Weiter hier.Der Tagesspiegel hat geschrieben:Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz als rechtswidrig bezeichnet und förmlich beanstandet. Grund ist die fortgesetzte rechtswidrige Beobachtung der organisierten Kriminalität durch die Verfassungsschützer,...
Soweit sind wir jetzt schon, das es rechtswidrig ist die "organisierten Kriminalität" zu beobachten
