4000 Plus Grauimport
AW: 4000 Plus Grauimport
richtig, wenn man sich darüber im klaren ist. mein topf hat nach zwei wochen eine wechsel-hd bekommen. ich wusste auch was ich da tat.
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- Topfazubi
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AW: 4000 Plus Grauimport
Hier nun die Antwort vom Händler, kurz und bündig:
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Hallo,
wir sind der Garantieleister und übernehmen die vollständigen Garantieleistungen über 2 Jahre.
Mit freundlichen Grüssen/Best Regards
_____________________________
mfg
Andy
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Andy
- berlin69er
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Ich glaube hier gehen auch die Ansichten über Garantie und gesetzliche Gewährleistung auseinander! Gesetzliche Gewährleistung ist nach deutschen & EU-Recht vorgeschrieben und streng geregelt! Sie ist unabhängig davon, wo man eine Ware innerhalb der EU erwirbt, d.h. kein Hersteller kann sich dem entziehen! Im Zweifel, z.B. sollte der Händler nicht mehr existieren ist halt Topfield Europe der Ansprechpartner (gab mal ein ähnlichen Fall mit VW bei EU-Autos...)! Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung von Händler oder Hersteller und kann völlig Vorschriftfrei gehandhabt werden, nur so genannte "lebenslange" Garantie darf nicht versprochen werden! Im Falle einer Garantieleistung ist der entsprechende Händler oder Hersteller, welcher die Garantie ausspricht Ansprechpartner! Sollte der pleite gehen, steht man alleine da...! Deshalb spielt es keine Rolle, ob "Grauimport" (was auch immer das sein soll...) oder nicht! Gesetzliche (!) Gewährleistung ist im Zweifelsfall von Topfield zu übernehmen...!
Gruß
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nicht ganz. gewährleistung ist sache des händlers, garantie sache des herstellers. auch kann dir der händler eine persönliche/firmeneigene garantie gewähren. gewährleistung - erste 6 monate muss der händler den mangel nachweisen, nach 6 monaten muss der käufer nachweisen das ein mangel schon beim kauf vorliegt. ist der händler pleite - pech gehabt, dann ist nichts mit gewährleistung. kannst dich ja an den insolvenzverwalter wenden, vielleicht tritt dir ja dieser die rechte gegenüber den hersteller ab. und die nummer mit den autos zieht nicht, das ist ganz anders geregelt. da wurde die rechte der käufer massiv gestärkt. im falle von andvol muss man auch erst einmal sehen welche garantiebedingungen der händler für sich aufgestellt hat. ich hab da schon die dollsten sachen erlebt. genauso können die bedingungen aber auch kundenfreundlicher sein als bei manchen hersteller.
Zuletzt geändert von harbad am So 4. Nov 2007, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
- berlin69er
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[quote=""harbad""]nicht ganz. gewährleistung ist sache des händlers, garantie sache des herstellers. auch kann dir der händler eine persönliche/firmeneigene garantie gewähren. gewährleistung - erste 6 monate muss der händler den mangel nachweisen, nach 6 monaten muss der käufer nachweisen das ein mangel schon beim kauf vorliegt. ist der händler pleite - pech gehabt, dann ist nichts mit gewährleistung. kannst dich ja an den insolvenzverwalter wenden, vielleicht tritt dir ja dieser die rechte gegenüber den hersteller ab. und die nummer mit den autos zieht nicht, das ist ganz anders geregelt. da wurde die rechte der käufer massiv gestärkt. im falle von andvol muss man auch erst einmal sehen welche garantiebedingungen der händler für sich aufgestellt hat. ich hab da schon die dollsten sachen erlebt. genauso können die bedingungen aber auch kundenfreundlicher sein als bei manchen hersteller.[/quote]
Stimmt nicht ganz...! Klar: erster Ansprechpartner im Gewährleistungfall ist der "Ort", wo das Teil gekauft wurde (im allg. schon der Händler...), aber in den meisten Fällen schicken die das Ding ein, an eine Vertragswerkstatt oder an den Hersteller & rechnen das mit diesem ab...! Ist der Händler pleite, ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen, im Gegensatz zu einer freiwilligen Garantieleistung, welche nicht vom Hersteller, sondern von einem Händler versprochen wurde, dann heißt es außerhalb der Gewährleistung, wirklich "Pech gehabt"...! Und das mit den Autos zieht schon, da danach ja europäisches und deutsches Recht so angepasst wurde, dass der Hersteller bzw. seine Vertragswerkstatt oder Niederlassung (egal bei welcher erworbenen Sache) die Gewährleistung & seine Garantieleistung innerhalb der EU zu übernehmen hat! Aber im Prinzip ist es ja auch so, dass die meisten Sachen ja eh länger als ein Jahr halten und der Ärger erst danach los geht...!
Stimmt nicht ganz...! Klar: erster Ansprechpartner im Gewährleistungfall ist der "Ort", wo das Teil gekauft wurde (im allg. schon der Händler...), aber in den meisten Fällen schicken die das Ding ein, an eine Vertragswerkstatt oder an den Hersteller & rechnen das mit diesem ab...! Ist der Händler pleite, ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen, im Gegensatz zu einer freiwilligen Garantieleistung, welche nicht vom Hersteller, sondern von einem Händler versprochen wurde, dann heißt es außerhalb der Gewährleistung, wirklich "Pech gehabt"...! Und das mit den Autos zieht schon, da danach ja europäisches und deutsches Recht so angepasst wurde, dass der Hersteller bzw. seine Vertragswerkstatt oder Niederlassung (egal bei welcher erworbenen Sache) die Gewährleistung & seine Garantieleistung innerhalb der EU zu übernehmen hat! Aber im Prinzip ist es ja auch so, dass die meisten Sachen ja eh länger als ein Jahr halten und der Ärger erst danach los geht...!
Gruß
- Axel
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Wie kommst Du auf diese Idee ?Ist der Händler pleite, ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen
Wo steht das ?
Bitte um Quellen ! (Aber nur seriöse Quellen und nicht irgendwelche Forenmeinungen.
Am besten auch Urteile
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Wäre interessant zu wissen. Insbesondere bei Geräten, die zwar nicht für den deutschen Markt gedacht sind, aber für ein anderes Land der EU.
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[quote=""srupprecht""]Wäre interessant zu wissen. [/quote]
Ja, wäre interessant, wenn es denn so wäre.
Ist es aber nicht und daher völlig uninteressant.
Es gibt bei den Produkten, über die wir hier reden, keine Hersteller-Gewährleistung.
Ja, wäre interessant, wenn es denn so wäre.
Ist es aber nicht und daher völlig uninteressant.
Es gibt bei den Produkten, über die wir hier reden, keine Hersteller-Gewährleistung.
Zuletzt geändert von hgdo am Mo 5. Nov 2007, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
- berlin69er
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[quote=""Axel""]Wie kommst Du auf diese Idee ?
Wo steht das ?
Bitte um Quellen ! (Aber nur seriöse Quellen und nicht irgendwelche Forenmeinungen.
Am besten auch Urteile[/quote]
Bin da wohl etwas zu weit/spät übers Ziel geschossen...!
Also: Gewährleistung, in dem Sinne gibt seit 2002 nicht mehr, sondern nur noch Rechts- und Sachmängelhaftung. In beiden Fällen geht es nur um den Zustand der Sache bei Übergabe/Vertragsbeginn durch den Verkäufer/Händler, d.h. dieser, und zwar nur dieser muß bei Mängeln eintreten (war vor 2002 etwas anders geregelt...)! Ist der Händler pleite, hat man Pech, insofern nicht der Hersteller, kulanterweise eintritt, wobei dieser dann wohl kaum die Wahl einer Rückzahlung akzeptieren wird, sondern maximal eine Reparatur oder einen Umtausch! Autohersteller haben ja meist "Vertragshändler", für die bei Pleite die Hersteller freiwillig einspringen! Im Gegensatz zu z.B. Topfield, wo es ja keine Vertragshändler, in wörtlichen Sinne gibt & sie daher wohl kaum ohne "Grund" in den Vertrag einspringen...! Anders sieht es bei einem Sachmangel aus, der zu gesundheitlichen Schädigungen o.ä. führt! Liegt ein grundsätzlicher Baumangel vor, haftet in diesem Fall der Hersteller...! Grundsätzlich ist es bei der "Gewährleistung" egal, in welchen EU-Land die Sache erworben wurde! Nur in den Garantiebedingungen (egal, ob von Hersteller oder Händler) können Klauseln enthalten sein, welche Garantieleistungen nur für bestimmte Länder enthalten! Dann muß man sich "vor Ort" um Garantieerfüllung kümmern!
Also alles in allem hat sich seit 2002 doch einiges geändert, sowohl zum Positiven, als auch zum Negativen für die Verbraucher...! Hätte da doch etwas "genauer" recherchieren müssen, dann hätte ich die Änderungen mal mitbekommen!
Man kann nur hoffen, das Topfield zu den "kulanten" Herstellern gehört...!
Wo steht das ?
Bitte um Quellen ! (Aber nur seriöse Quellen und nicht irgendwelche Forenmeinungen.
Am besten auch Urteile[/quote]
Bin da wohl etwas zu weit/spät übers Ziel geschossen...!

Also alles in allem hat sich seit 2002 doch einiges geändert, sowohl zum Positiven, als auch zum Negativen für die Verbraucher...! Hätte da doch etwas "genauer" recherchieren müssen, dann hätte ich die Änderungen mal mitbekommen!

Gruß
- Bonni
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Tjaja, manchmal versteht man, warum zwei nicht gerade einfache Staatsexamen notwendig sind, um Juristisches professionell machen zu dürfen...
Gruß Bonni
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Du sagst es..! Und das, wo "Die" noch so ein Talent haben "alles" irgendwann um zuschreiben & ins genaue Gegenteil von dem zu verkehren, was vorher war...! Siehe auch Steuerrecht...! 

Gruß