forestmajor hat geschrieben:"Der Straftatbestand des Betruges stellt die vorsätzliche Handlung unter Strafe, mit der jemand sich oder einen Dritten dadurch absichtlich bereichert, dass er jemanden täuscht."
Genau! Und jetzt kaue Dir diesen Satz mal wieder und wieder vor, solange, bis Dir klar wird, dass das, was die Reparaturfirma da mit Deinem Gerät verbrochen hat, nichts, aber auch gar nichts mit dieser Definition von "Betrug" zu tun hat. Falls Du NICHT zu diesem Schluss kommst, dann kann ich Dir leider auch nicht mehr helfen - freilich ändert das nichts dran, dass Du halt einfach falsch liegst.
Da darf einem doch mal der Kragen platzen!
Natürlich - es darf einem jederzeit der Kragen platzen. Wäre mir übrigens auch, wenn mir das passiert wäre. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, was ich hier für ein Fass aufmachen würde, wenn mir sowas passieren würde. ABER ich würde dabei eben trotzdem nichts von mir geben, was rechtliche Konsequenzen für mich haben könnte.
Ich glaube die rechtlichen Folgen wegen Firmennennung würde ich überstehen.
Soso. Du kannst auf Unterlassung verklagt werden und hast die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung zu tragen. Und den folgenden Zahn muss ich Dir leider auch ziehen:
Hätte auch meine Rechtsschutzversicherung endlich und erstmalig etwas zu tun.
Deine Rechtsschutzversicherung zahlt NICHT einen Anspruch der Gegenseite in einem Verfahren, wenn Du verurteilt wirst. Die RSV trägt lediglich DEINE EIGENEN Kosten im Rahmen eines Verfahrens, also z.B. die Deines Anwalts, den Du einschalten würdest, um Dich gegen so eine Klage zu wehren. Das bedeutet ja aber nicht, dass Du am Ende auch Recht bekommst.