Topfield 7700HDPVR Reklamation
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
berlin69er hat geschrieben:Wurdest du vom Verkäufer oder von der Platform abgemahnt?
Von beiden!
Musste meine negative Bewertung wegen Nichtlieferung zurückziehen, wobei mir mir die Abmahndrohung des Verkäufers (Powerseller!!) auf Grund meines österr. Wohnsitzes relativ wurscht war!
Einen Verlust meines Bucht-Accounts kann ich andererseits als gewerblicher Verkäufer nur schwer verkraften. Die Ware (LNB) wurde dann irgendwann nach 3-4 Monaten geschickt!
Blieb aber auf der negativen Rachewertung des Verkäufers sitzen!
g.
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- JayTee
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
gogosch hat geschrieben:Denke mal so, TOPFIELD hätte durch ein rechzeitiges Einschreiten im positiven Sinn, viel zur Glättung der justitiären Wogen beitragen können.
Jetzt ist der Zug leider abgefahren!
g.
Eben das konnte Topfield ja gar nicht, da der nette Händler sich wohl nicht mit einem Distributor, geschweige denn mit Topfield in Verbindung gesetzt hat.
Das kam allerdings so nicht rüber.
AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
gogosch hat geschrieben:Von beiden!
Musste meine negative Bewertung wegen Nichtlieferung zurückziehen, wobei mir mir die Abmahndrohung des Verkäufers (Powerseller!!) auf Grund meines österr. Wohnsitzes relativ wurscht war!
Einen Verlust meines Bucht-Accounts kann ich andererseits als gewerblicher Verkäufer nur schwer verkraften. Die Ware (LNB) wurde dann irgendwann nach 3-4 Monaten geschickt!
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War wohl ein "GRAU-Import" mit Billigsdorfer-HD!
g.
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- berlin69er
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
gogosch hat geschrieben:Von beiden!
Musste meine negative Bewertung wegen Nichtlieferung zurückziehen, wobei mir mir die Abmahndrohung des Verkäufers (Powerseller!!) auf Grund meines österr. Wohnsitzes relativ wurscht war!
Einen Verlust meines Bucht-Accounts kann ich andererseits als gewerblicher Verkäufer nur schwer verkraften. Die Ware (LNB) wurde dann irgendwann nach 3-4 Monaten geschickt!
Blieb aber auf der negativen Rachewertung des Verkäufers sitzen!
g.
Kenne ja jetzt den genauen Fall nicht, aber das ist schon sehr außergewöhnlich...! Mittlerweile können ja auch nur noch Käufer negativ bewerten...! Wobei dann natürlich trotzdem gilt: keine Beleidigungen & Unwahrheiten! Trotzdem ist es schon verwunderlich, dass "die Bucht" sich da mit eingeschaltet hat, da sie ja meißt "neutral" bleiben & nur als "Vermittler" auftreten wollen! Aber dank guter Rechtschutzversicherungen kann ja im Prinzip jeder erstmal auf "blauen Dunst" klagen...!
Gruß
AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
berlin69er hat geschrieben: Trotzdem ist es schon verwunderlich, dass "die Bucht" sich da mit eingeschaltet hat, da sie ja meißt "neutral" bleiben & nur als "Vermittler" auftreten wollen! Aber dank guter Rechtschutzversicherungen kann ja im Prinzip jeder erstmal auf "blauen Dunst" klagen...!
Ist ja auch schon ein Weilchen her! War glaube ich im Jahre 2004!
Fakt ist dass Powerseller quasi alles dürfen und von der Bucht geschützt werden.
Damals ging die Ware "angeblich wieder zurück", weil DHL meine Adresse nicht finden konnte/wollte. Der Verkäufer verständigte mich aber nicht darüber, und ließ mich "dumm sterben", und reagiert auch nicht auf diesbezügliche Anfragen!
Für einen neuerlichen Versand wollte der Händler nach 3 Monaten (!!) wieder die vollen Versandgebühren von ?15,--!
g.
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- berlin69er
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Das ist natürlich dreist & frech...! Der hätte von mir bestimmt auch keine positive Bewertung bekommen! Mit dem Sterne-System kann man das ja jetzt sogar auch anonym & "unsichtbar" für den Verkäufer! Bringt dir jetzt natürlich auch nichts mehr! Ich denke aber sie versuchen auch (mittlerweile) die Käufer etwas mehr zu schützen, denn ohne die würde es auch keine Power-Seller mehr geben! Aber richtig sicher ist es für mich leider trotzdem nicht!
Gruß
- nollipa
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Hi,
ich habe mich auch mal mit einem Mainboard Bundle (Board, CPU, Lüfter, Speicher montiert) rumgeärgert. Dabei ging der Kauf bei Ebay (Powerseller) eigentlich ganz harmlos an:
Jedenfalls habe ich daraus gelernt, ich kauf nun überwiegend bei einer Auswahl größerer Händler, auch wenn es ein wenig teurer ist.
ich habe mich auch mal mit einem Mainboard Bundle (Board, CPU, Lüfter, Speicher montiert) rumgeärgert. Dabei ging der Kauf bei Ebay (Powerseller) eigentlich ganz harmlos an:
- Bestellt und umgehend geliefert
- Funktioniert, jedoch läuft der CPU Lüfter nicht an (bzw. braucht einen kleinen "Schubs". Rechner war aber komplett aufgebaut, XP installiert, alles funktionierte einwandfrei.
- Rücksendung: Reparatur (Tausch) dauert ca. 3 Wochen, reagieren erst auf Nachfrage per Mail
- Board eingebaut, alles wieder eingesteckt: Keine Funktion
- Rückfrage per Mail schlägt mehrfach fehl, erst auf ein Fax kommt nach Tagen eine Antwort - der Mailserver funktionierte tagelang nicht. Anrufen geht nur mit 0900 Rufnummer.
- Erneute Einsendung notwenig, wieder lange Wartezeit, nochmalige Anfrage notwendig.
- Antwort: Board ist nicht defekt, ich muss knapp 30,00 zahlen um mein Board wieder zu bekommen.
- Zähneknirschend bezahlt
- Lieferung kommt: Board wurde "vorsichtshalber" nun doch getauscht...
- Eingebaut, funktioniert glücklicherweise bis heute.
Jedenfalls habe ich daraus gelernt, ich kauf nun überwiegend bei einer Auswahl größerer Händler, auch wenn es ein wenig teurer ist.
Grüße
Alex
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Alex
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- berlin69er
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Eigentlich ist ja der Verkäufer auch "verpflichtet" seine Bewertung nach Zahlungseingang zu machen & nicht erst nach Eingang der Käufer-Bewertung! Machen tut das aber kaum einer...!
Gruß
- cbdx
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Ich weiß, ich nerve
Aber das hat schon wieder alles nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Da ging es doch um die Reklamation eines 7700 bei Satf****, die Kritik in einem Onlineportal und den daraus folgenden Rechtsstreit.
Aber das hat schon wieder alles nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Da ging es doch um die Reklamation eines 7700 bei Satf****, die Kritik in einem Onlineportal und den daraus folgenden Rechtsstreit.
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Fernbedienung vom TF4000PVR :-)
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- berlin69er
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Hallo Leute,
ich melde mich von Zeit zu Zeit wieder, aber im Moment gibt es noch nichts neues.
Nur soviel zur Rechtsschutzversicherung:
Klagen wegen Unterlassung sind durch die nicht abgedeckt, das musste ich jetzt auch noch erfahren, echt Klasse.
Gruß
Torsten
ich melde mich von Zeit zu Zeit wieder, aber im Moment gibt es noch nichts neues.
Nur soviel zur Rechtsschutzversicherung:
Klagen wegen Unterlassung sind durch die nicht abgedeckt, das musste ich jetzt auch noch erfahren, echt Klasse.
Gruß
Torsten
- Twilight
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
ja, so ist das mit den versicherungen....viel versprechen und wenn man sie dann braucht: nix halten
twilight
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Quelle: BGH)
(dpa/ar) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre. Mit seinem Urteil vom Mittwoch setzt das Karlsruher Gericht eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom April um.
Das Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70 Euro Wertersatz gefordert, weil sie einen defekten Backofen nach anderthalb Jahren umtauschte - erst da hatte sie entdeckt, dass die Emailleschicht abgeplatzt war. Das geforderte Entgelt bezahlte sie, trat aber den Fall an den Bundesverband der Verbraucherzentralen ab, der daraus ein Grundsatzverfahren machte. Den bereits auf das Jahr 2002 zurückgehenden Prozess hatte der BGH vor zwei Jahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az: VIII ZR 200/05 vom 26. November 2008).
EU-Richtlinie hebelt deutsche BGB-Paragrafen aus
Nach den Worten des BGH sehen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwar einen Wertersatz für die vorübergehende Nutzung bis zum Umtausch vor. Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie allerdings verbiete solche Ansprüche, wie der EuGH verbindlich festgelegt habe. Deshalb müssten die deutschen Paragrafen "entgegen dem Wortlaut des Gesetzes" einschränkend angewandt werden. Die nationalen Gerichte seien dazu verpflichtet, das deutsche Recht - wo dies nötig und möglich sei - im Sinne der EU-Richtlinien fortzubilden. Der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball wies zudem darauf hin, dass bereits ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben vorliege.
In der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich, dass es unter Juristen hoch umstritten ist, wie stark der BGH deutsche Paragrafen auch gegen ihren eindeutigen Wortlaut an EU-Richtlinien anpassen darf. Quelle-Anwalt Achim Krämer kritisierte dies als einen "methodischen Salto mortale". Man könne die deutschen Vorschriften nicht einfach "wegradieren".
Quelle: Sat&Kabel
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Quelle: BGH)
(dpa/ar) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre. Mit seinem Urteil vom Mittwoch setzt das Karlsruher Gericht eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom April um.
Das Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70 Euro Wertersatz gefordert, weil sie einen defekten Backofen nach anderthalb Jahren umtauschte - erst da hatte sie entdeckt, dass die Emailleschicht abgeplatzt war. Das geforderte Entgelt bezahlte sie, trat aber den Fall an den Bundesverband der Verbraucherzentralen ab, der daraus ein Grundsatzverfahren machte. Den bereits auf das Jahr 2002 zurückgehenden Prozess hatte der BGH vor zwei Jahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az: VIII ZR 200/05 vom 26. November 2008).
EU-Richtlinie hebelt deutsche BGB-Paragrafen aus
Nach den Worten des BGH sehen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwar einen Wertersatz für die vorübergehende Nutzung bis zum Umtausch vor. Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie allerdings verbiete solche Ansprüche, wie der EuGH verbindlich festgelegt habe. Deshalb müssten die deutschen Paragrafen "entgegen dem Wortlaut des Gesetzes" einschränkend angewandt werden. Die nationalen Gerichte seien dazu verpflichtet, das deutsche Recht - wo dies nötig und möglich sei - im Sinne der EU-Richtlinien fortzubilden. Der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball wies zudem darauf hin, dass bereits ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben vorliege.
In der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich, dass es unter Juristen hoch umstritten ist, wie stark der BGH deutsche Paragrafen auch gegen ihren eindeutigen Wortlaut an EU-Richtlinien anpassen darf. Quelle-Anwalt Achim Krämer kritisierte dies als einen "methodischen Salto mortale". Man könne die deutschen Vorschriften nicht einfach "wegradieren".
Quelle: Sat&Kabel
Gruß Lui
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LCD:Sony 46HX755
Verstärker: Arcam AVR 200
Universalfernbedienung: Logitech Harmony 900
Lautsprecher: High End Lautsprecher mit Acoustic Energy Aesprit AE308 Active Sub.
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- nollipa
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- Receiverfirmware: 1.11.77
- Wohnort: Landkreis Rosenheim
AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
[quote="achtungwild"]Hallo Leute,
ich melde mich von Zeit zu Zeit wieder, aber im Moment gibt es noch nichts neues.
Nur soviel zur Rechtsschutzversicherung:
Klagen wegen Unterlassung sind durch die nicht abgedeckt, das musste ich jetzt auch noch erfahren, echt Klasse.
Gruß
Torsten[/quote]
Hi,
ich habe mir am Montag extra die Sendung noch angeguckt. Ich drücke die Daumen, dass das Gericht in deinem Sinne entscheidet. Das mit der Rechtschutzversicherung ist ja nicht so doll - hattest du das im Vorfeld nicht abgeklärt?
Auf jeden Fall werde ich meinen nächsten Topf (ich hoffe ja auf einen gelungenen SRM-2100) wieder bei meinem Fernsehhändler kaufen. Mir ist es dann wirklich egal, wenn er dort 100 oder 200 ? mehr kostet. Obwohl meine Reklamation des 7700 HSCI (defekter Cam Slot) problemlos und kostenfrei über einen Online-Händler abgewickelt wurde.
Grüße
Alex
Nuline 122, CS-72, DS-22 und AW-1000
AVR: Denon AVC-X4800H
BD: Oppo BDP-93EU
FB: Harmony 900; TV: Sony KD-65X8507C
VU+ Uno 4K SE
Alex
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- Topfazubi
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
[quote="nollipa"]Hi,
ich habe mir am Montag extra die Sendung noch angeguckt. Ich drücke die Daumen, dass das Gericht in deinem Sinne entscheidet. Das mit der Rechtschutzversicherung ist ja nicht so doll - hattest du das im Vorfeld nicht abgeklärt?
Das hätte sowie nichts genützt, da ich ja verklagt wurde, das kann man vorher ja nicht wissen.
Auf jeden Fall werde ich meinen nächsten Topf (ich hoffe ja auf einen gelungenen SRM-2100) wieder bei meinem Fernsehhändler kaufen. Mir ist es dann wirklich egal, wenn er dort 100 oder 200 ? mehr kostet. Obwohl meine Reklamation des 7700 HSCI (defekter Cam Slot) problemlos und kostenfrei über einen Online-Händler abgewickelt wurde.[/quote]
1.
Das hätte sowie nichts genützt, da ich ja verklagt wurde, das kann man vorher ja nicht wissen.
2.
Ich werde auch nie wieder einem kleine Krauter kaufen.
Gruß
Torsten
- berlin69er
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Also den CT Bericht kann man sich online anschauen hier auf der ct Seite >
http://www.heise.de/ct-tv/Video-6-Monat ... nde/119279
Das mit dem "Verein" und "Rechtsabteilung" finde ich echt lächerlich wo sich diese Firma sich so aufhängt.
Ich denke das kommt auch so rüber laut dem Bericht.
Es wird in der Sendung noch erwähnt und die wunderten sich das die Sat Firma nicht den Distributoren Support in Anspruch nimmt, also den offiziellen weg den ein Händler gehen kann.
Aber hier wurde eine andere "Werkstatt" zur Überprüfung zugewiesen.
http://www.heise.de/ct-tv/Video-6-Monat ... nde/119279
Das mit dem "Verein" und "Rechtsabteilung" finde ich echt lächerlich wo sich diese Firma sich so aufhängt.
Ich denke das kommt auch so rüber laut dem Bericht.
Es wird in der Sendung noch erwähnt und die wunderten sich das die Sat Firma nicht den Distributoren Support in Anspruch nimmt, also den offiziellen weg den ein Händler gehen kann.
Aber hier wurde eine andere "Werkstatt" zur Überprüfung zugewiesen.
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DM8000-SST "Gemini GP3" HDD: 1 TB
DM8000-SST "Gemini GP3" HDD: 1 TB
AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
das habe ich nicht verstanden was damit gemeint war ,,,, warum wurde es nicht direkt zur Topfield-Deutschland geschickt ??[quote="KleinerSchelm"]
Es wird in der Sendung noch erwähnt und die wunderten sich das die Sat Firma nicht den Distributoren Support in Anspruch nimmt, also den offiziellen weg den ein Händler gehen kann.
Aber hier wurde eine andere "Werkstatt" zur Überprüfung zugewiesen.[/quote]
Durften die das nicht weil der Topf offensichtlich nicht für den deutschen markt war ??
37px80
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lg50pc51
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- Registriert: Do 22. Feb 2007, 09:19
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AW: Topfield 7700HDPVR Reklamation
Topfield hat damit nichts zu tun. Das Gerät muss zum Verkäufer/Händler.
Gruss
B4B
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