Gerti hat geschrieben:
...sollte nach anderen Ursachen (Empfangsprobleme, CI-Modul, unzureichende Belüftung, etc.) suchen oder sich an seinen Händler wenden.
Liebe Freunde,
auch wenn wir es anders sehen und erfahren, bedeutet dies IMHO frei übersetzt in etwa:
"Das Gerät ist aus der offiziellen Sicht des Herstellers mängelfrei."
Denn wäre das Gerät
nicht frei von Mängeln (die seine Tauglichkeit zum beworbenen Gebrauch einschränken würden), so würde der Hersteller gegenüber seinen (Gross-) Händlern und die wiederum gegenüber uns als Endkunden gegen die Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben verstossen, weil sie wissentlich und vorsätzlich mangelhafte Ware verkaufen,
ohne auf diese Mängel
klar erkennbar hinzuweisen.
Aber genau das traut sich wiederum kein Unternehmen oder Händler, vor dem Kauf eines Gerätes auf schwerwiegende Mängel hinzuweisen - das würde ja potentielle Kunden vom Kauf regelrecht abhalten: "Wollen Sie diese mängelbehaftete Gerät erwerben, dessen Mängel wir (zumindest in angemessener Frist) nicht nachbessern können?"
Auch wenn es heute leider bei etlichen Unternehmen der UE Branche und noch sehr viel mehr Unternehmen der PC-Branche grosse Mode ist, Geräte mit klar erkennbaren und öffentlich bekannten Mängeln zu verkaufen, so üben sich doch alle in einem unglaublichen Eiertanz, diese Mängel zu ignorieren - sie würden bei Nichtgefallen den Grund zur Wandlung ja gleich mitliefern.
Allerdings haben Hersteller und Händler heute das Internet geradezu gegen sich: Erfuhr man früher allenfalls per Zufall oder durch seriöse Fachzeitschriften von solchen Mängeln, so sind diese heute weitaus schneller öffentlich bekannt, als dem Hersteller lieb sein kann.
Zwar liegen diese Mängel sicherlich in vielen Fällen in der Komplexität der jeweiligen Sache. Dennoch lehrt insbesondere im Bereich von softwarebasierten Computer- und Unterhaltungsgeräten die Erfahrung, dass diese Geräte über das übliche Mass hinaus zahlreiche und oftmals leider schwerwiegende Mängel haben.
An sich wäre selbst das nicht weiter schlimm: Die Juristen des Code Napoleon und des heutigen BGB in Deutschland oder OR in der Schweiz haben Mängel von Produkten und Dienstleistungen vorausgesehen und erlauben eine Nachbesserung - Irren ist schliesslich menschlich.
Aber genau hier hapert es: Da es sich fast immer um Serien- und nicht um Individualmängel handelt, werden diese geleugnet (statt beseitigt), weil wir sonst wieder direkt beim "mitgelieferten Grund zur Wandlung" wären. Nachbesserung, Softwareentwicklung und Qualitätssicherung
kosten bekanntermassen Geld - und das wiederum ist das Gegenteil vom Zweck des Unternehmens: Geld zu
verdienen.
Und will der Hersteller seinen Gewinn wahren, so muss er in Folge dessen die obige Aussage treffen - es bleibt ihm dann nichts mehr anderes übrig.
Den Schaden haben langfristig gesehen allerdings alle Beteiligten: Die Kunden, weil sie mängelbehaftete Geräte erwerben oder besitzen (was - mit oder ohne Forum des Herstellers - im Internet schnell bekannt wird) und auch der Hersteller selber, der auf Dauer seinen Ruf und die Chance auf zukünftige Geschäfte runiert.
Gruss
KM
P.S.: Schneller Gewinn zählt in der kapitalistischen Weltordnung heute übrigens mehr als althergebrachte Rechtsgrundsätze.