Topfield innerhalb 14 Tage zurück, Geld nur teilweise erstattet bekommen.

Plaudern über TAPs und Receiver, nach Lust und Laune - im Café.
joschijoschi
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Topfield innerhalb 14 Tage zurück, Geld nur teilweise erstattet bekommen.

#1

Beitrag von joschijoschi » Mo 21. Jan 2008, 17:57

Ich hatte mir zuerst einen 4000pvr bei eg-sat bestellt, dann aber entschieden doch (bei dem gleichen laden) den 5500 PVR zu nehmen und hatte den 4000er laut Fernabsatzgesetz zurückgeschickt.
Vorher wurde mir noch telefonisch gesagt, dass nur wenn Gebrauchsspuren wie Kratzer dran sind, oder die Bedienungsanleitung beschriftet ist, Geld abgezogen wird. Ich habe mich dann extra erkundigt, ob es in Ordnung war, dass ich die Displayschutzfolie abgezogen hatte, zwecks Empfang, und in der Anleitung Bedienungsanleitung geblättert hatte.
Man sagte mir, sowas wäre natürlich kein Problem.

Als ich das Gerät zurückgeschickt hatte, war es wirklich frei von jeglichen Kratzern, sogar die Fernbedienung habe ich vom neuen 5500er beigelegt, die war ja noch eingeschweißt. Die Bedienungsanleitung wurde schon durchgeblättert, das sieht man natürlich, dass die nicht direkt aus der Druckerpresse kommt.

Dennoch hat man mir 30 Euro abgezogen.

Auf der HP von eg-sat steht sogar, dass man es in dem Zustand zurückschicken kann, wie es beim Anschauen im Laden auch der Fall wäre....

Ich bin echt verwundert, zumal die eigentlich immer recht nett waren am Telefon und ich dort auch schon viel gekauft habe.

Ist das in dem Fall rechtens, 30 Euro (ca. 10 %) abzuziehen, weil die Displayschutzfolie fehlt und die Anleitung gelesen wurde?

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#2

Beitrag von Elle4u » Mo 21. Jan 2008, 18:04

[quote=""joschijoschi""]Ist das in dem Fall rechtens, 30 Euro (ca. 10 %) abzuziehen, weil die Displayschutzfolie fehlt und die Anleitung gelesen wurde?[/quote]

Ich denke schon.

Die Diskussion gab es die Tage auch bei einem Kollegen, welcher ne PS3 gekauft hatte (im Laden).
Gruß,
Elle4u

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#3

Beitrag von joschijoschi » Mo 21. Jan 2008, 18:35

Die Frage ist, ob das Durchblättern einer Bedienungsanleitung und das Abziehen einer Displayschutzfolie eine "Verschlechterung" der Sache ist.

In jedem Fall wundert mich die enge Auslegung seitens des Ladens, da würde ich doch an deren Stelle ein bisschen differenzieren, wie viel kauft der Kunde bei uns, kam schon mal was zurück.

Wir haben bei denen schon 3 Festplattenreceiver, einen Mulitschalter, LNB, Multifeedhalter, Umschalter... im Lauf der Jahre gekauft..., der 4000er war das erste mal, dass ich was zurückgeschickt hab, und gleich das teurere dort wieder gekauft....

Nun ja, vielleicht lässt er mit sich reden...
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#4

Beitrag von Ralfii » Mo 21. Jan 2008, 18:54

Bei den teilweise schon günstigen Internetangeboten wird halt versucht, bei solchen aktoen etwas geld rauszuschinden.

Wenn der Kunde dann mit Anwalt und Co kommt, wirds sicher rausgerückt.

ich denke, damit muss man leben, oder eben knallhart das "einfordern"

durch die rückgabe, usw, entstehen ja auch kosten, die der verkäufer nicht haben will, deshalb verlangt er abzug.

er verkauft den Rec. sicher wieder, auch ohne Folie und mit der Anleitung....

ich habe mal ein Notebook beim cyberport.de gekauft, da war aussen ein hineiskleber drauf nach dem motto "nur auspaken und probieren, wenn man es auch wirklich haben will....bei einer rücksendung mit überprüfung des betriebssystems auf installlierte programme wäre eine bearbeitungsgebür fällig...."
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#5

Beitrag von joschijoschi » Mo 21. Jan 2008, 19:13

Mir gehts eigentlich weniger um die 30 Euro. Ich hab bei dem Laden total gerne eingekauft, die sind sehr kompetend, immer telefonisch erreichbar, nett und nehmen sich Zeit am Telefon.
Es ärgert mich einfach, weil ich jetzt einfach nicht mehr guten Gewissen dort kaufen kann, es hat so einen Beigeschmack. Ich hoffe, es regelt sich noch...
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#6

Beitrag von chauvi » Mo 21. Jan 2008, 20:29

Fernabsatzgesetz hin oder her. Versetzt Euch doch mal in die Rolle des Händlers. Der muß das zurückgeschickte Teil wieder als neu verkaufen: Ohne Displayfolie und mit geöffnetem Zubehör. Oder anders gefragt: Würdest Du so ein Gerät als Neugerät in Empfang nehmen ohne zu reklamieren? Nein? Dann halte ich den Abzug für gerechtfertigt...

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#7

Beitrag von DerChef » Mo 21. Jan 2008, 21:11

sorry aber der letzte Post ist am Thema vorbei: der Händler muss das Gerät zurücknehmen, das ist eben das Risiko des Fernabsatzes, dafür spart er sich teuere Ladenmieten oder Ähnliches.

Nur das Abziehen der Displayfolie berechtigt den Händler jedenfalls nicht, einen Abschlag vorzunehmen.

Vorschlag: setze ihm eine Frist von 14 Tagen innerhalb er den Betrag zurückerstatten soll, ansonsten erkläre ihm, dass du deine Ansprüche zwangsweise, ggf. mit gerichtlicher Hilfe gegen ihn durchsetzen wirst. Dadurch kommen weitere Kosten auf ihn zu.

Wenn er es nicht macht such dir nen Anwalt, aber sei ihm nicht böse, wenn er über den Auftrag nicht begeistert ist. Da legt der arme Anwalt Geld drauf...
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#8

Beitrag von srupprecht » Mo 21. Jan 2008, 22:12

[quote=""chauvi""]Versetzt Euch doch mal in die Rolle des Händlers. Der muß das zurückgeschickte Teil wieder als neu verkaufen:[/quote]

Das will ich nicht hoffen, daß er das macht. Die Ware ist noch höchstens neuwertig aber keinesfalls mehr neu und darf als solches auch nicht mehr verkauft werden.

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#9

Beitrag von joschijoschi » Di 22. Jan 2008, 00:23

Ich seh das wie derchef.

Das Fernabsatzgesetz belastet den Händler, ebenso wie die Gewährleistung mit einem unternehmerischen Risiko. Dieses Risiko muss er in seine Preise einkalkulieren. Er muss ja beispielsweise auch die Portokosten zwei mal tragen. Er kann nicht, nur weil er in Preissuchmaschinen ganz oben stehen will, das Risiko auf die Kunden im Nachhinein abwälzen.
Ich denke auch, dass er damit juristisch nicht durchkommen würde. Sonst hätte das Fernabsatzgesetz ja gar keinen Sinn mehr. Jede Ware, die mal beim Kunden war wird im Normalfall ausgepackt und ist somit nicht mehr ganz neu.
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#10

Beitrag von joschijoschi » Di 22. Jan 2008, 09:42

Ich hatte heute nochmals Kontakt mit dem Händler. Er sagte mir, dass die Front Kratzer hätte und er eine neue bestellen müsse, die er zum Selbstkostenpreis berechnet. Ich kanns mir zwar nicht erklären, woher die kommen sollen, letztendlich kann ich aber nicht das Gegenteil beweisen und nicht hundertprozentig ausschließen dass es so war. Vielleicht sollte man vor dem Rücksenden Fotos von allen Seiten machen, um den Zustand vor dem Verschicken zu dokumentieren. Ich akzeptiere dies so und für mich ist die Sacher erledigt. Wie gesagt, speziell bei diesem Händler konnte ich mir auch nicht so richtig vorstellen, dass die tricksen.

Mir ging es jetzt nur darum, weil ich die Firma ja genannt habe, dass kein falscher Eindruck so stehenbleibt.
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#11

Beitrag von buko » Di 22. Jan 2008, 10:19

... lass Dir die defekte Front auf jedenfall zusenden ! Diese kannst Du hier im Board sicher gut verkaufen .... ;)
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#12

Beitrag von Twilight » Di 22. Jan 2008, 10:27

naja...diese wird ja nur das plastikteil beinhalten...damit fängt man nicht so viel an ;)

aber als gegenbeweis sicher brauchbar :u:

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#13

Beitrag von buko » Di 22. Jan 2008, 10:36

... ah ja, hatte es mit dem TF7700HDPVR verwechselt ... :oops:
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#14

Beitrag von Kuddelsoft » Di 22. Jan 2008, 10:48

Was sagt uns das:
Bei diesem Händler würde ich nix mehr kaufen.
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#15

Beitrag von Twilight » Di 22. Jan 2008, 14:34

warum ? wenn es berechtigt ist, ist es doch in orndung :thinker:

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#16

Beitrag von Kuddelsoft » Di 22. Jan 2008, 15:29

Wir wollen es jetzt mal aus Käufersicht sehen.
Naja... ich gehe mal davon aus, daß das Gerät i.O. war.

Was der Händler schreibt, steht auf einem anderen Blatt.
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#17

Beitrag von Ralfii » Di 22. Jan 2008, 16:03

Mit Verkratzen Frontblenden gab es schon einige probleme.

Denn man denau hinschaut wird es immer kratzer geben, falls man mit blitzlicht ein foto macht erstrecht.

das ist halt das risiko beim onlinekauf.
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#18

Beitrag von ittom22 » Di 22. Jan 2008, 17:12

[quote=""srupprecht""]Das will ich nicht hoffen, daß er das macht. Die Ware ist noch höchstens neuwertig aber keinesfalls mehr neu und darf als solches auch nicht mehr verkauft werden.[/quote]

Aktuelle Rechtsprechung:

Onlinehändler werden durch das weit reichende Widerrufsrecht im Fernabsatz stark belastet. Häufig lässt sich die retournierte Ware infolge der “Prüfung” durch den Kunden nur noch mit hohen wirtschaftlichen Einbußen weiterverkaufen oder ist ganz unverkäuflich. Das AG Rotenburg Wümme (Urteil v. 26.11.2007, 5 C 350/07) hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob ein Handy, in das bereits Daten durch den Kunden eingegeben wurden, nach dessen Widerruf als “neu” weiterverkauft werden darf. Die Antwort der Richterin: Ja.

Allerdings handelt jeder Händler anders, ich persönlich hätte bei diesem hier diskutierten Fall eines "GUTEN" Kunden wie joschijoschi wahrscheinlich nicht einen Cent in Abzug gebracht, zumal er noch einen hochwertigeren Receiver gekauft hat. Sollten allerdings wirklich Kratzer im Display sein, hat sich der Händler fair verhalten, da 30 EUR für das Display wirklich Selbstkostenpreis ist.

Fazit: Es ist immer schwierig etwas zu beurteilen bei dem man nicht alle Fakten persönlich kennt.
Zuletzt geändert von ittom22 am Mi 23. Jan 2008, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
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#19

Beitrag von joschijoschi » Di 22. Jan 2008, 17:19

Edit:

Bitte keine Preisvergleiche im Board, auch nicht in diesem Zusammenhang.

hgdo
Zuletzt geändert von hgdo am Di 22. Jan 2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
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#20

Beitrag von ittom22 » Di 22. Jan 2008, 17:26

[quote=""joschijoschi""]Edit:

Bitte keine Preisvergleiche im Board, auch nicht in diesem Zusammenhang.

hgdo[/quote]

Ich fasse das auch nicht negativ auf :)
satfreund.de Sklave -Alle Angaben ohne Gewähr, Schuld sind immer die Anderen :D

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