Rechtliche Frage ??!!

Plaudern über TAPs und Receiver, nach Lust und Laune - im Café.
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Fredkrueger
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Rechtliche Frage ??!!

#1

Beitrag von Fredkrueger » Fr 4. Apr 2008, 21:09

Hallo,

ich habe seit längeren folgendes Problem. Ich habe den TF5200C PVR. Aber seit Monaten immer wieder Bildstörungen wodurch ich gut 80% Prozent meiner Aufnahmen wieder löschen kann. :cry:
Ich habe eine ETW und hatte ca. 2 Jahre eine Sat-Schlüssel an der Wand vom Balkon hängen bis die Hausverwaltung mir schrieb ich müsse sie abnehmen (nach 2 Jahren !!!). :patsch:
Bin dann halt auf Kabel umgestiegen.
Jetzt aber meine Frage: Weiß jemand ob ich mir eine Stange auf dem Balkonboden befestigen darf und daran eine Schüssel hängen kann. :confused:
Hab denke ich mal was davon gelesen das sowas rechtlich in Ordnung sein müsste da ich auf dem Balkon frei entscheiden kann da es nicht die Hauswand ist. Gibt ja mittlerweile extra solche Stangen die man gut befestigen kann.
Frage natürlich auch die Hausverwaltung, wollte aber nicht grünaügig reinlaufen falls die mir das blaue vom Himmel erzählen. :u:
Hoffe auf positive Antworten

Gruß Sven

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#2

Beitrag von Klaus » Fr 4. Apr 2008, 21:24

Lese mal den folgenden kleinen Artikel durch, da wird es sehr schön erklärt: http://sat.beitinger.de/recht_auf_sat.html

Interessant sind auch die dort genannten Tricks zum aufstellen einer "unsichtbaren" Schüssel: http://sat.beitinger.de/unsichtbar.html
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#3

Beitrag von TV-Junkie » Fr 4. Apr 2008, 21:31

Es gibt auch liegende Schüsseln, d.h. das LNB ist nicht unten, sondern oben montiert und deshalb flacher aufzustellen :)
Gruß Ha-Jü
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#4

Beitrag von paul79 » Fr 4. Apr 2008, 23:51

[quote=""Fredkrueger""]Hallo,

ich habe seit längeren folgendes Problem. Ich habe den TF5200C PVR. Aber seit Monaten immer wieder Bildstörungen wodurch ich gut 80% Prozent meiner Aufnahmen wieder löschen kann. :cry:
Ich habe eine ETW und hatte ca. 2 Jahre eine Sat-Schlüssel an der Wand vom Balkon hängen bis die Hausverwaltung mir schrieb ich müsse sie abnehmen (nach 2 Jahren !!!). :patsch:
[/quote]

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich Dir leider nicht helfen. Aber hättest Du nach den zwei Jahren nicht auf Gewohnheitsrecht und bisherige Duldung pochen können? Wenn Du da gleich auf die Schüssel bestanden hättest, hättest Du IMHO gute Chancen gehabt. Jetzt wird dea auf alle Fälle schwieriger!

Gruß
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#5

Beitrag von hgdo » Sa 5. Apr 2008, 00:06

Ob du auf deinem Balkon einen Liegestuhl, einen Sonnenschirm oder eine Satellitenschüssel aufstellst, geht deinen Vermieter nichts an. Etwas anderes ist es, wenn die Schüssel an die Wand oder Aussenfassade geschraubt wird.
Zuletzt geändert von hgdo am Sa 5. Apr 2008, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#6

Beitrag von strichi » Sa 5. Apr 2008, 00:16

Solange die Satschüssel nur auf dem Balkon aufgestellt wird und nicht fest an einer Wand oder an anderem Gemeinschaftseigentum fest angeschraubt und / oder beschädigt wird (auch Schraubenlöcher können Beschädigungen sein).

Aber wenn Du z.B. einen schweren Schirmständer als Satschüsselmasten nimmst, sollte es auch gut funktionieren und es kann Dir niemand etwas anhaben. Dabei solltest Du, um Streit zu vermeiden, die Schüssel aber ruhig möglichst etwas versteckt z.B. in eine Ecke stellen. Und besser auch kein Loch durch die Aussenwand oder Fensterrahmen für das Kabel bohren, sondern die speziellen Flachkabel für Fenster benutzen (sowas gibt es extra zu kaufen) ...

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#7

Beitrag von AndreOF » Sa 5. Apr 2008, 07:11

Hi,

ich habe meine Schüssel auch auf dem Balkon stehen, einfach einen entsprechenden Ständer gekauft (sogar ohne Gewicht kein Problem), Schüssel dran und fertig. Gut, ich wohne relativ hoch, aber auch im 2. Stock würde man meine Schüssel nicht sehen. Ein Bekannter von mir hat so eine liegende Schüssel, die Nachbarn haben ihn nur gefragt, ob er einen neuen Stuhl hat. Die Schüssel ist unter einer Plastikhaube versteckt.

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#8

Beitrag von Lightning Man » Sa 5. Apr 2008, 10:48

Es gibt auch Schüsseln die gar nicht wie eine Schüssel aussehen und womit du garantiert Ärger mit dem Vermieter vermeidest.
Einfach mal z.B. nach Cubsat oder Selfsat googlen.

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#9

Beitrag von Fredkrueger » Sa 5. Apr 2008, 10:54

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten. Gibt es ja auf jeden Fall einige Möglichkeiten für mich.
Ich denke ich werde mich für die Variante mit der Stange auf dem Boden entscheiden oder evtl. eine Flachschüssel kaufen.
Jetzt noch kurz die Hausverwaltung kontaktieren und dann hoffentlich mal wieder Spass am aufnehmen haben.
Was mich zur nächsten Frage bringt. Kann mir einer den HDPVR von Topf empfehlen? Ist er mittlerweile ausgereifter? Hatte davor den TF5000MP, aber wo jetzt schon mal auf HD-TV zugeht wenn auch nur langsam....

Gruß Sven

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#10

Beitrag von Twilight » Sa 5. Apr 2008, 12:26

wenn du nicht vor hast für hdtv sender zu zahlen laß am besten die finger davon...vorerst ;)

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#11

Beitrag von TV-Junkie » Sa 5. Apr 2008, 12:44

[quote=""Fredkrueger""]
Jetzt noch kurz die Hausverwaltung kontaktieren und dann hoffentlich mal wieder Spass am aufnehmen haben.
[/quote]
Was Du natürlich nicht machst. Sofern die Schüssel von der Strasse oder sonst wo nicht zu sehen ist, würde ich niemanden informieren..
2. Variante: Du schmeisst deinen Perso weg, und den Rest kannst Du Dir denken, denn dann darfst Du eine Schüssel auch öffentlich und ohne Zustmmung von der Hausververwaltung montieren bzw es gibt weniger Schwierigkeiten :angel:
Gruß Ha-Jü
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#12

Beitrag von Fredkrueger » Sa 5. Apr 2008, 20:42

[quote=""TV-Junkie""]
2. Variante: Du schmeisst deinen Perso weg, und den Rest kannst Du Dir denken, denn dann darfst Du eine Schüssel auch öffentlich und ohne Zustmmung von der Hausververwaltung montieren bzw es gibt weniger Schwierigkeiten :angel: [/quote]

Hallo,

ich hoffe ich schreibe jetzt nichts falsches aber das kapier ich nicht ganz.

MfG
Sven

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#13

Beitrag von paul79 » Sa 5. Apr 2008, 21:59

[quote=""Fredkrueger""]Hallo,

ich hoffe ich schreibe jetzt nichts falsches aber das kapier ich nicht ganz.
[/quote]

Ich denke TVJunkie meinte damit das ausländische Mitbürger jederzeit das Recht haben eine Schüsseln anzubringen. Der Vermieter hat dagegen keine Möglichkeit vorzugehen. Als deutscher darfst Du das nicht. Hintergrund des ganzen ist das jeder die Möglichkeit haben muss die Sender seiner Heimat zu empfangen. Da die deutschen Snder im Kabel gut vertreten sind, ausländische aber eher selten, ist so das es eben Ausländer einfacher haben eine Schüssel anzubringen.

Gruß
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#14

Beitrag von Achernar3 » Sa 5. Apr 2008, 22:22

Eine Überlegung wäre auch, dass für Satempfang sicher niemand eine Provision kassieren kann, Kabelbetreiber könnten dagegen theoretisch schon mal auf Hausverwaltungen einwirken, ihre "ästhetischen" Empfindungen zu entdecken.

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#15

Beitrag von Fredkrueger » So 6. Apr 2008, 00:23

Hallo,

nochmals danke an alle die mir bis jetzt geschrieben haben. :hello:
Dann noch eine kurze Frage: Ich habe eine Dachgeschoss-ETW und die Schüssel die an der Wand angebracht hatte war von der Strasse zu sehen. :w00t:
Wenn ich sie jetzt an eine Stange mache und man sie trotzdem von der Strasse sehen würde wäre es aber doch trotzdem noch so das ich sie auf den Balkon stellen kann wie einen Schirmständer zum Beispiel. :confused:
Denke ich werde wahrscheinlich wieder den TF5000MP nehmen.
Gibt ja auch noch Schwierigkeiten wegen der neuen Verschlüsselung von Premiere (ist aber ein anderes Thema).

Gruß Sven

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#16

Beitrag von Klaus » So 6. Apr 2008, 00:52

[quote=""paul79""]Ich denke TVJunkie meinte damit das ausländische Mitbürger jederzeit das Recht haben eine Schüsseln anzubringen. Der Vermieter hat dagegen keine Möglichkeit vorzugehen. Als deutscher darfst Du das nicht. Hintergrund des ganzen ist das jeder die Möglichkeit haben muss die Sender seiner Heimat zu empfangen. Da die deutschen Snder im Kabel gut vertreten sind, ausländische aber eher selten, ist so das es eben Ausländer einfacher haben eine Schüssel anzubringen.[/quote]
OT:

Auf die Gefahr hin daß mein Posting wieder in das Klaus' Haremsfantasien Topic verschoben wird :D würde ich raten dem Islam beizutreten und dann 5 arabische Frauen zu heiraten - dann steht der SAT-Schüssel (oder sogar 5 SAT-Schüsseln - eine für jede Ehefrau) nichts mehr im Wege :D :[/ot]

Zuletzt geändert von Klaus am So 6. Apr 2008, 01:07, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

Beitrag von TV-Junkie » So 6. Apr 2008, 10:49

[quote=""paul79""]Ich denke TVJunkie meinte damit das ausländische Mitbürger jederzeit das Recht haben eine Schüsseln anzubringen. Der Vermieter hat dagegen keine Möglichkeit vorzugehen. Als deutscher darfst Du das nicht. Hintergrund des ganzen ist das jeder die Möglichkeit haben muss die Sender seiner Heimat zu empfangen. Da die deutschen Snder im Kabel gut vertreten sind, ausländische aber eher selten, ist so das es eben Ausländer einfacher haben eine Schüssel anzubringen.

Gruß
Paul[/quote]
Genauso ist es es :wink:
Nicht das der Eindruck entsteht, ich hätte was gegen ausländische Mitbürger, ich bin nur dafür: Gleiches Recht für alle :u:
Zuletzt geändert von TV-Junkie am So 6. Apr 2008, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#18

Beitrag von berlin69er » So 6. Apr 2008, 13:15

[quote=""TV-Junkie""]Genauso ist es es :wink:
Nicht das der Eindruck entsteht, ich hätte was gegen ausländische Mitbürger, ich bin nur dafür: Gleiches Recht für alle :u: [/quote]

Sorry, aber das hat nicht's mit Ausländern zu tun! Gibt es im Kabel nur einen Sender, der in der jeweiligen Sprache übertragen wird, darf er trotzdem keine Schüssel anbauen...! Das würde auch für deutschsprachige Sender gelten...! Da die Kabelanbieter mittlerweile recht gute Fremdsprachenpakete haben, sind die Möglichkeiten doch sehr eingeschränkt! :u:

Grundlegende Frage ist die Frage des "optischen Gesamteindrucks" des Hauses! Wenn er also kein Mauerwerk zur Befestigung verwendet & die Schüssel nicht sichtbar ist, spielt es keine Rolle, ob er es der Hausverwaltung sagt oder nicht...! Hingegen, wenn sie sichtbar ist & den "optischen Eindruck" trübt, ist es auch egal ob Schirm, Schüssel oder sonstwas: der Vermieter/Eigentümer kann die Entfernung verlangen...!

Die Frage die sich mich persönlich jetzt stellen würde wäre, was wenn schon einer oder mehrere Mieter eine Schüssel hätten, um Programme in ihrere Sprache zu empfangen? Könnte der Eigentümer dann andere Schüsseln noch verbieten, da der Gesamteindruck ja eh futsch ist?

Für mich stellt sich auch zunächst die Frage, warum er den Kabeltopf loswerden will? :thinker: Vielleicht mal die Probleme im Kabel-Bereich posten? :u:
Zuletzt geändert von berlin69er am So 6. Apr 2008, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Rechtliche Frage ??!!

#19

Beitrag von JayTee » So 6. Apr 2008, 13:23

Mal im Unernst ;)

Dias Problem steckt doch schon im Kabelanschluß an sich.

Das Ganze wäre ja eine super Sache wenn die Betreiber nicht wären.

Vor die Wahl gestellt die immer schlimmer werdende Gängelei im Kabel hinzunehmen, oder die Freiheit über Satellit (noch) zu haben, ist es doch eigentlich keine Frage, oder?
Gruß Jörg :wink:

:up: :up: :up: :shock: :up: :up: :up:

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AW: Rechtliche Frage ??!!

#20

Beitrag von hgdo » So 6. Apr 2008, 13:36

[quote=""berlin69er""]Hingegen, wenn sie sichtbar ist & den "optischen Eindruck" trübt, ist es auch egal ob Schirm, Schüssel oder sonstwas: der Vermieter/Eigentümer kann die Entfernung verlangen...![/quote]

Wie kommst du zu dieser Aussage?

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, wonach die Aufstellung einer Satellitenschüssel (ohne Befestigung an derr Bausubstanz) zur vertragsgemäßen Nutzung eines Balkons gehört und vom Vermieter nichtuntersagt werden kann.
Das Landgericht Hamburg hat am 19.12.2002 erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen. Gleiches gilt auch für die Terrasse.
Das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf Balkon oder Terrasse gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist erlaubt; ebenso, wie der Mieter auch Zierpflanzen, Tische und Stühle aufstellen darf. Stellt ein Mieter auf einem Balkon eine mobile Parabolantenne auf, so entstehen für die anderen Mieter keine "optischen Einwirkungen", die das Gerät für die Mitmieter "unzumutbar" erscheinen lassen.

Ausländische Mieter dürfen auf ihrer Terrasse selbst dann eine Parabolantenne zum Rundfunkempfang aufstellen wenn sie per Kabel bereits vier Sendungen in ihrer Heimatsprache empfangen können. Es gehört zum "vertragsgemäßen Gebrauch" von Terrassen, auf ihnen Gegenstände abzustellen, zu denen neben Pflanzentöpfen, Tischen, Stühlen und Schaukeln auch eben Parabolantennen gehören.
Az: LG Hamburg Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02

Stellt ein Mieter auf seinem Balkon eine Parabolantenne mit einem 10 Kilo schweren Fuß hinter einem Sichtschutz auf und ragt die "Schüssel" nur zur Hälfte über das Balkongeländer, so handelt es sich nicht um eine vertraglich verbotene "Anbringung" mit einem Eingriff in die bauliche Substanz. Ein Mieter hat das Recht, den Balkon zu nutzen "wie es ihm beliebt".
Az: AG Fulda, 3 C 1150/98 A

Wer eine nicht fest am Gebäude montierte Parabolantenne benötigt, sondern eine mobile "Schüssel" auf den Balkon oder die Terrasse stellt, braucht hierfür nicht die Erlaubnis des Vermieters. LG Hamburg 316 S 17/99, Urteil vom 18.5.1999

Oft wird gegen eine Sat-Antenne damit argumentiert, daß es im Haus schon Kabelfernsehen gäbe. Dies ist kein Untersagungsgrund. Unter notwendigen Antennen werden nicht nur solche verstanden, die einen Fernseh- oder Hörfunkempfang überhaupt ermöglichen, sondern auch solche, die nach dem Stand der Technik den Empfang solcher Programme ermöglichen, die mit den herkömmlichen Zimmer- oder Dachantennen oder im Wege des Kabelfernsehens nicht empfangen werden können.
Auch das Argument, später werde eine Gemeinschaftsschüssel angebracht, zieht nicht. Im selben Urteil steht, daß es auf den jetzigen Zeitpunkt ankommt und nicht auf vielleicht in der Zukunft eintretende Umstände.
OGH 28.4.1992, 5 Ob 120/91

Die Mietvertragsklausel, wonach es verboten ist, "am Gebäude, auf dem Balkon oder auf dem Hausgrundstück Parabolantennen zu installieren", braucht von den Mietern - weil unwirksam - nicht beachtet zu werden. Ihnen darf eine solche Installation nicht versagt werden.
Az: AG Eschweiler, 23 C 327/99

Grundsätzlich haben nach ständiger Rechtsprechung ausländische Mieter einen Anspruch auf Anbringung einer Satellitenanlage, wenn sie ansonsten über die Gemeinschaftsantenne oder einen gemeinsamen Kabelanschluß Radio- und Fernsehsender ihres Heimatlandes nicht empfangen können.
Urteil des LG Hanau vom 29.01.1999 2 S 392/98 NJW-RR 597

Mieter haben u.U. das Recht eine zusätzliche Satellitenschüssel anbringen zu lassen, obwohl bereits eine Gemeinschaftsparabolantenne existiert.
Az: LG Baden-Baden, 1 S 104/96

Ein deutscher Mieter kann zu Gunsten seiner ausländischen Ehefrau und gegebenenfalls deren Kinder zu gleichen Bedingungen vom Vermieter die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne verlangen wie ein ausländischer Mieter.
Az: LG Wuppertal, 8 S 11/97

Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon auf gleiche Weise wie das Aufstellen von Tischen, Liegestühlen oder Sonnenschirmen kann der Vermieter nicht untersagen. Erst recht nicht, wenn die Parabolantenne um nicht mehr als die Hälfte über das Balkongeländer hinausragt. Entscheidend ist, dass keine Befestigung an der Bausubstanz vorliegt. (AG Fulda, Urteil vom 16.12.1998, aus: WM 1999/543; AG Siegen, Urteil vom 22.06.1999, aus: WM 1999/54; AG Köln, Urteil vom 04.04.1997, aus: WM 1999/484;LG Hamburg, Az. 316 S 17/99, aus: Tsp 20.05.2000, S. I 21; AG Herne-Wanne, Az. 3 C 193/00, aus: WM 6/01, S. 277)

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