechtsanspruch des Verkäufers. Im Regelfall wird dies jedoch akzeptiert, da man als Kunde ja an einer einwandfreien Sache interessiert ist - sonst hätte man diese ja nicht erworben.
Dazu gelten übrigens die Grundsätze von "Treu und Glauben": Ich darf darauf vertrauen, dass der Verkäufer einer Sache mir eine einwandfreie Sache ohne Mängel verkauft - wenn der Händler etwaige Mängel bereits kennt und mich nicht darauf hinweist, handelt er unredlich und verstösst gegen diese Rechtsgrundsätze. Dann reduziet sich sein Anspruch auf Nachbesserung erheblich.
Der Nachweis der Kenntnisse über die Mängel ist natürlich schwierig bis unmöglich - aber man kann ihn ja vorher fragen

Gruss
KM
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@hagge
@Mandelatz
Die Nachbesserung ist sehr wohl gesetzlich geregelt und zwar im § 440 Satz 2 BGB. Dort steht geschrieben das eine Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als gescheitert angesehen wird. Danach besteht sofortiges Recht auf Wandlung.
Zudem muss ich als Käufer gar nicht erst eine Nachbesserung akzeptieren. Der Käufer hat nämlich die freie Wahl statt dessen auch eine Ersatzlieferung zu fordern. Dies kann der Verkäufer nur verhindern indem er dem einen oder anderen Fall (Umtausch oder Nachbesserung) Unverhältnissmäßigkeit attestiert. Dann entscheidet der Verkäufer. Der Verkäufer kann auch beide Varianten als unverhältnismßig deklarieren. In diesem Fall hat der Kunde das sofortige Recht auf Wandlung.
Für die Unverhältnismäßigkeitwerden der Wert der Sache und die Bedeutung des Mangels miteinbezogen.
Zudem trägt der Verkäufer (egal ob im Einzelhandel oder Versand) alle auftretenden Kosten einer Nachbesserung, also auch Transport- und Wegegeld.
Gruß
Micha
@Mandelatz
Die Nachbesserung ist sehr wohl gesetzlich geregelt und zwar im § 440 Satz 2 BGB. Dort steht geschrieben das eine Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als gescheitert angesehen wird. Danach besteht sofortiges Recht auf Wandlung.
Zudem muss ich als Käufer gar nicht erst eine Nachbesserung akzeptieren. Der Käufer hat nämlich die freie Wahl statt dessen auch eine Ersatzlieferung zu fordern. Dies kann der Verkäufer nur verhindern indem er dem einen oder anderen Fall (Umtausch oder Nachbesserung) Unverhältnissmäßigkeit attestiert. Dann entscheidet der Verkäufer. Der Verkäufer kann auch beide Varianten als unverhältnismßig deklarieren. In diesem Fall hat der Kunde das sofortige Recht auf Wandlung.
Für die Unverhältnismäßigkeitwerden der Wert der Sache und die Bedeutung des Mangels miteinbezogen.
Zudem trägt der Verkäufer (egal ob im Einzelhandel oder Versand) alle auftretenden Kosten einer Nachbesserung, also auch Transport- und Wegegeld.
Gruß
Micha
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- hagge
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[quote=""mmfs001""]Zudem muss ich als Käufer gar nicht erst eine Nachbesserung akzeptieren. Der Käufer hat nämlich die freie Wahl statt dessen auch eine Ersatzlieferung zu fordern.[/quote]
Das macht natürlich nur Sinn, wenn das erste Gerät stark beschädigt oder sonstwie defekt ist. Bei einer mangelnden Software wird auch die Ersatzlieferung (vorerst) nicht besser sein. Oder kann man dabei auf ein anderes Modell wechseln?
Gruß,
Hagge
Das macht natürlich nur Sinn, wenn das erste Gerät stark beschädigt oder sonstwie defekt ist. Bei einer mangelnden Software wird auch die Ersatzlieferung (vorerst) nicht besser sein. Oder kann man dabei auf ein anderes Modell wechseln?
Gruß,
Hagge
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- Vielantworter
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[quote=""hagge""]Das macht natürlich nur Sinn, wenn das erste Gerät stark beschädigt oder sonstwie defekt ist. Bei einer mangelnden Software wird auch die Ersatzlieferung (vorerst) nicht besser sein. Oder kann man dabei auf ein anderes Modell wechseln?[/quote]
Nein das natürlich nicht. Ich hatte das jetzt auch nicht auf den Topf bezogen, ich wollte nur die generelle rechtliche Situation kurz schildern, weil ich mich erst kürzlich damit befasst hatte.
Gruß
Micha
Nein das natürlich nicht. Ich hatte das jetzt auch nicht auf den Topf bezogen, ich wollte nur die generelle rechtliche Situation kurz schildern, weil ich mich erst kürzlich damit befasst hatte.
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- B4B
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AW: Neue Firmware für Vertriebspartner verfügbar!!
Ich bin kein Admin/Mod. 
Bitte kommt mal wieder zu Thema des Threads zurück, das ist ja mehr als OT.

Bitte kommt mal wieder zu Thema des Threads zurück, das ist ja mehr als OT.

Zuletzt geändert von B4B am Fr 16. Nov 2007, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss
B4B
TF 5500 FW v. Januar 2007 mit (H).S.T.U.F.M.N.Wf._aXeL, TF 5000MP FW v.21. August 2007 mit (H).S.T.U.F.M.N._aXeL/ TF 5500 mit regelbaren Lüfter u. zusätzlichen digitalen Koax (WBT NG) u. Netzschalter TF 5000MP Lüfter nicht regelbar,zusätzl.digit. Koax (WBT NG), beide Receiver HDD Samsung SP2514N / Monoblock Quad Inverto (Hotbird, Astra), 85cm Schüssel, Samsung 55" Curved LED TV UE55H8090SV
B4B


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- Topfmeister
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[quote=""hagge""]Das macht natürlich nur Sinn, wenn das erste Gerät stark beschädigt oder sonstwie defekt ist. Bei einer mangelnden Software wird auch die Ersatzlieferung (vorerst) nicht besser sein.[/quote]
Richtig, und weil das so ist, kann man alternativ natürlich auch gleich sein Geld zurückfordern.
Richtig, und weil das so ist, kann man alternativ natürlich auch gleich sein Geld zurückfordern.
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- Vielantworter
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[quote=""srumb""]
Ich dachte wirklich, das ist hier ein Fach-Forum und kein Biertisch-Forum[/quote]
Dann bist Du wohl noch nicht lange dabei. Die letzten 4 Jahre die ich hier war, war das unter anderem auch immer ein Biertisch-Forum und das ist auch gut so. Wenn es zu einem Thema nichts mehr zu sagen gibt, dann wird hier des Öfteren ins Off-Topic abgedriftet, dass wirst Du noch manches Mal feststellen müssen.
Gruß
Micha
Ich dachte wirklich, das ist hier ein Fach-Forum und kein Biertisch-Forum[/quote]
Dann bist Du wohl noch nicht lange dabei. Die letzten 4 Jahre die ich hier war, war das unter anderem auch immer ein Biertisch-Forum und das ist auch gut so. Wenn es zu einem Thema nichts mehr zu sagen gibt, dann wird hier des Öfteren ins Off-Topic abgedriftet, dass wirst Du noch manches Mal feststellen müssen.
Gruß
Micha
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Immerhin ist es OT auf hohem Niveau und dazu zumindest noch von allgemeinem Interesse.
Gruss
KM
P.S.: Ich habe zumindest meine leicht angestaubten BGB Kenntnisse erweitern können (meinen Dank an mmfs001)
:
Gruss
KM
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Inventor of Thermoguard
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